Muss man Geld rückerstatten wenn es keien Rückgabe der Ware gab? Der Käufer antwortet nicht .
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12-03-2025 23:12
Ich habe Anfang Januar einen Artikel Artikelnr.: 405054008090 verkauft . Die Ware wurde während des Transports beschädigt was der Käufer (dimosia_31) auch zugibt also es war eindeutig während des tarnsports passiert. Käufer hat mein sehr nettes Angebot Angebot Ihm von den 250 Euro 50 euro zu erstatten abgelenht und ebay eingeschaltet . Der fall wurde gegen mich entschieden obwohl ich privater händler bin und dei Ware ordnungsgemäß verpakt war in 2 kartons . Da die ebay app sich manchamal random ausloggt wurde mir keine nachriten angezeigt, nach 6 Tagen wo ich mich wieder einlogte war der Fall bereits geschlossen. ich habe widerspruch eingelegt welcher instant abgesagt wurde( wahrscheinlich hat es keier angegukt) Da der Käufer in Griechenland wohnt kann ich ihm kein Lieferetikett senden da ich nicht weis welches Lieferunternehmen da überhaupt gibt. Versuche jetzt nun seit fast 3 Wochen den Käufer zu kontaktiren er reagiert aber garnicht . haber ich schon über das Ebay meldesystem gemeldet vor einer woche. Der kundensopport von ebay wiederholt seit 3 wochen in 20 emails das gleiche :dass ich den verkäufer kontaktiern muss. DAs lustige ist das ich die Ware für 250 euro verkauft habe mit versand habe ich ca 266 euro von ebay bekommen und muss jetzt 311 euro erstatten + rückversand an mich weil noch 50 euro gebühren von ebay kommen da ich international verkauft habe , dabei gibt es ja garkein verkauf wofür also die gebühr ? Rein rechtlich ist es sehr fragwürdig. Nun hat meine Bank die Forderung abgelehnt da ich da auf dem konto kein geld habe . da der käufer sich aber nicht meldet und ich meine Ware immer noch nicht habe sehe ich auch keinen Grund die Forderung zu Zahlen .Wofür auch? Nun droht ebay mit Inkasso und Kontosperrung bemüht sich aber garnicht darum dass ich meine ware zurück bekomme . Was nun? Rein rechtlich muss ich ken geld zahlen wenn ich meine Ware nicht bekomme oder nicht?
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13-03-2025 08:46
Tag @gwo-97 vorweg: Du bist für den Rückverand verantwortlich und zahlst diesen wenn ein Käufer einen Artikel als "abweichend/nicht wie abgebildet" bei ebay meldet.
Deine Ware erhältst du dann zurück, wenn du dem Käufer Geld oder ein Rücksendeetikett zukommen lässt für die Rücksendung.
Natürlich gibt es einen Verkauf, wie kommst du darauf, dass wenn eine Rückabwicklung läuft, kein Kauf stattgefunden habe?
Da ist nichts "fragwürdig", wenn du ins Ausland verkaufst, fallen Gebühren an, fertig. Steht so auch im Link bei Gebühren für private VK.
Warum sollte ebay dafür Sorge tragen, dass dein Artikel zu dir zurück kommt?
Dafür bist allein du verantwortlich.
Die Haftung für nicht sorgfältig und sicher verpackte Ware liegt ebenfalls bei dir wenn du nicht nachweisen kannst, dass das Verschulden eindeutig beim Versanddienstleister liegt.
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13-03-2025 09:19
Warum sollte ebay geld von mir einziehen und dem Käufer geben wenn der die Ware nicht zurückgibt? das ist de facto Raub. Wie ich das sehe ist die maximale Summe die Ebay von mir einziehen kann die 50 euro für gebühren . Und das ist schon mega abzocke
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13-03-2025 09:42
@gwo-97 schrieb:Warum sollte ebay geld von mir einziehen und dem Käufer geben wenn der die Ware nicht zurückgibt? das ist de facto Raub.
Weil du die Einigungsphase verschlafen hast und ihm in der zur Verfügung gestellten Zeit kein Retourenlabel zukommen lassen hast. (Zugegeben, ich wüsste jetzt auch nicht auf Anhieb, wie ich von Deutschland aus einen Rückversand ab Griechenland veranlasse, aber musste mich zum Glück auch noch nie damit auseinandersetzen.)
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13-03-2025 09:43
Wie dir geschrieben wurde bist du für die Rücksendung verantwortlich! Der Käufer muss beschädigte Ware nicht auf seine Kosten zurücksenden da es sich um eine Reklamation handelt. Wenn du keinen Rücksendeschein stellst wird ebay das Geld erstatten, du bist Geld und Ware los und zusätzlich werden die Kosten für die Gebühren auch noch berechnet.
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13-03-2025 10:05
@gwo-97 schrieb:Warum sollte ebay geld von mir einziehen und dem Käufer geben wenn der die Ware nicht zurückgibt? das ist de facto Raub. Wie ich das sehe ist die maximale Summe die Ebay von mir einziehen kann die 50 euro für gebühren . Und das ist schon mega abzocke
Nö,
Wenn der Verkäufer Ihre Rückgabeanfrage akzeptiert, bittet er Sie möglicherweise, den Artikel zurückzuschicken. Wer für die Versandkosten verantwortlich ist, hängt vom Rückgabegrund ab. Wenn der Artikel beschädigt oder defekt ist, übernimmt der Verkäufer die Versandkosten. Wenn Sie lediglich Ihre Meinung geändert haben, hängt es von den Rücknahmebedingungen des Verkäufers ab, wer die Kosten übernimmt. In unserem Rechtsportal - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet finden Sie weitere Informationen dazu, wer die Rücksendekosten zu tragen hat.
https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/returning-item/return-shipping?id=4066
Wer trägt die Rücksendekosten?
Wenn Sie einen Artikel zurückgeben möchten, weil er nicht der Beschreibung entspricht oder in beschädigtem oder defektem Zustand bei Ihnen angekommen ist, trägt der Verkäufer die Versandkosten.
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13-03-2025 11:44
@gwo-97 schrieb:Ich habe Anfang Januar einen Artikel Artikelnr.: 405054008090 verkauft . Die Ware wurde während des Transports beschädigt was der Käufer (dimosia_31) auch zugibt also es war eindeutig während des tarnsports passiert.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
Verständnisfrage meinerseits: Du erkennst ja den Schaden an - könnte der Krug repariert oder trotz Schaden noch verkauft werden? falls nein, erschliesst sich mir nämlich nicht, warum der Käufer das Teil zurücksenden soll, bevor Du erstattest (bzw. warum er generell zurücksenden soll)
... auf eine Erstattung seitens DHL würde ich mich jedenfalls nicht verlassen, so Du auf sowas spekulierst, die wird höchstwahrscheinlich wegen unzureichender Verpackung abgelehnt
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13-03-2025 11:55
@hasjana schrieb:
@gwo-97 schrieb:Ich habe Anfang Januar einen Artikel Artikelnr.: 405054008090 verkauft . Die Ware wurde während des Transports beschädigt was der Käufer (dimosia_31) auch zugibt also es war eindeutig während des tarnsports passiert.
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Verständnisfrage meinerseits: Du erkennst ja den Schaden an - könnte der Krug repariert oder trotz Schaden noch verkauft werden? falls nein, erschliesst sich mir nämlich nicht, warum der Käufer das Teil zurücksenden soll, bevor Du erstattest (bzw. warum er generell zurücksenden soll)
... auf eine Erstattung seitens DHL würde ich mich jedenfalls nicht verlassen, so Du auf sowas spekulierst, die wird höchstwahrscheinlich wegen unzureichender Verpackung abgelehnt
Das stimmt. Wenn das Paket nicht komplett verlorenging, hat man bei DHL schlechte Karten. Zumal die das bei Beschädigung auch nicht pauschal erstatten, sondern erst nach Prüfung. Das würde wiederum bedeuten, er müsste erstmal den Käufer dazu bewegen, dass er das Paket zur Prüfung einsendet. Und der antwortet ja bekanntlich nicht mehr.
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13-03-2025 13:34
verena@ebay hat dazu sicherlich auch eine Antwort.
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13-03-2025 13:47
und was soll das bedeuten . Ich will ja die Rücksendekosten Übernehmen, aber der Käufer reagiert nicht. da er weis das ebay da unfähig ist . Keine ware kein Rückerstattung das ist normales prozedere. was ebay sich da ausdenkt ist total rechtslos.
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13-03-2025 13:49
was das für Ausssage , sind hier nur bezahlte bots unterwegs? der deckel von dem Krug hat kanpp 200 g silber und da ist der henkel abgebrochen der krugkörper ist noch intakt. ich werde mal bei Ihnen n goldkette kaufen und die dann zerrissen ankommt und dann qucken wir mal wie ihr verständniss funktioniert
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13-03-2025 13:54
das ist echt traurig von ebay das die den Käufer nicht mal kontaktiren bei mir aber mit inkasso drohen.
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13-03-2025 14:02
Hallo @gwo-97,
ich danke dir für deinen Beitrag.
Gerne habe ich mir den Käuferschutzfall genauer angesehen. Tatsächlich hast du deinem Käufer die Rücksendung des beschädigten Artikels nicht fristgerecht ermöglicht, wodurch der Fall nach Ablauf der Frist zugunsten deines Käufers entschieden wurde.
Wenn du deinem Käufer entweder ein Rücksendeetikett zukommen lassen oder die Kosten für die Rücksendung im Vorfeld übernommen hättest, wäre die Fallschließung erst nach Rückgabe des Artikels oder nach Ablauf der Frist deines Käufers für die Rückgabe erfolgt.
Wenn ein Verkäufer seinem Käufer die Rückgabe jedoch nicht ermöglicht, so wie leider auch in deinem Fall, wird der Käuferschutzfall ohne Rückgabe des Artikels veranlasst.
Die Entscheidung zugunsten deines Käufers war hier demnach richtig.
Um dich von unserer Seite aus zu unterstützen, kontaktiere ich deinen Käufer sehr gerne und fordere ihn dazu auf, sich bezüglich der Klärung der Rücksendung schnellstmöglich mit dir in Verbindung zu setzen.
Liebe Grüße
Verena
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13-03-2025 14:05
@gwo-97 schrieb:was das für Ausssage , sind hier nur bezahlte bots unterwegs? der deckel von dem Krug hat kanpp 200 g silber und da ist der henkel abgebrochen der krugkörper ist noch intakt. ich werde mal bei Ihnen n goldkette kaufen und die dann zerrissen ankommt und dann qucken wir mal wie ihr verständniss funktioniert
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mal abgesehen davon, dass ich mir das Angebot nur grob angeschaut habe, und nicht im Detail, stellt sich halt die Frage, ob sich der Rückversand überhaupt lohnt, da Du ja für den Rückversand zahlen musst ... wenn man draufzahlen würde, würde ich zum Käufer sagen "entsorg das Teil und Du bekommst trotzdem das Geld" - wenn man einem Artikel reparieren oder ggf. wie in Deinem Fall zumindest das Silber veräussern kann und deutlich mehr als die Kosten für den Rückversand erhält, kann man sich natürlich überlegen, ob es den Aufwand wert ist
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13-03-2025 14:06
@gwo-97 schrieb:was das für Ausssage , sind hier nur bezahlte bots unterwegs?
back mal kleinere Brötchen, niemand der dir hier Tips gegeben hat kann etwas dafür das du die Fristen verschlafen hast.
Wenn die Ebay App auf deinem Endgerät nicht funktioniert nimmt man halt einen Computer mit Internet-Browser.
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