Privatverkauf -Käufer holt Artikel nicht ab, Ebay fordert das Geld von mir zurück, droht mit Inkasso
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12-03-2025 21:03
Ich habe Anfang Januar 2025 einen Artikel für 25€ als Privatperson durch Privatverkauf verkauft. Ich nahm danach Kontakt zum Käufer auf und bot mehrere Abholtermine an. Dem Käufer war der Weg zu mir zu weit und er forderte mich auf, den Artikel zu liefern, was ich ablehnte. Der Käufer wollte den Kauf dann abbrechen und gab als Grund an, "Ich habe meine Meinung geändert". Ich stimmte dem Abbruch jedoch nicht zu und bot weitere Abholtermine an, die der Käufer zusagte und dann spontan wieder absagte. Ich habe dem Käufer sogar angeboten, den Artikel zu versenden, wenn er die Versandgebühr übernimmt. Dies wollte er nicht und forderte mich auf, die Kosten selbst zu tragen, was natürlich völlig abwegig ist.
Zwischenzeitlich ist das Geld auf meinem Konto über Ebay eingegangen. Ebay fordert nun aber von mir, das Geld zurückzuzahlen und droht mir mit Inkassobüro. Ebay zog das Geld also per Lastschrift von meinem Konto ein und ich buchte das Geld wieder zurück. Ich habe bereits einen schriftlichen Widerspruch an Ebay versendet und die Rechtslage (Privatverkauf ist bindend) dargelegt. Zudem habe ich Ebay aufgefordert, mir alle Nachrichten über Ebay als Kopie zu schicken, da ich diese für eine mögliche juristische Unterstützung benötige. Bisher ist weder eine Antwort auf meinen Widerspruch eingegangen, noch die Auskunft hinsichtlich der DSGVO. Ebay schickt mir munter weitere Zahlungsaufforderungen und Inkassodrohungen. Die Adresse des Käufers habe ich nicht.
Was kann ich noch tun?
- Beschriftungen:
-
Gesetzliche Anforderungen
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12-03-2025 21:43
Geht es um den Heißluftföhn, der war mit Versand angegeben, @kathaente .
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12-03-2025 21:54
@voli-maus schrieb:Geht es um den Heißluftföhn, der war mit Versand angegeben, @kathaente .
Naja,
wenn der Käufer mit "Abholung" gekauft hat, so werden ihm die Versandkosten nicht berechnet.
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12-03-2025 21:56
@kathaente schrieb:Ich habe Anfang Januar 2025 einen Artikel für 25€ als Privatperson durch Privatverkauf verkauft. Ich nahm danach Kontakt zum Käufer auf und bot mehrere Abholtermine an. Dem Käufer war der Weg zu mir zu weit und er forderte mich auf, den Artikel zu liefern, was ich ablehnte. Der Käufer wollte den Kauf dann abbrechen und gab als Grund an, "Ich habe meine Meinung geändert". Ich stimmte dem Abbruch jedoch nicht zu und bot weitere Abholtermine an, die der Käufer zusagte und dann spontan wieder absagte. Ich habe dem Käufer sogar angeboten, den Artikel zu versenden, wenn er die Versandgebühr übernimmt. Dies wollte er nicht und forderte mich auf, die Kosten selbst zu tragen, was natürlich völlig abwegig ist.
Zwischenzeitlich ist das Geld auf meinem Konto über Ebay eingegangen. Ebay fordert nun aber von mir, das Geld zurückzuzahlen und droht mir mit Inkassobüro. Ebay zog das Geld also per Lastschrift von meinem Konto ein und ich buchte das Geld wieder zurück. Ich habe bereits einen schriftlichen Widerspruch an Ebay versendet und die Rechtslage (Privatverkauf ist bindend) dargelegt. Zudem habe ich Ebay aufgefordert, mir alle Nachrichten über Ebay als Kopie zu schicken, da ich diese für eine mögliche juristische Unterstützung benötige. Bisher ist weder eine Antwort auf meinen Widerspruch eingegangen, noch die Auskunft hinsichtlich der DSGVO. Ebay schickt mir munter weitere Zahlungsaufforderungen und Inkassodrohungen. Die Adresse des Käufers habe ich nicht.
Was kann ich noch tun?
Mit Verlaub, die Rückbuchung war eine schlechte Idee.
Du hättest dann Deine Ansprüche gegen den Käufer ausserhalb ebays vornehmen müssen.
Die Adresse Deines Käufers kann Dir der Kundendienst nennen, wenn du diesen kontaktierst (anrufen).
Bezahle die Mahnung bei ebay, sonst bekommst du nur noch weitere Probleme.
LG
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12-03-2025 22:01
Richtig, der war mit Versand angeboten.
Allerdings auch mit Abholung und wenn der Käufer diese wählt, erfolgt die Bezahlung ohne Versandkosten.
Der Käufer ist auch nicht bereit, diese zu bezahlen.
Mir wäre meine Zeit zu schade, um mich mit solchen Problemen herum zu schlagen. Es geht um 25 €.
Verstehen kann ich TE...
Das muss halt jeder für sich entscheiden....
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12-03-2025 22:20
Abholung ist doch nur für bestimmte Kategorien vorgesehen, und wenn der K nach dem Kauf zahlt,
dann zahlt er doch inklusive Versandkosten.
Gab es bei diesem Artikel die Option zwischen Versand und Abholung zu wählen, @kathaente
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12-03-2025 22:58
Wieso sollte Abholung nur für bestimmte Kategorien sein?
Ich kann alles als Abholung einstellen.
Und ja, wie bereits erwähnt, wurde Versand und Abholung angeboten.
Und wenn TE sein Geld einmahnen/klagen will, dann hat Ebay ihm selbstverständlich die Adressdaten des Käufers zu geben.
Ob er das alles wegen 25€ durchziehen will, ist ja seine Sache.
Vielleicht hat er einen Anwalt in der Familie.
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12-03-2025 23:33
@voli-maus schrieb:Abholung ist doch nur für bestimmte Kategorien vorgesehen, und wenn der K nach dem Kauf zahlt,
dann zahlt er doch inklusive Versandkosten.
Gab es bei diesem Artikel die Option zwischen Versand und Abholung zu wählen, @kathaente
Ich glaub Du hast heute einen schlechten Tag/Abend 🙂
Vielleicht verwechselst Du jetzt was mit "Barzahlung bei Abholung" - das war nur in bestimmten Kategorien 🙂
Beim Kauf hatte der Käufer die Wahl zwischen Abholung (ohne Versandkosten) oder Versand (logischweise mit Kosten).
LG
