25-04-2024 07:35
Ich verstehe es nicht... Ich bin letztens auf einen Preisvorschlag eingegangen, die Person teilte mir mit, dass sie ja 4 Tage Zeit zu bezahlen hätte und ich habe im Rahmen meiner Angaben von Versandzeit 2 Tage versendet. Dann war Wochenende. Dienstag früh wurde schon ebay über einen nichterhaltenen Artikel informiert und ich sehe sicherlich mein Geld nie. Weshalb kann ein Käufer einfach behaupten, er habe die Ware nicht erhalten? Einfach so? Das Adressetikett wurde ja auch über Ebay gekauft und wieder in Vorauskasse meinerseits. Was hat man als privater Verkäufer für eine Chance, sich dagegen zu wehren? Der Käufer hat immer Recht? Der Verkäufer immer den Verlust? Der Dienstleister ist dazwischen geschaltet, für den kann keiner. Versicherter Versand ist für viele zu teuer. Ich hatte das noch nie. Was habe ich für Möglichkeiten mich da überhaupt zu wehren? Nachweis bei Päckchen ist ja nicht... ;-(
25-04-2024 07:56
Moin @hermine.die.erste
es gibt für kleinpreisige Artikel Prio, Einschreiben und Hermes Päckchen.
Alles andere per Paketversand.
Du hast keinen Verkäuferschutz wenn du nicht sendungsverfolgt mit Zustellnachweis verscickst.
Erstatte dem Käufer also das Geld, sonst macht ebay das und du erhältst einen Mangeleinteag.
25-04-2024 10:17
Grüß dich @hermine.die.erste !
Wenn jetzt der Artikel doch noch bei dem Käufer ankommt, müsste er dann
erneut bezahlen, oder er muss ihn zurückschicken, wenn er ihn nicht
mehr haben möchte. Dazu müsstest du ihm auch noch ein Rücksendeetikett
zukommen lassen. Es geht also auch auf deine Kosten. Schicke dann mit
Sendungsverfolgung zurück. So hast du einen Nachweis.
Egal, was du machst, viel Erfolg!😊
Du könntest auch noch einen Nachforschungsauftrag stellen, aber das dauert
und bringt nicht viel.
Ich würde es abhaken, wenn die Summe nicht so hoch ist und als Lehrgeld verbuchen,
zusätzlich den Käufer auf meine Sperrliste setzen.
Sonnigen Tag!
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
25-04-2024 11:08
Hallo @hermine.die.erste
Hier über Ebay hast du sicher schlechte Karten, wenn du keinen Zustellnachweis hast.
Dein Recht bekommst du eher zivilrechtlich, wenn du die Übergabe an den Versanddienstleister belegen kannst.
Ob sich das in deinem Fall lohnt, musst du wissen.
Und ja, irgendwann ist immer das erste mal, wo die nichtsendungsverfolgbare Ware nicht ankommt.
Mich hätte schon die Aussage der Käuferin genervt, sie hätte angeblich 4 Tage Zeit um zu bezahlen.
Das hat sie nämlich nicht, Käufe sind sofort zu zahlen.
Einen Nachforschungsauftrag würde ich trotzdem starten, denn intern sind die Päckchen bei DHL durchaus trackbar.
25-04-2024 13:08
Danke für Deine Zeilen. Ja mich hat das mit den 4 Tagen auch mächtig genervt, ich zahle immer gleich und das erwartet man wohl auch von anderen. Im Laden kann man auch nicht innerhalb von 4 Tagen zahlen. Ich meinte jedoch, nachgeschaut zu haben, und ja, 4 Tage wären wohl Zeit zum Bezahlen! Naja...
Aber unmittelbar Ebay einschalten, halte ich generell für nicht so klug, da gibt es ja die Fristen und dann buchen die mein Geld einfach zurück... Fazit: Artikel weg, Geld weg, Porto gezahlt und mächtig geärgert... Okay, ich habe jetzt überwiegend auf Hermes und Prio Brief umgestellt... mir tun die künfitgen Käufer leid, sind doch höhere Kosten beim Prio Brief. Habe sonst viel Warensendung angeboten, da ich der Meinung WAR, man erreicht eher Käufer damit. LG
25-04-2024 18:07
Bedenke bitte, dass die PRIO Briefe zwingend in der Filiale abgegeben werden müssen (nicht in den Postbriefkasten einwerfen!), damit du einen Einlieferungsbeleg erhältst und die Sendung ein erstesmal gescannt wird.
Auf diesen Beleg dann noch Name und Anschrift des Käufers notieren, falls Ebay den Beleg mal anfordern sollte.
Du kannst ja auch weiterhin per Warensendung oder einfachem Brief versenden, solltest dann aber mit einem Verlust rechnen.
Daher wirklich nur für sehr günstige Artikel ratsam, wo der Verlust nicht so schmerzt.
Schade ist es allemal, dass durch den Käuferschutz letztendlich die Versandkosten steigen, weil die Verkäufer eventuelle Verluste verständlicherweise nicht tragen wollen.
25-04-2024 19:05
Wobei ich nicht verstehe wenn ich das Versandetikett schon ueber eBay kaufe ich nicht informiert werde das bei dieser Form kein Verkaeuferschutz besteht.
Bei anderen Sachen ploppen doch in einer Tour Hinweise auf die ich beachten muss....
Gruss
25-04-2024 19:31
25-04-2024 19:43
Das hab ich auch nicht behauptet.....
Gruss
26-04-2024 11:16
"Hallo,
im Gegensatz zu Briefen und Paketen haben Warensendungen eine etwas längere Laufzeit. Bitte kontaktieren Sie mich nochmal, wenn Sie bis Ende der Woche nichts erhalten haben."
So würde ich das erstmal als Nachricht INNERHALB DES FALLS schreiben und abwarten.
Nachforschungsauftrag kannst du dir komplett sparen, da bekommt man bei nicht versicherten Sendungen immer dieselbe Antwort, selbst wenn sie mit Sendungsverfolgung versendet wurden.
26-04-2024 13:59
Hallo @schrauben-seidel
einen Nachforschungsantrag würde ich mir nicht unbedingt sparen, auch wenn es für einen persönlich vermutlich nicht viel bringen wird, so ist es für die Post/DHL/den Logistikunternehmer doch wichtig, herauszufinden, ob es in ihrem System schwarze Löcher gibt, wo immer mal wieder Sendungen verloren gehen.
Nur wenn Fehler im System erkannt werden, kann man diese auch beheben. Und wie soll ein Logistikunternehmer Fehler in seinem System erkennen, wenn niemand Nachforschungsanträge stellt, weil Sendungen verloren gehen?
Es mag zwar sein, dass dadurch die eigene verlorene Sendung letzendlich nur eine Zahl in einer Statistik wird, aber das wäre ja immerhin schon etwas.
26-04-2024 16:20
@halenka_uwe2xto schrieb:Wobei ich nicht verstehe wenn ich das Versandetikett schon ueber eBay kaufe ich nicht informiert werde das bei dieser Form kein Verkaeuferschutz besteht.
Bei anderen Sachen ploppen doch in einer Tour Hinweise auf die ich beachten muss....
Gruss
Es wird wohl in der Versandlösung von eBay auf das Verkäuferschutz hingewiesen, sehr eindeutig sogar bei jeder Versandart,
man sollte Texte auch ohne PopUps lesen können.......