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ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Hallo Zusammen mir ist etwas passiert und ich möchte eigentlich jeden warnen der auf die Idee als Private Person  bei Ebay etwas zu verkaufen. eBay brüstet sich einen Käuferschutz aufgebaut zu haben. Nun diesen Service und die Kosten im Schadensfall trägt dabei der PRIVATE VERKÄUFER! Ganz genau PRIVAT.

 

Und so geht es. Der Käufer kauft egal was auf Ebay. Kurz nach der Ankuft meldet er einen Schaden oder Sagt der Artickel weicht von der Beschreibung ab. Ebay ordnet eine Rücknahme an. Egal ob Ihr diese Akzeptiert. Nachzulesen ist es in den Ebay Käuferschutz AGBs. Geht das Paket verloren oder wird beim Transport beschädigt. Zahlt Ebay das Geld zurück.

 

Im aktuellen Fall wurde ein gebrauchter Monitor als Auktion privat verkauft. Versandt erfolgte Versichert. Käufer meldet kurz darauf einen Schaden. Obwohl laut dem BGB das Risiko beim Empfänger liegt und das auch Ebay bei sich in den Rechtsportal bestätigt. Trotz Nachweis, der Versicherung, sofar Fotos der Verpackung und des Unbeschädigten Artickels im Versandt. Erstattet Ebay dem Käufer alles und zwing zur Rückgabe. Also Artikel weg oder zerstört, Versandkosten beim Verkäufer. Das Versteht Ebay als faire Lösung.

Nachricht 1 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz


@delanature  schrieb:

Der Monitor wurde mit Feinflies umwickelt, dann mit Styropor verstäkt. das wurde in ein Karton gepackt. Der Karton wurde in ein größeren Karton gepackt und dazwischen so viel Polsterfolie das nichts sich bewegt sollte.  Aber Interessant wie viele Leute hier mit Gefühlen oder AGBs argumentieren.


 

Das hört sich eigentlich gut an, wie du verpackt hast.

 

Es gibt da aber nur zwei Möglichkeiten für beschädigte Ware:

a) Karton von außen beschädigt - Versanddienstleister hat den Schaden verursacht und kommt für den Schaden auf (immer eine ordentliche, angemessene Verpackung vorausgesetzt), solche Sendungen sollte man möglichst gar nicht erst annehmen

b) Karton nicht von außen beschädigt - die Verpackung war nicht ausreichend

 

Im Fall b) nützt es auch nichts, dass das Paket versichert war.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 21 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

TE  @delanature hat ja anscheinend ein Foto gemacht , wie die Ware im Paket liegt....

vielleicht dürfen wir das mal sehen, dann könnte man sich ein besseres Bild machen...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 22 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Danke für deine Antwort. Allerdings legte ich den Focus weniger auf meine Verpackung sonder auf das Ebay Vorgehen. Das ermöglicht jedem Ware auszutauschen und beschädigte zurücksenden. Die Risikoverteilung wird hierbei am Gesetz vorbei auf Verkäufer umgeladen. Ich habe den Fall auch mal an die Verbraucherschutzzentrale weitergeleitet, ich bin anscheinend nicht der Einzige den Ebay über den Tisch zieht.

Nachricht 23 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz


@delanature  schrieb:

"Danke für deine Antwort. Allerdings legte ich den Focus weniger auf meine Verpackung sonder auf das Ebay Vorgehen. Das ermöglicht jedem Ware auszutauschen und beschädigte zurücksenden. Die Risikoverteilung wird hierbei am Gesetz vorbei auf Verkäufer umgeladen. Ich habe den Fall auch mal an die Verbraucherschutzzentrale weitergeleitet, ich bin anscheinend nicht der Einzige den Ebay über den Tisch zieht."

 

Auch laut BGB hat der Versender die Ware ordentlich zu verpacken, da gibt es auch so ein paar

"Nebensächlichkeiten" zu beachten.

Du hast immer noch nicht beantwortet, ob du das Versandunternehmen überhaupt eingeschaltet hast! War es eigentlich nun DHL oder HERMES, so wie in deiner AB angeboten?

Worauf begründest du, daß dein Käufer dich betr.... will ?

Immer wieder schade, daß wir hier immer  nur eine Seite zu lesen bekommen.....

 


 

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Nachricht 24 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz


@delanature  schrieb:

Danke für deine Antwort. Allerdings legte ich den Focus weniger auf meine Verpackung sonder auf das Ebay Vorgehen. Das ermöglicht jedem Ware auszutauschen und beschädigte zurücksenden. Die Risikoverteilung wird hierbei am Gesetz vorbei auf Verkäufer umgeladen. Ich habe den Fall auch mal an die Verbraucherschutzzentrale weitergeleitet, ich bin anscheinend nicht der Einzige den Ebay über den Tisch zieht.


 

Aber genau darum geht es doch.

 

Wenn der Käufer wegen mangelhafter Verpackung beschädigte Ware erhalten hat, dann ist es doch mehr als rechtens, wenn Ebay den Kaufpreis erstattet.

Ist das Versandunternehmen an dem Schaden schuld, gibt es von denen Geld.

 

Ob die Aussagen des Käufers der Wahrheit entsprechen, kann weder Ebay prüfen, noch du (momentan).

 

Es geht hier ja nicht um ein "nicht gefallen" oder ähnliches, sondern um einen Schaden an der Ware.

Das ist eine Reklamation, die in irgendeiner Form abgewickelt werden muss.

 

Dass der Käuferschutz missbraucht werden kann, wissen wir leider nur zu gut.

Nur beweisen musst du das.

Und ja, der Käuferschutz mit dem Ebay so großspurig wirbt, geht nicht zu deren Lasten, sondern zu Lasten der Verkäufer.

 

Deshalb verkaufe ich hier auch nichts mehr, schon gar nicht würde ich Monitore, TV-Geräte, Kaffeemaschinen und der Gleichen schlecht zu verpackende Produkte hier anbieten. Von wirklich wertvollen Artikeln gar nicht zu reden.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 25 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

So das Thema ist vollständig durch. Ebay hat Versucht auf mein Konto zuzugreifen und das Geld abzubuchen. Ich warte also das Böse Schreiben der Anwälte ab. 

 

Was viele Verkäufer und "Forumbesserwisser" nicht erkennen das bei Privatverkäufen vollständig andere Regelungen gelten als bei einem Gewerbe. Sobald das Geld für den Artikel angekommen ist wird das Eigentumsrecht auf den Käufer übertragen.  Den Transport sucht sich der Käufer auch frei raus. 

 

Wenn also ein Artikel durch den Tranport (DHL ,Hermes, dicker Freund usw.) beschädigt wird so ist es ein Schaden dem Eigentümmer zu erstatten. Wer also der Meinung ist der Verkäufer bekommt irgendwas erstatten, verbreiten gefährliche Falschinformation. 

 

Und bei Privatverkäufen ist gesetzlich festgelegt wer das Risiko trägt. Ob das jemand fair finden ist hier absolut irrelewand.

Nachricht 26 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

da hast du recht aber du hast den ebay regeln zugestimmt, vorher informiren was man unterschreibt.

 

Hier ist hausrecht ebay hat da so eigene regeln aufgestellt, zu dehnen du zugestimmt hast.

 

darum verkaufe ich seit dem hier auch nix mehr.

Nachricht 27 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Und wieder fragt sich ein Mitglied vermutlich,

was es mit dem obskuren, in Werbung und ebay-Hilfe immer wieder herausgestellten sogenannten "Verkäuferschutz" auf sich hat.

 

Die meisten Mitglieder mit Problemen beim Verkauf suchen den dann vergebens.

Auch wenn alle normalen Vorgaben für den regulären, kompletten Kaufabschluss erfüllt sind, sowohl gesetzlich als auch gemäß ebay-Hilfe.

 

Imrre wieder sehr nett zu lesen, dass ebay sich bei einem Widerspruch gegen eine Fallentscheidung "Artikel nicht wie beschrieben" darauf beruft, den Artikel nicht prüfen zu können.

Und im gleichen Atemzug ungeprüft der Aussage des Käufers Glauben schenkt.

 

Hinzu kommt eine zumindest hier in der Gemeinschaft gelegentlich dargestellte skurrile erstinstanzliche Entscheidung einer sogenannten "KI" bei Fällen in alle Richtungen, die anscheinend zunehmend selbst in zweiter Instanz durch eine sogenannte "KI" abgefrühstückt wird.

 

Summa summarum: Der Verkäuferschutz existiert einzig in der Form, dass Verkäufer nur bei kostenlos zur Verfügung gestellter Rücknahme keinen Mangel in der Servicestatistik erhalten und negative Bewertungen entfernt werden.

Das Recht zum Abzug von Prozentsätzen bei beschädigt zurückgegebenen Artikeln erstreckt sich auch nur auf gewerbliche Angebote unter kostenloser Rücknahme, wenn ich mich recht entsinne.

Gleiches gilt dann noch für unbezahlt gemeldete Artikel.

 

Mehr Verkäuferschutz existiert nicht. Damit von "Schutz" zu reden und diesen auch noch in der TV-Werbung zu propagieren, das ist schon recht peinlich.

 

Nachricht 28 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Anonymous
Nicht anwendbar

@delanature  schrieb:

So das Thema ist vollständig durch. Ebay hat Versucht auf mein Konto zuzugreifen und das Geld abzubuchen. Ich warte also das Böse Schreiben der Anwälte ab. 

 

Was viele Verkäufer und "Forumbesserwisser" nicht erkennen das bei Privatverkäufen vollständig andere Regelungen gelten als bei einem Gewerbe. Sobald das Geld für den Artikel angekommen ist wird das Eigentumsrecht auf den Käufer übertragen.  Den Transport sucht sich der Käufer auch frei raus. 

 

Wenn also ein Artikel durch den Tranport (DHL ,Hermes, dicker Freund usw.) beschädigt wird so ist es ein Schaden dem Eigentümmer zu erstatten. Wer also der Meinung ist der Verkäufer bekommt irgendwas erstatten, verbreiten gefährliche Falschinformation. 

 

Und bei Privatverkäufen ist gesetzlich festgelegt wer das Risiko trägt. Ob das jemand fair finden ist hier absolut irrelewand.


@delanature 

 

Das ist falsch, denn die Dienstleister erstatten ihrem Kunden, also dem Versender. Bei einigen Dienstleistern ist eine Abtretung an den Empfänger praktisch unmöglich.

Dazu kommt, dass die Dienstleister selbst bewerten können, ob sie schlecht mit der Sendung umgegangen sind oder der Versender unzureichend verpackt hat.

Wenn also tatsächlich der Dienstleister gepfuscht hat, bekommt der Versender die Haftungssumme...

erstatte Ebay dem Käufer das Geld nicht, hätte der VK am Ende das Geld vom Käufer UND die Haftungssumme.

Nachricht 29 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz


@delanature  schrieb:

So das Thema ist vollständig durch. Ebay hat Versucht auf mein Konto zuzugreifen und das Geld abzubuchen. Ich warte also das Böse Schreiben der Anwälte ab. 


Das böse Schreiben wird von einem Inkassounternehmen kommen @delanature sofern du der Abbuchung widersprochen hast und zuerst wird dein Account auf Eis gelegt.


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Nachricht 30 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Wobei es dem einen oder anderen Gelegenheitsverkäufer möglicherweise egal wäre, was ebay im Anschluss veranstaltet.

 

Zudem wäre interessant, irgendwann mal rechtlich geklärt zu haben,

ob ebay ohne irgendwelche Prüfmechanismen grundsätzlich für Käufer und genauso grundsätzlich gegen Verkäufer entscheiden kann. Im Sinne von Sorgfaltspflichten bei der Entscheidung im Umgang mit Kundengeldern z.B.

AGB hin oder her, das Vorliegen einer AGB sagt ja noch nichts über deren Rechtswirksamkeit aus.

 

Allerdings wird auch hier mit anzunehmender Sicherheits kein Rechtsstreit geführt werden seitens des Verkäufers.

Womit dann alles beim alten bliebe.

 

Diese Aussage beinhaltet natürlich nicht die hier in Antworten bereits völlig korrekt skizzierten Abläufe hinsichtlich eines Transportschadens und den Entschädigungsleistungen der Versanddienstleister.

Die Aussagen des Anfragenden dazu halte ich ebenfalls für unkorrekt.

 

 

Nachricht 31 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @viersektoren-verbannt 

 

Um es offen zu sagen: Paypal hat das etabliert und ist damit durchgekommen, nenn mir einen Grund, warum das für Ebay anders sein sollte.

 

Nachricht 32 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Weil Paypal sich selbst bei internationalen Verkäufen, nicht nur bei, mir immer persönlich um solche Fälle gekümmert hat, 

wenn man einen Zahlungseinbehalt "Einfrieren" mitgeteilt bekommen hatte. 

 

Da gab es selbst bei paypal.com schriftlich Ansprechpartner, die seinerzeit bei jedem Fall wegen angeblicher Abweichung von der Artikelbeschreibung die Umstände betrachteten und auch jeden Fall bereits erstinstanzlich zu meinen Gunsten entschieden (drei Fälle international). 

 

Zumal es auch heute noch bei Paypal heißt "Entspricht deutlich nicht der Beschreibung", bei ebay hingegen scheint ein Kratzerchen zu genügen. Weil der Käufer nichts beweisen muss, wenn er einen Fall eröffnet. 

Und der Verkäufer trotz möglicher Nachweise nicht geschützt wird, wie hier öfters zu lesen ist. 

 

Den Paypal-Verkäuferschutz mit dem aktuellen von ebay zu vergleichen, das hinkt ganz gewaltig. 

Nachricht 33 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Das Thema ist nun Abgeschlossen ich habe men Geld von Ebay wieder bekommen.

Leider musste ich Ebay vor Gericht zerren. 

 

Es ist so wie ich es gesagt habe, sobald die Ware Privat verkauft wird geht das Transportrisiko auf den Käufer. Das wurde vor Gericht bestätigt. Ebay hat kein Recht dazwischen zu funkten und Gelder am Gesetzt vorbei dem Verkäufer abzubuchen. Die aktuellen AGBs sowie die Werbung mit dem "Verkäuferschutz" ist eine Farse und wird von der Verbraucherschutzzentrale demnächst abgemannt. 

 

Leute lasst euch nicht betrügen und hört nicht auf die Facebookrambos in diesen Beiträgen. Leider muss man diesbezüglich einen Anwalt des Vertragsrechts beaftragen ansonsten wird man von dem System ausgenommen.

Nachricht 34 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Hallo @delanature ,

ich kann mir kaum vorstellen, dass unsere Gerichtsbarkeit innerhalb von 45 Tagen zu einem

unanfechtbaren Endergebnis kommt.

Und wenn doch, unter welchem Aktenzeichen kann man das letztinstanzliche Urteil denn finden?

Nachricht 35 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

@delanature 

 

Einen Gerichtstermin bekommst du nicht so schnell. In der Regel dauert das 3-6 Monate, je nach Arbeitsaufkommen.

Du schreibst da was von bestätigt, da bleibt nur zu hoffen, du kannst das nachweisen, falls da was nachkommt.

Genauso wie das mit der Verbraucherschutzzentrale.

Ich fürchte für dich, du lehnst dich gerade zu weit aus dem Fenster.

Nachricht 36 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Ja dass kennen wir. Integrität ist bei dieser Plattform kein oberstes Gebot. Habe ebenfalls Betrug bei einem Einkauf auf ebay hinnehmen müssen. Der Gewerbliche Verkäufer aus China hat mich mit der Stückzahl betrogen und nur 2 Anstatt 4 zugesendet. Ebay hat zugunsten des Verkäufers entschieden, da eine Sendungsnummer bestätigte, dass ich die Artikel erhalten habe, obwohl ich nur 2 erhalten habe anstatt 4. Ebay hat einfach den Fall geschlossen und somit die Machenschaften des China-Verkäufers unterstützt. Zugleich wurde mir auch die Möglichkeit genommen den Verkäufer zu bewerten..... mir fehlen die Worte.... natürlich werde ich künftig meine Einkaufsplattformen sehr gut aussuchen...

Nachricht 37 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

hallo @modyal_com 

in diesem Thread geht es um  fehlenden VERkäuferschutz,

aber du fühlst dich ja als Käufer hintergangen...

was für einen Fall hast du denn bei Ebay eröffnet?

Dass du den Artikel nicht erhalten hast oder dass er von der Beschreibung abweicht?

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 38 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

warum kaufst du auch von china händlern  so lernt man am schnellsten

Nachricht 39 von 61
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Betreff: ebay unterstütz Betrug bei Privaten Verkäufen mit Käuferschutz

Ich vermute ganz stark, dass du eben falsch gehandelt hast und einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet hast! Das ist nun eben die falsche Vorgehensweise! Erhalten hast du schließlich Ware was auch anhand einer Sendungsnummer nachweisbar ist. Und wenn man aus diesem Grund einen "Fall" öffnet kann ebay garnicht anderest entscheiden weil du eben etwas erhalten hast - nachweislich.

In solchen Fällen ist es ratsam eine Rückgabe zu öffnen mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist. Dann läuft das ganz anders und ebay kann den Fall vorerst garnicht schließen!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 40 von 61
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