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Artikel gekauft, wurde versendet, Paket ist verloren gegangen. Rückabwicklung nicht möglich.

Der Fall: Habe einen Artikel gekauft, der auch versendet wurde. Sendungsverfolgung ist möglich.

Das Paket ist aber durch den Paketdienst nicht mehr auffindbar (Nachweis darüber liegt vor.)

Ich hatte bei Ebay einen Fall geöffnet wegen nicht erhaltener Ware. Allerdings

ist es nicht möglich, den Kauf abzubrechen, weil ja die Ware verschickt wurde.

Ich habe als Fallöffner nun nur die Möglichkeit, entweder den Fall zu schließen weil ich die Ware erhalten habe oder

den Verkäufer zu kontaktieren (was sinnlos ist, weil ich mit dem schon ständig in Kontakt stehe).

Eine Erstattung per papyal durch den Verkäufer wird von ebay nicht akzeptiert bzw. die Zahlung bei papypal

zurückgehalten.

Wie lässt sich dieser Fall noch vernünftig zu Ende bringen, so dass ich meine Kaufpreiserstattung erhalte?

Soll ich mir das Geld vom Verkäufer außerhalb ebay über paypal erstatten lassen und dann den Fall schließen

mit der Begründung "Ware erhalten"?

Wäre schön, wenn es eine weniger "gemauschelte" Lösung gäbe.

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo @rhwrpz 

 

da ihr anhand der Sendungsdaten sehen könnt das die Ware verlustig ist sollte hier die Haftung des Versandunternehmens greifen.

 

Der VK hat hier als Auftraggeber des Versands zu handeln.

 

Ist er privater Anbieter mußt du solange warten bis der Schaden beglichen wurde, der VK hat dir Zahlungen unverzüglich weiterzuleiten.

 

Ein gewerblicher Anbieter haftet auf jeden Fall, egal was aus der Schadensregulierung wird, er sollte dir umgehend das Geld erstatten.

 

ebay und PayPal haben hiermit nichts zu tun, auch eine Erstattung der VK Provision seitens ebay gibt es hier nicht für den VK. (falls dieser Gedanken in dieser Richtung geäußert hat)

 

Der Deal über die Plattform ist ja ganz normal abgelaufen, nur der Versand ging halt schief.

 

 

 

Der Verkäufer muss eine Verlustmeldung beim Versender machen, wenn das Paket dort verschwunden ist, kann er Ansprüche geltend machen, erhält wohlmöglich auch alles oder nur einen Teil des Schadens ersetzt.

So sollte das eigentlich funktionieren.

 

 

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