23-11-2023 15:03
ACHTUNG :
GLS ist leider nicht zu empfeheln
Bei Verlust eines Pakets, das einen Inhalt im Wert von 115 € hatte, wurde mir nach wochenlanger Warterei schließlich geantwortet, dass ich nicht entschädigt werden könnte, weil der Inhalt - ein kleines Salzfass - laut Rechnung, die ich als Beweis gechickt hatte, zwar aus Glas aber eben auch z.T. aus 800 Silber bestand
Demnach würde es sich um ein Verbotsgut handeln, weil Edelmetalle nicht verschickt werden dürfen- es sei denn man teilt GLS das im Vorfeld schriftlich mit
23-11-2023 15:10
Du als gewerblicher Verkäufer solltest aber die Versandbedingungen deiner Versanddienstleister kennen. Andere Versanddienstleister hätten sicherlich ähnlich reagiert denn wenns um Erstattungen geht sind sie alle gleich - keiner will das.
23-11-2023 17:32
keine Ahnung, was GLS für seltsame AGB hat.
Schicke sowas in Zukunft mit DHL, da darfst du Valoren der Klasse 2 (Edelmetalle)
unbeanstandet bis 500 € verschicken.
23-11-2023 17:45
Auszug aus den allgemeinen AGB von GLS.
Quelle: https://gls-group.com/DE/de/agb-standard/
Zitat: "
4. Beförderungsausschlüsse (Verbotsgüter)
......
- Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Schmuck, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände sowie Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket"
Von einer schriftlichen Ankündigung steht da nichts.
23-11-2023 17:51
Kommt darauf an, @ttd4it ,
ob er einen Geschäftskundenvertrag innehat oder einfach nur so versendet:
Mit Vertrag "für Geschäftskunden (gültig ab 01.01.2023)" wie von Ihnen beschrieben,
ansonsten:
Nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete sind von der Beförderung durch GLS ausgeschlossen:
Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten,
Gruß ...
23-11-2023 17:51
Nach dem , was da steht, dürfte TE sogar bis zu 750€ verschicken, also mehr als bei DHL und Hermes?
Da würde ich aber Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen @stephans-sammelsurium
23-11-2023 17:59
Danke für den Hinweis.
GLS unterteilt nach "Geschäftskunden", "Paketshopkunden" und "Online-Kunden".
Nur für Geschäftskunden gilt mein Hinweis aus Nachricht 5.
Für "Paketshop-Kunden (4.1)" bzw. "Online-Kunden (6.1)" gilt das Beförderungsverbot.
23-11-2023 18:06
Nach Hinweis von @viersektoren-verbannt meine Korrektur aus Beitrag 7.
Wir kennen die "Geschäftsbeziehung" des TE nicht. Ich hatte nur "gewerblicher Händler" gelesen.
23-11-2023 19:09
ist doch alles gut @ttd4it
ich kenne mich mit GLS gar nicht aus und bin auch automatisch von
einem Geschäftskundenvertrag ausgegangen.
Aber jetzt haben wir alle wieder was dazu gelernt!
23-11-2023 19:13
Darum geht es im Wesentlichen auch. Hilfe/Hilfestellung und Meinungsaustausch 🙂
Und manchmal sind die Hände schneller als der Kopf... 🙂