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05-02-2025 00:49
Hallo, bei Verkäufen ins nicht-EU-Ausland werden ja meistens (immer?) die Zollgebühren automatisch von Ebay dem Käufer auf die Rechnung geschlagen, und die Sendung erhält einen Steuercode, z.B. bei einer Sendung nach Großbritannien: „GB 123 4567 89 Code:Paid“
Muss dieser Code stets auch auf das Etikett geschrieben werden, z.B. im Anschriftfeld? So hatte ich es mal bei einer Sendung nach Norwegen gemacht und den Code in das Feld Adresszusatz geschrieben.
Jetzt hatte ich eine Sendung nach England und bei der Anschrift war der Adresszusatz komplett belegt, kein Feld frei, und ich hab mich dann extra bemüht, den Code:Paid manuell neben das Label zu schreiben.
Ist das überhaupt notwendig?
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Muss Steuercode „Code:Paid“ bei Auslandssendungen auf das Etikett?
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06-02-2025 03:45
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05-02-2025 11:01
Würde mich auch interessieren. Hatte ich nun auch schon paar mal.
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05-02-2025 11:11
Wenn dem so ist, also wenn von Ebay die Steuern wirklich berechnet und kassiert wurden, dann hat es doch nicht schaden, diesen Hinweis auf der Sendung anzubringen.
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06-02-2025 03:45
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06-02-2025 03:51
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06-02-2025 08:09
Hallo @w-sky! Da stimme ich @sunrise1605 und @gebraucht-ist-gut zu - ja, das Angeben des Steuercodes hilft den britischen Steuer-/Zollbehörden dabei, zu identifizieren, ob dein*e Käufer*in über eine Online-Plattform beim Checkout die Mehrwertsteuer schon bezahlt hat. Ohne diese Referenz muss deine Kundschaft die Mehrwertsteuer möglicherweise erneut an die britischen Zollbehörden zahlen (und eine Rückerstattung usw. beantragen).
Also am besten immer mit auf das Paket schreiben, sodass es zu keinen negativen Überraschungen kommt 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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06-02-2025 10:48
Selbstverständlich mit CN22 Zollerklärung. Die wirft DHL automatisch im PDF mit raus, wenn man eine Paketmarke erstellt. Aber dabei gibt es keine Möglichkeit, den Code:Paid hinzuzufügen, außer handschriftlich oder durch nachträgliches Bearbeiten.
Für das CN22 gibt man Beschreibung, Gewicht, Wert und Zolltarifnummer ein, den Rest macht DHL automatisch. Ein spannendes Rätselspiel ist jedes Mal, diese Zolltarifnummer herauszufinden … 😅 gehört nicht zum Thema, aber: Ich hatte eine Zeitschrift mit beiliegender CD-ROM. Nehme ich dafür die Zolltarifnummer für periodische Zeitschriften, oder die für Datenträger/CD-ROMs?
Ich hatte mich für Zeitschriften entschieden. Die Sendung ist gerade in der Region des Empfängers angekommen, scheint also o.k. gewesen zu sein.
