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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Hallo Community,


 


ich habe gestern eine E-Mail von einem gewissen Herrn XXXX  von der Seite dieurheberschuetzer.de in der er mich auffordert ca 1000€ an Ihn zu Zahlen weil er angeblich die Bildrechte an dem Bild von meiner Auktion hat.


Ich weiß von mind. einem Fall der auch davon betroffen ist, jetzt stellt sich mir die Frage wer hat diese E-Mail auch noch alles bekommen hat? Desweiteren stellt sich mir die Frage wie der Herr XXXX an meine komplette Adresse sowie E-Mail Adresse kommt? Gibt es bei eBay etwa mal wieder eine Daten-Panne?


 


MfG

Nachricht 1 von 79
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78 ANTWORTEN 78

E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?



...und dann keine 25 Euro/Monat für den Händlerbund übrig ?   😉



 


Und selbst? Keine Zeit für andere nützliche Tätigkeiten übrig?



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"Wer die Dummheit vor seinen Wagen spannt, wird immer mehr Pferde haben, als er braucht." (Erich Limpach)
Nachricht 41 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Hallo torwart :-x


 


jeder hat sein Hobby.....   😉

Nachricht 42 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Moin Peter, :-x


da hat aber einer sein Hobby zum Beruf gemacht, da mag ja für einige sehr erfüllend sein, aber im speziellen Fall finde ich es traurig.



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Nachricht 43 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?


@logan


 


guck mal - gerade wieder den Jahresbeitrag gezahlt


 



 


Ich bin auch beim Händlerbund... soll ich die Email raussuchen, wo der HB, im Rahmen des Abmahnschutzes,  aufgefordert hat diesen Passus zu löschen:


 


Bitte beachten: Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben. Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.


 



Und deine AGB:


 


§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Produktdarstellungen des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot
zum Abschluss eines Vertrages.


 


bla bla bla .....



Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot
beim Anbieter ab.
Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum
Vertragsschluss führt.


bla bla bla


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Dann sag mir doch jetzt mal ins Gesicht, was der Blödsinn bei Ebay soll ?


Warum hältst du dich dann nicht an die Vorgaben des HB.


 


Willst du mich jetzt allen Ernstes ver.......   ?  ?:|


 


Soll ich dem HB mal mitteilen, daß du sowas als Leistung des HB hinstellst ?  


 


 


 


 

Nachricht 44 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

@torwart


 


Man sollte es wie @logan machen.  Als gewerblicher VK nur aus dem Versteck heraus hier posten.


 


So, Thema erledigt.


 


Mache für heute mal die Kiste aus - nicht aus Angst :^O, sondern weil die Enkel jetzt mal Ihren Opa fordern wollen.  😉  Jetzt ist Memory angesagt.


 


Liebe Grüße


 


 

Nachricht 45 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Zeig es ihnen...........du schaffst das...........:^O



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"Wer die Dummheit vor seinen Wagen spannt, wird immer mehr Pferde haben, als er braucht." (Erich Limpach)
Nachricht 46 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

@logan


 


Ich bin auch beim Händlerbund... soll ich die Email raussuchen, wo der HB, im Rahmen des Abmahnschutzes,  aufgefordert hat diesen Passus zu löschen:


 


Bitte beachten: Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben. Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.


 


 


Du weißt selber, der Händlerbund hat nicht aufgefordert diesen seinen Passus zu ändern, sondern eine Empfehlung ausgesprochen dies zu tun, da es sich um eine evtl. Rechtsunsicherheit handelt.


 


Mit dem Händlerbund werbe ich übrigens nicht, weder in unseren Angeboten noch in den Foren. Ganz im Gegensatz zu Dir.


 


Du verwechselts übrigens eines:


 


Der Händlerbund gibt Empfehlungen wie Rechtstexte aussehen sollten. Wenn man sich strikt nach den Empfehlungen des Händlerbundes hät, dann bekommt man vom Händlerbund kostenfreie Rechtsberatung.


 


Das soll es nun aber endgültig von mir dazu gewesen sein - ist ja nicht unbedingt Thema des Threads.

Nachricht 47 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Hier die besagte Email vom HB:


 


Sondernewsletter vom 19.12.2012


 


Änderungen in den Dateien "Impressum" und "Widerrufsbelehrung" bzw. "Rückgabebelehrung". Bitte passen Sie Ihre Rechtstexte an.


 


 


Inhalt darf ich natürlich nicht posten (Community Grundsätze)


 


Es ging zum einen darum diesen allseits beliebten "Link-Disclaimer" (wo man keine Haftung für externe Links übernehme und so....) komplett aus den Angeboten/Impressum und zum anderen den besagten "Bitte beachten..."-Passus aus der Widerrufsbelehrung zu löschen.


 


Begründung wurde nicht angegeben.


 


 


Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen, der nicht beim HB ist.  😉


 


 


Es wäre schön, wenn "Peter" wenigstens den Anstand hätte, dies zu bestätigen oder (falls er die Mail nicht mehr hat oder nicht bekommen hat) beim HB nachfragen würde.


 


 


Apropro Mails...


 


Ich hoffe, daß jeder Gewerbler mitbekommen hat, daß seit 2012 ein erweiterte Aufbewahrungpflicht für Geschäftsmails besteht.


 


 


 


 


 

Nachricht 48 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?


 


Das soll es nun aber endgültig von mir dazu gewesen sein



 


Von mir dann auch.  


 


Auch wenn ich es jetzt nicht ganz verstehe, warum einer über 300 Euro für nichts bezahlt.  😛


 

Nachricht 49 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

OMG :_|

____________________________________________________
Ein Amateur hat die Arche Noah gebaut. Experten die Titanic.

unbekannter Schlaumeier
Nachricht 50 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Du bist mir zuvorgekommen. Wie war noch das Thema?:


 


"E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?"

Nachricht 51 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

@logan


 


Nochmals und nun wirklich zum letzten Male:


 


Für eine Mitgliedschaft beim Händlerbund ist es erstmal nicht verpflichted die angebotenen Rechtstexte so zu übernehmen wie es der Händlerbund empfiehlt.


 


Dies ist erst dann der Fall, wenn man mit dem Siegel des Händlerbundes in den Angeboten wirbt. Dies machen wir nicht.


 


Voraussetzung für eine kostenlose Rechtberatung des Händlerbundes ist es, dass die Rechtstexte so wie vom Händlerbund vorgegeben auch so eingefügt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht


 


Wenn ein Händler dies nicht 1:1 so durchführt wird er vom Händlerbund nur kostenpflichtig und eben nicht kostenfrei bei evtl. Rechtsberatungen vertreten.


 


Wenn Du diesbezüglich weiter diskutieren möchtest, dann kannst Di mich gerne persönlich anmailen, gerne auch mit Deiner geschäftlichen Mailadresse ;-). Wir möchten doch diesen Thread hier nicht weiter mit diesem Thema strapazieren - oder?


 


 


 


 


 


 

Nachricht 52 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?


Na ich werd jetzt erst einmal die Füße still halten und abwarten was Passiert und am Montag meinen Anwalt kontaktieren.



 


Nein!


Erst wenn was Handfestes kommt zum Anwalt.


Der will nämlich auch Geld.


Ausser du hättest auch einen, wie fast alle hier, in der Familie.


 


Es kann ja sein, daß er dich verklagt.


Ich tendiere ja eher zu "nicht", aber falls doch, kannst immer noch zum Anwalt.


Vorher ist unnötig.


Und verklagen, wenn er´s macht, wird er dich ganz sicher nicht auf 1000 Euro!


Weil er die nämlich niemals zugesprochen bekäme und falls er´s doch täte, den größten Teil der Prozesskosten selbst berappen müsste.

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Nachricht 53 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?


 


Nein!


Erst wenn was Handfestes kommt zum Anwalt.


Der will nämlich auch Geld.


Ausser du hättest auch einen, wie fast alle hier, in der Familie.


 


Es kann ja sein, daß er dich verklagt.


Ich tendiere ja eher zu "nicht", aber falls doch, kannst immer noch zum Anwalt.


Vorher ist unnötig.


Und verklagen, wenn er´s macht, wird er dich ganz sicher nicht auf 1000 Euro!


Weil er die nämlich niemals zugesprochen bekäme und falls er´s doch täte, den größten Teil der Prozesskosten selbst berappen müsste.



 


"dich verklagen" war damit gemeint. 


 


 

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Nachricht 54 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

So wie's aussieht ist das pure Abzocke....


 


ANZEIGE bei der Polizei wäre dann angebracht  X-(

aine b.
Nachricht 55 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?


So wie's aussieht ist das pure Abzocke....


 


ANZEIGE bei der Polizei wäre dann angebracht  X-(



 


Aber vorher würde ich die Bankverbindung erfragen........B-)

Nachricht 56 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Ach ja.. wollt ich ja eigentlich heute nachmittag schreiben...


 


Guckt mal in Google-Maps die Adresse in Hamburg. Die kann man street-viewen.


 


Da gibts keine 18a und es sind auch keine Hinterhöfe erkennbar.


 


 

Nachricht 57 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Wenn ich die Rechtschreibung anschaue, dann kommt's mir vor wie ein Osteuropäer der die schnelle Mark ( ....Euro....) sucht.


 


Irgendwie hoffe ich auf einige KLAGEN und ANZEIGEN, damit der Typ bald hopps genommen wird.........


 


 


Sauerei, die Leute um 1000-1500 Teuros zu erleichtern, ohne Rechtsgrundlage.


 


 


Der stöbert praktisch die Ebay-Auktionen nach geklauten Bildern durch und verbreitet eoine Paranoia um die dicke Kohle zu ziehen.


 


Gibts hier keine Anwälte mehr, die mal SELBSTLOS so einer Kreatur zeigen, was Sache ist ?????

aine b.
Nachricht 58 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Das sagt eigentlich schon alles:


 


"dieurheberschuetzer.de"


 


Einen wirklichen Rechteinhaber mit so einem bescheuerten Namen/Nick gibt es garantiert nicht.

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Nachricht 59 von 79
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E-Mail von dieurheberschuetzer.de wer hat sie auch bekommen?

Ach Leute, es gilt wie immer im Leben: Nicht `jeck` machen, nicht `jeck` machen lassen! Abwarten, ob und wie der andere die Hosen runterlässt.
Sind sie unten: Entscheiden, wer, wie wo was und ob überhaupt.
War es der eigene Fehler und kamöllt das der Richtige: Bezahlen.
Ansonsten vergessen.

In der Ruhe liegt die Kraft! 🙂



Nachricht 60 von 79
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