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Paypal ändert seine AGB zum November 2016

Hat schon jemand  reingeguckt ?

 

 

 

 

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5 ANTWORTEN 5

Paypal ändert seine AGB zum November 2016

 

Ja !

 

Hier mal der Link zu den anstehenden Änderungen.

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full?locale.x=de_DE

 

Keine Ahnung, wer das verfasst hat.

 

"3.2 Ausnahmen

Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt"

 

"Die Ziffern 3.3, 3.4 und 3.5 freuen sich allesamt, jetzt gemeinsam mit Zwischenüberschriften durchs Leben gehen zu können."

 

Niedlich......


Das dichteste Netz hat die meisten Löcher.
Nachricht 2 von 6
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Paypal ändert seine AGB zum November 2016

1.3 Geistiges Eigentum

Hier haben wir als nun vorletzten Absatz einen neuen Absatz eingefügt, der sich ausschließlich an Händler richtet:

Sie gewähren der PayPal-Gruppe das weltweite Recht, Ihren Firmennamen, Ihre Markenzeichen und Ihre Logos auf den PayPal-Websites sowie in unseren mobilen Applikationen und Webanwendungen zum Zwecke der Darstellung Ihres Geschäfts sowie Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.

 

 

 

 

Nachricht 3 von 6
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Paypal ändert seine AGB zum November 2016

Aber das Wichtigste kommt jetzt:

 

4.4 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode

Hier haben wir einen neuen zweiten Absatz mit einer Aufzählung eingefügt und den nunmehr dritten Absatz in Bezug auf Surcharging ergänzt – auch diese Anpassung richtet sich ausschließlich an Händler:

Bei der Darstellung der PayPal-Services in Ihrem Online-Shop verpflichten Sie sich,

 

  1. den Kunden Ihres Online-Shop nicht von der Verwendung der PayPal-Services als Zahlungsmethode abzuraten oder eine solche Verwendung zu verhindern ...

 

Ob das auch für die eBay-Community  gilt ?

 

Wenn ja, wird eBay wohl einen neuen Foren-Grundsatz einführen müssen.  Smiley (zwinkernd)

Nachricht 4 von 6
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Paypal ändert seine AGB zum November 2016

Käuferschutz

 

3.2 Ausnahmen

Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt und außerdem die Liste der Ausnahmen ergänzt, für die kein Anspruch auf Käuferschutz besteht:

 

u.a.:

 

 

  • Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen.

 

Waren abholen und dann bei PP einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden... der Trick funktioniert dann nicht mehr.  Smiley (zwinkernd)

 

Nachricht 5 von 6
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Paypal ändert seine AGB zum November 2016


@*krull* schrieb:

Käuferschutz

 

3.2 Ausnahmen

Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt und außerdem die Liste der Ausnahmen ergänzt, für die kein Anspruch auf Käuferschutz besteht:

 

u.a.:

 

 

  • Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen.

 

Waren abholen und dann bei PP einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden... der Trick funktioniert dann nicht mehr.  Smiley (zwinkernd)

 


 

 

Das ist doch mal eine gute Neuerung.

Nachricht 6 von 6
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