06-09-2016 15:22
06-09-2016 15:39
Ja !
Hier mal der Link zu den anstehenden Änderungen.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full?locale.x=de_DE
Keine Ahnung, wer das verfasst hat.
"3.2 Ausnahmen
Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt"
"Die Ziffern 3.3, 3.4 und 3.5 freuen sich allesamt, jetzt gemeinsam mit Zwischenüberschriften durchs Leben gehen zu können."
Niedlich......
06-09-2016 15:57
1.3 Geistiges Eigentum
Hier haben wir als nun vorletzten Absatz einen neuen Absatz eingefügt, der sich ausschließlich an Händler richtet:
Sie gewähren der PayPal-Gruppe das weltweite Recht, Ihren Firmennamen, Ihre Markenzeichen und Ihre Logos auf den PayPal-Websites sowie in unseren mobilen Applikationen und Webanwendungen zum Zwecke der Darstellung Ihres Geschäfts sowie Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.
06-09-2016 16:00
Aber das Wichtigste kommt jetzt:
4.4 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode
Hier haben wir einen neuen zweiten Absatz mit einer Aufzählung eingefügt und den nunmehr dritten Absatz in Bezug auf Surcharging ergänzt – auch diese Anpassung richtet sich ausschließlich an Händler:
Bei der Darstellung der PayPal-Services in Ihrem Online-Shop verpflichten Sie sich,
Ob das auch für die eBay-Community gilt ?
Wenn ja, wird eBay wohl einen neuen Foren-Grundsatz einführen müssen.
07-09-2016 14:45
Käuferschutz
3.2 Ausnahmen
Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt und außerdem die Liste der Ausnahmen ergänzt, für die kein Anspruch auf Käuferschutz besteht:
u.a.:
Waren abholen und dann bei PP einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden... der Trick funktioniert dann nicht mehr.
08-09-2016 10:20
@*krull* schrieb:Käuferschutz
3.2 Ausnahmen
Auch hier haben wir der bisher einsamen Ziffer 3.2 eine Zwischenüberschrift geschenkt und außerdem die Liste der Ausnahmen ergänzt, für die kein Anspruch auf Käuferschutz besteht:
u.a.:
- Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen.
Waren abholen und dann bei PP einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden... der Trick funktioniert dann nicht mehr.
Das ist doch mal eine gute Neuerung.