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Liebe Händlerinnen & Händler von Split-Klimaanlagen!
Die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase verlangt, dass Sie von Ihren Käufer*innen von Split-Klimaanlagen schriftlich nachgewiesen bekommen, dass diese von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut werden. Ihr Hinweis, dass die verkaufte Split-Klimaanlage von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut werden muss, ist nicht ausreichend. Sollten Sie von Ihrer Käuferin oder Ihrem Käufer die entsprechende Information nicht erhalten, muss die Transaktion von Ihnen abgebrochen werden.
Zudem müssen Sie als Händlerin bzw. Händler Aufzeichnungen über die verkauften Einrichtungen und die zertifizierten Unternehmen führen und diese fünf Jahre lang aufbewahren, um sie den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. (§ 9 Abs. 3 ChemKlimaschutzV; Art. 11 Abs. 7 und Artikel 7 Abs. 4 F-Gase- Verordnung).
Bitte informieren Sie sich umfassend über die EU-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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