31-03-2017 14:59 - bearbeitet 01-04-2017 11:36
ich habe eine jacke für 5 euro gesteigert. leider dann gesehen, dass ich die masse verwechselt habe. der verkäufer drängt auf den verkauf, wobei er mir dann sagte, dass die masse ja mein problem wären, aber die jacke trotzdem passen würde, weil plötzlich 4 cm dazugezaubert wurden.
ein fall wurde geöffnet. danach inkassounternehmen.
muss ich diese forderung der inkassokosten bezahlen?
Hallo @oefteraussortieren
Einrichtiges Inkassounternehmen? Hui... Wie hoch ist denn die Fordunge des Inkassounternehmens jetzt gesamt?
Naja, "müssen" ist relativ Wenn Du die Jacke noch nicht hast, würde der VK als auch das Inkassounternehmen mit einem gerichtlichem Mahnbescheid hinten runterfallen. Denn dieser ist prozessual nur traghaft, wenn die Leistung bereits erbracht ist. Bei Widerspruch bzw. Einspruch des Schulders auf Mahn- oder Vollstreckungsbescheid würde der Anspruch gerichtlich abgelehnt werden.
Der VK oder das Inkassounternehmen müssten mit Anwalt erst einmal auf Feststellung des Kaufvertrages klagen. Ob der VK so schmerzbefreit ist, weiß ich natürlich nicht. Und ob Dus drauf ankommen lassen willst, musste auch selbst entscheiden.
Ich kann das Vorgehen des VK zwar verstehen und nachvollziehen (ich habs als VK selbst auch mal so durchexerzieren wollen). Dennoch ist es völlig über das Maß.