Hallo ihr Lieben! Ich benötige in der Tat eure Hilfe bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler. Es geht um folgenden Artikel: https://www.ebay.de/itm/Kingston-SSDNow-UV500-480GB-SSD-SATA-III-6Gb-s-3D-NAND-TLC-SUV500-480G/123863462534?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2057872.m2749.l2649 Der SSD kam bei mir an, und siehe da: Der Artikel wurde offensichtlich bereits von einer Person ganz normal benutzt. Was aber das Entscheidende ist: Die SSD weist bereits fehlerhafte Sektoren aus. Zum technischen Verständnis: Mittels eines Tools von Kingston lässt sich auslesen, wie der Zustand der Platte ist. Nun sind bereits 2% der SSD als fehlerhafte Sektoren ausgewiesen. Was für den Laien zunächst so klingt "ach, dann ist die Platte ja noch zu 98% okay" der irrt sich: Wenn bei einer SSD 10% fehlerhafte Sektoren existieren, ist das Ende der Lebenszeit quasi erreicht. Ganz offensichtlich hat also irgendeinen Person in verhältnismäßig kurzer Zeit etliche Lese- Schreibvorgänge getätigt und die Platte dann zurückgesendet. Ich bin der benachteiligte Käufer, der die defekte Ware nun gekauft hat. Es ist aber nicht meine Aufgabe, Detektiv zu spielen. Ich habe Anrecht auf technisch einwandfreie Ware. Selbstverständlich habe ich unmittelbar einen eBay Fall eröffnet. Der Verkäufer ist uneinsichtig - mehr noch: Er erhebt sich arrogant und wähnt sich in Sicherheit, eine Rückabwicklung lehnt er zunächst ab. Er verweist darauf, dass es sich ja nur um B-Ware handeln würde, da käme sowas vor und wäre völlig normal. Insbesondere fällt hier aber folgende Passage aus der Artikelbeschreibung auf: "Es handelt sich um B-Ware. Dies bezeichnet Verkaufsartikel, die nach erfolgtem Widerruf zurück gesendet wurden, Demoware, Serviceware (Recertified) oder Ware, bei der die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist bzw. beschädigt wurde. Die Artikel weisen keine oder kleinere Gebrauchsspuren auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes haben. Alle Artikel wurden außerdem überprüft und sind technisch einwandfrei." Inzwischen hat er nun mittels einer PN eine Rücksendeadresse genannt, an die ich die defekte Platte senden solle - auf eigene Kosten. Mir ist der Kragen ziemlich geplatzt, und ich denke, hier ist ein Punkt erreicht, wo die judikative eingeschaltet werden sollte. In einer Antwort hat der Verkäufer eingeräumt, dass der Zustand wohl bekannt war - er versucht mir nur unterzujubeln, dass dies ja ziemlich okay sei, und nach seiner Artikelbeschreibung auch in Ordnung. Meiner Ansicht nach wurde der Artikel bewusst falsch gekennzeichnet. "Gebraucht" mit entsprechender Beschreibung hätte hier Anwendung finden müssen. Die Frage ist nun: Ist hier bereits Vorsatz gegeben? Wenn dem so ist, würde ich (Artikelpreis hin oder her) eine Anzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug erstatten. Ja, es gibt viele, sehr viele grundanständige gewerbliche eBay Händler hier - und diese gilt es zu schützen. Daher mag meine Reaktion überzogen klingen, aber dieses Verhalten muss definitiv entsprechend geahndet werden. Die weiteren zivilrechtlichen Schritte sind mir bekannt: Einschreiben eigenhändig mit Rückschein, Fristsetzung, Aufwandsentschädigung usw.
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