am 04-11-2017 13:04 - zuletzt bearbeitet am 09-11-2017 03:42 von pat
Laut Artikelbeschreibung (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version) sind nur Überweisung sowie Barzahlung bei Abholung vorgesehen. Dies steht in der Artikelbeschreibung zudem noch explizit drin.
Jetzt hat jemand was ersteigert und sagt er möchte den Artikel per Nachnahme bekommen und zeigt mir irgendeinen Screenshot mit "Bezahlung bei Lieferung". Diese Maske kenne ich gar nicht und meine Artikelbeschreibungen sind RECHT eindeutig. Das sind sie seit über 15 Jahren. Wie bringe ich Ebay dazu - nachdem ich den Problemfall eingestellt habe - mir die VErkaufsprovision zu erstatten?
@pond_fence schrieb:Laut Artikelbeschreibung (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version) sind nur Überweisung sowie Barzahlung bei Abholung vorgesehen. Dies steht in der Artikelbeschreibung zudem noch explizit drin.
Jetzt hat jemand was ersteigert und sagt er möchte den Artikel per Nachnahme bekommen und zeigt mir irgendeinen Screenshot mit "Bezahlung bei Lieferung". Diese Maske kenne ich gar nicht und meine Artikelbeschreibungen sind RECHT eindeutig. Das sind sie seit über 15 Jahren. Wie bringe ich Ebay dazu - nachdem ich den Problemfall eingestellt habe - mir die VErkaufsprovision zu erstatten und wie werde ich diesen Legastheniker los?
Servus @pond_fence
So mancher Rat wundert mich,
weil unvollständig.
Ein Nichtzahlerfall ist eine nette Sache,
entbindet Dich aber nicht vom Kaufvertrag.
Den müsstest Du anders loswerden...jedenfalls bis Gerichte das anders eingestuft haben.
Das hieße:
Zur Zahlung auffordern,
Frist setzen usw.
Die Frage bliebe aber,
zumal Dein Lesevermögen Dich übersehen ließ,
worauf hasjana Dich auch schon hingewiesen hat,
dass ein Paket,
welches mit bis zu € 500 versichert ist,
hier nicht ausreicht.
Auch die Grundsätze bzw. AGB sind nicht erfasst worden ?
"Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten."
Findest Du unter § 6 der AGB.
Dann habe ich noch ein Problem mit dem Bieter mit den drei Bewertungspunkten....
Es spricht bei dem Preis nichts gegen eine Nachnahme.