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Käufer stellt Rückgabeantrag bevor Artikel bezahlt oder versendet wurde

Hallo!

Ich habe ein Problem mit einem Käufer. Der hat am 19.07 einen Artikel gekauft (bin Privatverkäufer, biete nur Überweisung an) Er hat angefragt ob er UPS Versand haben kann. Hab dme zugestimmt. Danach ändert sich plötzlich die Adresse von München nach Moosach. Kosten waren allerdings die gleichen, daher war es egal. Gegen 0 Uhr kam ein Rücksendeantrag herein, mit der Begründung: Günstigeren Preis gefunden der Verkäufer selbst hat nur Miau geschrieben. Ich habe aber Rückgaben in der Beschreibung ausgeschlossen. Wie kann er einen Antrag stellen. Den habe ich abgelehnt. Wenige Minuten später kam eine Nachricht vom Käufer: Ich zitiere wortwörtlich: "ich mache vo rücktrittsrevht gebrauch" Ich hab dann gleich den Käufer gemeldet. Ich wollte den Kauf aus Kulanz abbrechen, aber das geht jetzt nicht. Was ist da los? Was ist mit dem Käufer los? Kann er mich negativ bewerten deswegen? Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten?? Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?

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@stebr_1823  schrieb:

Hallo!

Ich habe ein Problem mit einem Käufer. Der hat am 19.07 einen Artikel gekauft (bin Privatverkäufer, biete nur Überweisung an) Er hat angefragt ob er UPS Versand haben kann. Hab dme zugestimmt. Danach ändert sich plötzlich die Adresse von München nach Moosach. Kosten waren allerdings die gleichen, daher war es egal. Gegen 0 Uhr kam ein Rücksendeantrag herein, mit der Begründung: Günstigeren Preis gefunden der Verkäufer selbst hat nur Miau geschrieben. Ich habe aber Rückgaben in der Beschreibung ausgeschlossen. Wie kann er einen Antrag stellen. Den habe ich abgelehnt. Wenige Minuten später kam eine Nachricht vom Käufer: Ich zitiere wortwörtlich: "ich mache vo rücktrittsrevht gebrauch" Ich hab dann gleich den Käufer gemeldet. Ich wollte den Kauf aus Kulanz abbrechen, aber das geht jetzt nicht. Was ist da los? Was ist mit dem Käufer los? Kann er mich negativ bewerten deswegen? Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten?? Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?


Servus @stebr_1823 

 

Es gibt Geschichten und Gerüchte,

die halten sich ewig,

auch wenn sie noch so falsch sind.

Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen.

 

Man kann eine datierte Frist zur Zahlung setzen

und ankündigen,

dass man dann irgendwann,

wenn kein Geld kommt,

vom Vertrag zurücktreten wird.

 

Ob man sich diesen Aufwand wirklich macht,

wenn man mit so einem sprunghaften Kunden zu tun hat,

sollte man ggf. davon abhängig machen,

ob man den Artikel,

für den Fall,

dass es dumm läuft und der doch noch bezahlt,

einfach und günstig wiederbeschaffen kann.

Bei Büchern z.B. relativ einfach.

Bei dem Aktenvernichter kann ich das nicht sagen.

Ich gehe aber davon aus,

dass es um das Buch geht.

 

Zu dem Ablauf an sich:

 

Es gibt immer wieder Käufer,

welche 1. meinen, sie kauften doch "bei Ebay"... Ebay = Unternehmen... also Rücktrittsrecht...,

was es ohnehin - im Gegensatz zum Widerrufsrecht - kaum noch gibt;

und 2. dann denken,

am ehesten passte doch die RückGABE.

Blödsinn... haben sie doch gar nichts,

was sie zurückgeben können.

 

Egal.... wer SO kauft,

der liest auch keine Erläuterung zum Rückgabeprozess.

Nun bleibt Dir wohl nur der Nichtzahlerfall.

 

In Zukunft lass solchen Unfug wie "Grundpreisangabe" (Aktenvernichter).

 

 

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