26-06-2017 10:34
Ich habe vor kurzem zwei gleiche Tiffany-Lampen verkauft, die eine für 17,50, die andere für 23,-- und diese wirklich sehr gut und gründlich verpackt. Leider meldete sich der Verkäufer mit der Bitte um Rückzahlung, da eine Lampe beschädigt sei. Er könne aber bei ebay keine Fotos hochladen (??) und würde mir deswegen die Lampe zurückschicken. Ich antwortete ihm darauf, daß er mir die Fotos doch an meine private e-mail-Adresse schicken könne. Keinerlei Reaktion. Nochmal geschrieben. Darauf kam dann eine Mail mit dem Wortlaut "Ich sagte Ihnen doch schon, daß ich bei ebay keine Fotos schicken kann...." usw. Außerdem will er natürlich die Lampe erstattet kriegen, die 23,-- Euro gekostet hat, dabei sind ja beide Lampen absolut gleich. Seltsam, das Ganze. Was soll ich mit der kaputten Lampe, die im übrigen immer noch nicht angekommen ist. Ich habe natürlich noch nichts erstattet, denn da kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten. Ich versuche jetzt eine Schadensmeldung bei Hermes, was aber wahrscheinlich ohne Fotos nicht klappen wird... Leider tummeln sich bei ebay viele solche Schafsköpfe. Es macht wirklich bald keinen Spaß mehr.
"Sehr gut und gründlich verpackt" genügt bei Hermes leider nicht immer. Da wird schon mal per "Flugpost" von einem Zustellfahrzeug ins andere umgeladen.
Trifft übrigens zum Teil auch auf andere Versandunternehmen zu. Versand von solch zerbrechlichen Waren sollte immer gepolstert ohne Wandkontakt zum Paket in einem weiteren, ebenfalls gepolsterten Paket erfolgen.
Eins ist ziemlich klar: Bevor die Rücksendung nicht erfolgt ist, brauchst Du schon mal gar nichts zu erstatten.
Du solltest aber auch den Käuifer verstehen, dass er Dir keine Bilder zukommen lassen kann. Nicht jeder hat eine Digitalkamera zuhause. Für einen Käufer auch völlig unwichtig.
Wenn die Retoure bei Dir ist, solltest Du es aber nach meinem Empfinden schon tun. Was hätte denn ein Käufer davon, nur eine der Lampen mutwillig zu zerstören?
So empfindlich, dass sie nur vom Auspacken oder Hinstellen durch falsche Handhabung kaputtgegangen sein könnten, sehen mir die nun auch nicht aus.
Das bei Privatverkäufen auf Käuferseite liegende Versandrisiko beschränkt sich auf die tatsächliche Zustellung, nicht aber auf Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder Vorschäden.
Ich empföhle ausschließlich aus meiner eigenen Erfahrung den Versand mit DHL. Andere haben aber auch anderslautende Erfahrungen gemacht.
@lepuscula schrieb:Ich habe vor kurzem zwei gleiche Tiffany-Lampen verkauft, die eine für 17,50, die andere für 23,-- und diese wirklich sehr gut und gründlich verpackt. Leider meldete sich der Verkäufer mit der Bitte um Rückzahlung, da eine Lampe beschädigt sei. Er könne aber bei ebay keine Fotos hochladen (??) und würde mir deswegen die Lampe zurückschicken. Ich antwortete ihm darauf, daß er mir die Fotos doch an meine private e-mail-Adresse schicken könne. Keinerlei Reaktion. Nochmal geschrieben. Darauf kam dann eine Mail mit dem Wortlaut "Ich sagte Ihnen doch schon, daß ich bei ebay keine Fotos schicken kann...." usw. Außerdem will er natürlich die Lampe erstattet kriegen, die 23,-- Euro gekostet hat, dabei sind ja beide Lampen absolut gleich. Seltsam, das Ganze. Was soll ich mit der kaputten Lampe, die im übrigen immer noch nicht angekommen ist. Ich habe natürlich noch nichts erstattet, denn da kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten. Ich versuche jetzt eine Schadensmeldung bei Hermes, was aber wahrscheinlich ohne Fotos nicht klappen wird... Leider tummeln sich bei ebay viele solche Schafsköpfe. Es macht wirklich bald keinen Spaß mehr.
Nur zu meinem Verständnis: Hast Du jetzt beide oder nur eine der Lampen zurück? Für mich liest sich das wie "nur eine zurückgeschickt".
Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann brauchst Du die Versandkosten natürlich nicht zurückzuerstatten, hätte Dein Käufer doch vermutlich auch für eine der Lampen die gleichen Versandkosten zu entrichten gehabt.
Auch wenn Dir meine weitere Antwort vielleicht nicht gefällt:
Den Kaufpreis der anderen Lampe solltest Du schon zurückerstatten. Du kannst u.U. auch nicht mit Sicherheit sagen, welche der beiden Lampen beschädigt wurde. Und wenn es nun tatsächlich die teurere der beiden ist?
In jedem Falle solltest Du bei Hermes eine Schadenregulierung / Haftung geltend machen. Was ich so gelesen habe, zieren die sich aber stark, einen Schaden beim Versand zu akzeptieren und kommen einem in solchen Fällen zu gerne mit der Begründung "unsachgemäße Verpackung".
Hier hilft dann nur, Deinerseits gute Bilder von der beschädigten Verpackung zu machen und diese Hermes zur Verfügung zu stellen.
Denn eines sollte klar sein: Auch der gerne zitierte "Sturz aus 1,00 Meter" oder wie auch immer das bei Hermes benannt wird, verursacht kein Loch in der Kartonage.
Normales Handling oder ein Herabfallen vom Paket-Förderband ist was anderes als solch vermutlich brachiale Gewalt durch scharfkantige oder spitze Gegenstände. Dann könnte ja künftig nur noch in Blechkisten versendet werden, nicht mehr in Versandkartons.