29-11-2015 22:10
Lass es bleiben!
Du würdest den Artikel bei einer vorzeitigen Beendigung zwangsläufig zum sichtbaren Höchstgebot an den bei Abbruch Höchstbietenden verkaufen, der den Artikel zu diesem Preis auch erfolgreich einklagen könnte.
Lektüre findest Du hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/07/ebay-auktionen-abbruch-kann-teuer-werden/
http://www.jurablogs.com/go/ebay-bgh-viii-zr-90-strich-14-urteil-vom-10-dezember-2014
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zu-abgebrochener-Ebay-Versteigerung-Ein-Auto-fuer-eine...