14-07-2012 09:33
Hallo!
Ich habe eine ISDN-Anlage verkauft, leider mich wohl bei den technischen Angaben vertan. Der Käufer fordert nun Rückzahlung des Kaufpreises + Versandkosten. Ich hätte ja auch kein Problem damit, aber der Käufer hat mir zuerst eine negative Bewertung als VK gegeben - und als Betrug bewertet - und danach Kontakt mit mir aufgenommen.
Wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise? Kann ich eine Überarbeitung der Bewertung zuerst fordern bevor ich Geld zurück zahle?
>Wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Kann ich eine Überarbeitung der Bewertung zuerst fordern bevor ich Geld zurück zahle?
Moin
fordern kannst Du gar nichts.
Die Bewertung ist eine rein subjektive Angelegenheit des K.
Er hat ein Recht auf Rückabwicklung derart,
als hätte der Deal nie stattgefunden,
weil die Angaben in Deiner AB falsch waren.
Selbst wenn er noch nicht ROT bewertet hätte,
könnte er es dennoch tun,
auch nach Erhalt des Geldes.
Leider kann ich keine ROTE bei Dir sehen,
aber wenn das Wort "Bertrug" enthalten ist,
kannst Du sie eh löschen lassen.
Also lass Dir die Bankdaten geben
und erstatte ALLE Gebühren.
Wo ist denn da ne rote bewertung ?
Ein Bewertungskommentar mit dem Wort Betrüger wird übrigens in der Regel auf Zuruf von Ebay problemlos entfernt, allerdings würde dir dann der rote Punkt bleiben.
Von daher würde ich es erst über den Weg des Antrages auf Bewertungsänderung versuchen, evt. lässt der Käufer sich ja auf eine Änderung wenigstens auf neutral ein, wenn die Rückabwicklung problemlos verläuft, davon würde dein Profil profitieren, vom Entfernen des Kommentares nicht.
Hier: http://pages.ebay.de/services/forum/feedback.html
findest du unter "Bewertungen verwalten" den link zum Antrag auf Bewertungsüberarbeitung.
den Käufer damit zu erpressen ist nicht richtig...
zahle ihn aus und zwar inklusive des Rückportos da der Fehler bei dir lag...
den Bewertungstext kannst du von Ebay direkt löschen lassen da unzulässiger Text.....der rote Punkt bleibt
Nein.
Das wäre Nötigung, der Anspruch des Käufers besteht unabhängig von einer außervertraglichen Gegenleistung.
Ich würde dem Käufer allerdings mitteilen, dass ich nach Erstattung einen Antrag auf Bewertungsüberarbeitung stellen würde und er gut daran tun würde, diesem unverzüglich zuzustimmen, da ich mich nicht scheuen würde, ihm die allergrößten Schwierigkeiten zu machen, wenn er er die so stehen lässt und mich weiterhin öffentlich einer Straftat bezichtigt!
falls der Käufer nicht überarbeitet....