Liebe Community, nachdem ich eigentlich eher der Käufer bin, habe ich am Wochenende auch seit langem mal wieder etwas eingestellt. Leider ist mir beim Kopieren des Artikeltextes ein dicker Fehler unterlaufen. Ich habe den ersten Artikeltext für alle kopiert und schlampig wie ich war, stand dort drin "Zustand Neu mit Etikett", das betraf aber nur den ersten Artikel und nicht die folgenden. Diesen Fehler habe ich zum Glück aber recht schnell gemerkt und ändern können. Leider war bei einem Artikel und um den geht es hier (Artikelnummer 283363981708) aber bereits ein Gebot getätigt worden und ich konnte die Beschreibung nachträglich nun nicht mehr ändern. Im ersten Schritt hab ich mich daher zu einem erklärenden Kommentar entschlossen, dass dies ein Fehler war und der Artikel gebraucht ist. Da ich aber ein wirklich ehrlicher Mensch bin (ich weiß, dass kann jeder von sich behaupten), aber da man nicht davon augehen kann, dass diesen Kommentar auch wirklich alle lesen und ich Angst hatte, dass sich jemand und allem voran der erste Bieter getäuscht fühlen könnte (was für mich verständlich gewesen wäre) habe ich mich entschieden die Auktion abzubrechen und die Option ausgewählt, dass der Artikel einen Fehler enthielt. Da ich nicht wusste, dass man den Bieter in jedem Fall informieren sollte, bin ich davon ausgegangen, dass dies via Ebay automatisch erfolgt. Ich weiß jetzt, dass ich das in Zukunft anderes machen würde. Nach Beenden der Auktion habe ich den Artikel mit der geänderten Artikelbeschreibung im Text (geändert: "Zustand: Gebraucht") wieder eingestellt. Nun erhielt ich am selben Tag eine Nachricht der ersten Bieterin aus der abgebrochenen Auktion, dass zwischen uns ein Kaufvertrag zustande kam, da Sie die Höchstbieterin zum Zeitpunkt des Abbruches war. Ich habe ihr erklärt, dass dies zwar stimmt, das aber meine Beschreibung einen Fehler enthielt und ich daher zum Abbruch berechtigt war. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass der Artikel ja genauso wieder eingestellt ist und sie mitbieten darf. Sie beharrt nun auf ihrem Standpunkt, dass ich nicht berechtigt war abzubrechen, da ich ja bereits unter der Auktion kommentiert habe, dass der Zustand gebraucht und nicht neu war. Zum Zeitpunkt ihres Gebotes stand mein Kommentar aber noch gar nicht da. Es war also überhaupt nicht klar ersichtlich, was denn für den Artikel nun korrekt war. Lange Rede, gar kein Sinn: mich würde interessieren, wie ihr dies seht? Meiner Meinung nach greift in meinem Fall eBay AGB, § 6 Nr. 6. Natürlich gehe ich insoweit mit, dass ich ihr eine Nachricht hätte zukommen lassen können und das es schlampig war, den ersten Artikel als Vorlage zu kopieren und erst nachher nochmal zu schauen. Passiert mir sicher nie wieder. Ich will mich auch nicht darauf ausruhen, dass irren menschlich ist, man sollte schon wissen man tun, wenn man bei Ebay verkauft. Nun habe ich der Bieterin gesagt, das wir beide unseren Standpunkt haben und das den Sachverhalt maximal Ebay oder ein Jurist klären wird können. Sie ist nun der Meinung, ich hätte ihr den Anwalt zu zahlen und setzt mir eine Frist bis Freitag. Ich bin daher sehr gespannt, wie Euer Fazit ausfällt. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße kanarikari
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