18-11-2012 17:59
Eine Käuferin hat nach Scheidung ihren Nachnamen geändert, das bei ebay aber nicht aktualisiert. Ich habe den gekauften Artikel per Brief an die Adresse aus der Glückwunschmail verschickt, der kam als unzustellbar zurück.
Ich habe die Dame gebeten, mir den richtigen Namen zu nennen und mir die Versandkosten noch mal zu überweisen. Sie wollte das nicht, meinte, es sei allein mein Problem, weil sie in der "Ich werde die Bezahlung..."-Mail den richtigen Namen genannt hatte, was auch stimmt. Ich habe die Namen aber nicht verglichen. mir ist kein Unterschied aufgefallen.
Sie hat weiter grob gepöbelt wegen zu langer Lieferzeit, so dass ich die Transaktion letztlich genervt abgebrochen habe.
Nun endlich meine Frage: Muss ich der Käuferin den komplett gezahlten Betrag zurück zahlen, also incl. der gezahlten Versandkosten oder reicht es aus, ihr nur den Kaufpreis ohne Versandkosten zu erstatten?
Lieben Gruß an alle, die bis hier gelesen haben...
🙂
kapuxx
>Muss ich der Käuferin den komplett gezahlten Betrag zurück zahlen, also incl. der gezahlten Versandkosten oder reicht es aus, ihr nur den Kaufpreis ohne Versandkosten zu erstatten?
Weder noch . . .
Du musst den Artikel auf Deine Kosten erneut an die richtige Adresse schicken
>Sie wollte das nicht, meinte, es sei allein mein Problem, weil sie in der "Ich werde die Bezahlung..."-Mail den richtigen Namen genannt hatte, was auch stimmt.
Moin
das ist auch völlig korrekt,
denn Du hast nicht an die Meldeadresse aus der Endmail von ebay zu verschicken,
sondern IMMER an die Lieferadresse aus der Kaufabwicklung.
( Einzelheiten zum Kauf aufrufen oder Versand vorberieten)
Und bei PayPalzahlung an die bei PP hinterlegte Anschrift.
Ebenfalls ist es Dir nicht gestattet,
ohne Einvernehmen des Käufer einfach einen Transaktionsabbruch einzuleiten.
Als Rotstern könntest / solltest Du das beides eigentlich wissen.
Die Transaktion wurde in beiderseitigen Einverständnis abgebrochen.
Was hat das mir meiner Frage zu tun?
Erstmal solltest du erklären, wie du (einseitig?) die Transaktion abgebrochen hast.
also Endpreis plus Hin- und Rückversand erstatten,
Rückversand gibt es ja hier gar nicht . . .