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Transaktion abgebrochen, Versandkosten erstatten?

Eine Käuferin hat nach Scheidung ihren Nachnamen geändert, das bei ebay aber nicht aktualisiert. Ich habe den gekauften Artikel per Brief an die Adresse aus der Glückwunschmail verschickt, der kam als unzustellbar zurück.

Ich habe die Dame gebeten, mir den richtigen Namen zu nennen und mir die Versandkosten noch mal zu überweisen. Sie wollte das nicht, meinte, es sei allein mein Problem, weil sie in der "Ich werde die Bezahlung..."-Mail den richtigen Namen genannt hatte, was auch stimmt. Ich habe die Namen aber nicht verglichen. mir ist kein Unterschied aufgefallen.

Sie hat weiter grob gepöbelt wegen zu langer Lieferzeit, so dass ich die Transaktion letztlich genervt abgebrochen habe.

Nun endlich meine Frage: Muss ich der Käuferin den komplett gezahlten Betrag zurück zahlen, also incl. der gezahlten Versandkosten oder reicht es aus, ihr nur den Kaufpreis ohne Versandkosten zu erstatten?

Lieben Gruß an alle, die bis hier gelesen haben...

🙂

kapuxx

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sir.horatio
Auf Erkundungstour

@iwi:
Wenn ich TE richtig verstanden habe, hat man ihm den neuen Namen in der "Ich werde demnächst bezahlen"-Mail mitgeteilt.

Das wäre die dritte Alternative, an eine Anschrift zu gelangen, neben der "GlückwunscH"-Mail und der Kaufabwicklung.

Ich sehe bisher noch nicht, welche der Alternativen TE gewählt hatte. GW-Mail wäre natürlich falsch. Kaufabwicklung nicht.

 

@TE

Das hätte ich gerne gewußt, um zu sehen, ob die Käuferin überhaupt einer Rückabwicklung zugestimmt hat.

Auch das hat m.M. nach Einfluss auf die Frage, wer die Kosten übernehmen muss.

 

Aber noch mal konkret nachgefragt:
Woher hattest du die verwendete Anschrift und wie hat dir die Käuferin die richtige Anschrift (bzw. den Namen) mitgeteilt?

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