Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Rechten und Pflichten als privater Verkäufer in dem Fall, dass der Versanddienstleister (im vorliegenden Fall DHL) die Verzögerung einer Lieferung verursacht. Das konkrete Problem ist folgendes. Am 25.08. habe ich einen Artikel verkauft, am selben Tag hat der Käufer auch bezahlt. Den Artikel habe ich dann am 27.08. mit DHL verschickt. Das Paket hat es sogar bis ins Zielpaketzentrum geschafft, wurde dann aber wegen einer Fehlleitung wieder zurückgeschickt. Das Paket wurde mir am 03.09. zugestellt (mit einer anderen Sendungsnummer mit einem ganz anderen Absender, da ist also ziemlich was durcheinander geraten bei DHL). Die Anschrift, die ich selbst beim Versenden auf das Paket aufgeklebt hatte, war korrekt. Es liegt also ein Verschulden seitens DHL vor. Das Paket habe ich also seit dem 03.09. wieder. Ich warte allerdings immer noch auf eine Antwort von DHL, weil ich wissen möchte, wie ich das Paket erneut versenden kann, ohne erneut das Porto bezahlen zu müssen. (Ich habe den Verdacht, der Fall wird intern bei DHL immer wieder weitergeschickt.) Ich sehe nicht ein, dass ich das Porto für das erneute Versenden des Pakets vorschießen muss, bevor DHL das Problem geklärt hat. Daher verzögert sich im Moment die Lieferung an den Käufer. Er war allerdings stets auf dem Laufenden (fast tägliche Mails), wie der Status der Sendung ist. Meine Frage ist: Ist es mein Recht, noch abzuwarten, bis DHL das Problem geklärt hat? Falls ja: Welche Zeit wäre hier angemessen? Oder muss ich trotzdem das Paket sofort wieder verschicken, ein zweites Mal Porto bezahlen und dann darauf warten, bis DHL mir das zweite Porto zurückerstattet? Vielleicht kennt sich von Euch ja jemand mit solchen Themen aus und kann mir weiterhelfen. Ich will ja keine Käufer ärgern, allerdings auch nicht ohne Grund auf meine eventuellen Rechte als Verkäufer verzichten. Besten Dank schon mal. Gruß Michael
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