negative Bewertung = Verstoß gegen "Grundsatz zu Drohungen und Beleidigungen"
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24-02-2025 18:05
Eine negative Bewertung mit dem Inhalt "VORSICHT. Verkäufer hat den Kauf ohne Grund abgebrochen und sofort teurer wiedereingestellt." stellt wohl laut eBay einen Verstoß gegen den "Grundsatz zu Drohungen und Beleidigungen" dar, weil es sich um "Drohungen, Beleidigungen und Hassreden" handelt.
eBay:
"Diese Entscheidung wurde von einem Mitglied unseres Kundenserviceteams getroffen. Dies ist uns durch automatische Erkennungsmechanismen aufgefallen."
Negative Bewertung für den Käufer hinterlassen, weil:
Verkäufer storniert sofort den Kauf, stellt den Artikel wieder ein für 5.00 Euro (statt 1,00 Euro) und als Grund für den Abbruch wird angegeben: "Grund für den Abbruch: Käufer hat um Abbruch gebeten."
Verkäufer meldet sich erst 1 Woche nach Abbruch das erste Mal:
(23. Feb 2025) "Der Artikel kann nicht zu ihrer Adresse geliefert werden deswegen wurde eine Rückerstattung gemacht. Den Negativen Feedback dafür zu schreiben finde ich schon kindisch. Der Artikel ist jetzt nicht online und in meinem Besitz verstehe also auch den Satz mit mehr Geld nicht."
Auf welcher Welt leben wir denn bitte ??
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24-02-2025 18:25
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24-02-2025 18:46
Jupp, das Wort " Vorsicht" darfst du nich schreiben, @lyko1k .
"Achtung" darfst du auch nicht schreiben, erst recht nicht "Betrxger"
Egal, wie sauer du bist, dass der VK den Kauf abgebrochen hatte, und du bist bestimmt so richtig sauer, lass sacken.
So als Tip für das nächste Mal. 😉
Und wenn du dein Geld zurückbekommst, wird eine Negative sowieso gelöscht.
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24-02-2025 19:23
Ich hab ja nicht mal die Zahlung leisten können - wurde ja sofort abgebrochen.
Hab ich keinen Grundsatz gefunden, der GROSSbuchstaben einer negativen Bewertung verbietet 😉
..Wie soll man denn sonst andere Käufer warnen @eBay??
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24-02-2025 19:29
Möglichst durchdacht, ironisch - spezielle Schreibweise könnte auch hilfreich sein. 😎
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24-02-2025 19:31
Das hat mit Großbuchstaben nichts zu tun, es gibt Wörter die sieht ebay als Verstoß wie die Beispiele die schon genannt wurden.
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26-02-2025 16:44
war ja klar..
"wir haben Ihre Beschwerde bezüglich der Entfernung von Inhalten, die Sie auf unserer Website veröffentlicht haben, geprüft. Leider können wir Ihrer Beschwerde nicht stattgeben, da die Inhalte nicht unseren Grundsatz zu Drohungen und Beleidigungen befolgen."
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26-02-2025 16:57
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26-02-2025 19:01
hast du dich im Thread geirt oder was hat mein Fall mit dem zu tun, was du schreibst?
Niemand "bezichtigt" hier irgendwen und schon keineswegs einer "Straftat".
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27-02-2025 14:39
@lyko1k schrieb:
hast du dich im Thread geirt oder was hat mein Fall mit dem zu tun, was du schreibst?
Niemand "bezichtigt" hier irgendwen und schon keineswegs einer "Straftat".
Hallo @lyko1k, nach diesem Gerichtsurteil impliziert das Wort "Vorsicht" genau das und stellt die Berechtigung zur Löschung dar, woran sich auch eBay halten muss. Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die Bewertung zu kommentieren, die das Mitglied bereits für dich hinterlassen hat (Natürlich unter Berücksichtigung nicht erneut dieses Wort zu verwenden). 🤞
Lieben Gruß,
Steffi
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27-02-2025 15:26
Hi Steffi,
das Wort "Vorsicht" wird in dem Urteil aber niergends als problemtisch erkannt. Nur das Wort Betrüger war das Problem.
Weiter unten heißt es sogar:
Die geänderte Bewertung („Vorsicht, ich fühle mich vom Elektro M… betrogen. Davor habe ich das Wort Betrüger geschrieben. Ich meine darunter: Pass auf das klein gedruckte im Angebot. Er schreibt niedrige Angebote, dann will er mit der Endabrechnung die Doppelte abkassieren. Er will selbst für die beschaffene Material Geld verdienen. Preis-Leistung sehr schlecht. Wegen meiner Äußerung hier bei Google versucht er durch seinen Anwalt, dass ich meine Bewertung ändere. Ich will ihn nicht beleidigen, sondern nur seine sehr schlechte Leistung bewerten.“) ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts (noch) zu dulden:
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27-02-2025 18:39
@itec-systems schrieb:
Hi Steffi,
das Wort "Vorsicht" wird in dem Urteil aber niergends als problemtisch erkannt. Nur das Wort Betrüger war das Problem.
Weiter unten heißt es sogar:
Die geänderte Bewertung („Vorsicht, ich fühle mich vom Elektro M… betrogen. Davor habe ich das Wort Betrüger geschrieben. Ich meine darunter: Pass auf das klein gedruckte im Angebot. Er schreibt niedrige Angebote, dann will er mit der Endabrechnung die Doppelte abkassieren. Er will selbst für die beschaffene Material Geld verdienen. Preis-Leistung sehr schlecht. Wegen meiner Äußerung hier bei Google versucht er durch seinen Anwalt, dass ich meine Bewertung ändere. Ich will ihn nicht beleidigen, sondern nur seine sehr schlechte Leistung bewerten.“) ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts (noch) zu dulden:
Hallo @itec-systems, meines Erachtens bauen die Urteile aufeinander auf. Ich bin seit 2011 bei eBay und fast genauso lange gibt es diese gesetzliche Regelung.
Lieben Gruß,
Steffi
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