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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

 

 

Liebe Kollegen!

 

Wie denkt ihr darüber?

Eine CD für 9,99 € ist beim Kunden vermeintlich nicht angekommen. Das Geld wurde SOFORT! nach der Reklamation zurückgezahlt. Der Kunde bewertet trotzdem negativ. Obwohl dem Käufer kein Schaden  entstanden ist. Damit wurde mein 100%-Prozent-Positiv-Rating (über 65.000 Bewertungen) zunichte gemacht, obwohl ich mich völlig korrekt verhalten habe. Mehr ging nicht! Auf die Post hat man bekanntlich keinen Einfluss. 

Die Bitte  an ebay, die Bewertung zu löschen, wurde mit der Begründung abgehnt, dass der Kunde auch das Einkaufserlebnis bei ebay bewerten darf....und das wäre in diesem Fall eben negativ gewesen. 

Das sehe ich anders: Zum einen war das Einkaufserlbenis sogar ein Positives, da er sofort sein Geld auf Grund eines Fehlers der Post zurückerhalten hat und damit die Seriösität der Plattform unterstrichen wurde. Zum anderen werden untadelige Verkäufer für etwas bestraft, das für sie außerhalb des Möglichen liegt. Ein Paketversand bei minderpreisigen Artikeln ist betriebswirtschaftlich außerhalb jeder Diskussion.

Hier ist meines Erachtens nach eine Nachbesserung im Regelwerk von ebay zumindest überdenkswert.

 

Ich bin gespannt, ob sich meiner Meinung andere Top-Verkäufer anschließen!

 

Gruß

 

reklovker

Nachricht 1 von 44
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43 ANTWORTEN 43

"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Ist meine Erfahrung und meine Empfindung, die nicht jeder teilen muss. 

Nachricht 21 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Plopp und die nächste nicht grüne Bewertung ist eingetrudelt, auf in Runde zwei. 😎


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Nachricht 22 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo @oskar_der_wikinger 

 

Und das ist genau das Thema des anderen Beitrages !

Da es sich hier wohl offensichtlich um einen Fehler seitens des Käufers handelt, hätte eine  "erzwungene" Kommunikation mit dem Verkäufer vor Abgabe der Bewertung diesen bestimmt verhindert ! ! !

So muss der TE sich mit dem Käufer in Verbindung setzen und um eine Korrektur bitten und sollte dieser nicht antworten (was leider der Regelfall geworden ist), wird Ebay eingeschaltet, mit allen KI Konsequenzen und Ärgernissen.

Ich markiere mal steffi@ebay um die Argumente im anderen Beitrag exemplarisch zu unterstützen !

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 23 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Moin @imperial-modellbau 

 

das machen wir jetzt noch anders, 

ich markiere mal die anwesende Mitarbeiterin und nachzuhaken was mit der grauen Bewertung ist.

 

samantha@ebay was muss @reklovker  veranlassen um die graue Bewertung löschen zu lassen, sie muß ja innerhalb der letzten 24 Stunden eingegangen sein.

 

Text: "Great CD, one of my favorite" Neutral verstößt hier m.M. nach gegen die Richtlinien.


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Nachricht 24 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo @oskar_der_wikinger 

 

Im Fall der neutralen Bewertung, kann sich der Verkäufer mit dem Käufer in Verbindung setzen und anschließend die Überarbeitung über das Portal beim Käufer beantragen. 

 

Liebe Grüße

Samantha

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Nachricht 25 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo @oskar_der_wikinger 

 

ich weiß ja nicht was Du jetzt von samantha@ebay  erwartet hast - aber das ist die Vorgehensweise die Ebay hier etabliert hat und die in den meisten Fällen negativ für den Verkäufer ausgeht !

 

Was wird wohl passieren ?

- Angenommen der Käufer antwortet nicht bzw. reagiert nicht auf den Änderungswunsch.

(Wenn er antwortet bzw. es ändert ist alles gut - aber das ist heutzutage leider eher selten der Fall !)

- Dann wird bei Ebay die Änderung beantragt.

- Daraufhin wird eine KI Antwort kommen das die Bewertung nicht gegen die Grundsätze verstößt und nicht geändert werden kann !

- Dagegen kann man Einspruch einlegen

- Darauhin wird eine Textbausteinnachricht kommen, in der als Ablehnungsbegründung "Kauferlebnis" angeführt wird und das die finale Entscheidung ist !

Und das wars ! ! !

Mehr Möglichkeiten hat man vom System her nicht !

Klar, dann kann man noch anrufen und hoffen jemand kompetenten ans Telefon zu bekommen.

Aber wie wir alle mittlerweile wissen, ist das wohl eher nicht der Fall ! 

Gruß
Andy
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Nachricht 26 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo @oskar_der_wikinger 

 

Und das ist genau das Thema des anderen Beitrages !

Da es sich hier wohl offensichtlich um einen Fehler seitens des Käufers handelt, hätte eine  "erzwungene" Kommunikation mit dem Verkäufer vor Abgabe der Bewertung diesen bestimmt verhindert ! ! !

So muss der TE sich mit dem Käufer in Verbindung setzen und um eine Korrektur bitten und sollte dieser nicht antworten (was leider der Regelfall geworden ist), wird Ebay eingeschaltet, mit allen KI Konsequenzen und Ärgernissen.

Ich markiere mal steffi@ebay um die Argumente im anderen Beitrag exemplarisch zu unterstützen !


Hallo @imperial-modellbau ‌‌ 🙂Ich habe mir den Thread jetzt in Ruhe durchgelesen – danke für die vielen Gedanken und Beiträge dazu. 🙏

Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass es in dieser Diskussion vorrangig darum geht, ob der Käufer den Verkäufer vorher hätte kontaktieren sollen – auch wenn das sicher ein Aspekt ist, der oft mitgedacht wird.

Für mich geht es hier vielmehr um die Frage, ob die negative Bewertung in diesem konkreten Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Und meiner ganz persönlichen Einschätzung nach: Nein, ist sie nicht (das bringt Dir aber leider nichts @reklovker) . Der Verkäufer hat offenbar anstandslos erstattet, was ein sehr kundenfreundliches Verhalten ist – und das sollte eigentlich auch berücksichtigt werden.

Leider sehen das nicht alle Käufer*innen gleich – und genau darin liegt das Problem. Es fehlt oft die Differenzierung oder das Verständnis dafür, was eine Bewertung eigentlich ausdrücken sollte. 😕

Ich finde es gut, dass Du den Zusammenhang zum anderen Thread hergestellt hast – denn auch dort geht es im Kern um mehr Fairness im Bewertungssystem und die Frage, wie Käufer*innen zu mehr Verantwortung und Dialogbereitschaft bewegt werden könnten, bevor sie eine endgültige Bewertung abgeben.

Danke, dass Du das Thema mit so viel Engagement begleitest! 💬💪

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 27 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo steffi@ebay 

 

meine letzte Antwort bezog sich aber auf die neutrale Bewertung (nicht auf die Negative) die in der Zwischenzeit beim TE aufgetaucht ist !

Bei dieser Formulierung scheint es sich doch eindeutig um einen Käuferfehler zu handeln - der Käufer hat sich schlicht und ergreifend vertan und aus Versehen "neutral" anstatt "positiv" angeklickt.

Hier hätte eine vorhergehende (Zwangs)Kommunikation den Fehler bereits im Vorfeld verhindert - wahrscheinlich wäre es noch nicht einmal zur Kommunikation gekommen, weil der Käufer seinen Fehler an dieser Stelle bereits bemerkt und korregiert hätte !

 

Ich kann mir durchaus denken, das dieser "Zwang" nicht gut bei Euren Entscheidern gelitten ist, man müsste sich wirklich mal intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigen - evtl. könnte ja mal eine abgeschwächte Version mit einem Hinweis hinterlegt werden.

Als Beispiel könnten man folgenden Hinweis "aufploppen" lassen wenn ein Käufer versucht eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben:

"Sind Sie wirklich sicher das Sie eine neutrale/negative Bewertung abgeben möchten ?

Bitte bedenken Sie das diese für den Verkäufer zum Teil erhebliche Auswirkungen haben und einer späteren Einigung im Wege stehen kann.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie sich zunächst mit ihrem Handelspartner in Verbindung setzen würden, um eventuelle Probleme vor Abgabe einer Bewertung zu lösen - vielen Dank ! "

Das ist kein Allheilmittel, wäre aber A) ein Schritt in die richtige Richtung und B) würde es zumindest Fehlern vorbeugen und einige Bewerter zum nachdenken anregen - soweit meine Meinung !

Gruß
Andy
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Nachricht 28 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

meine letzte Antwort bezog sich aber auf die neutrale Bewertung (nicht auf die Negative) die in der Zwischenzeit beim TE aufgetaucht ist !

Bei dieser Formulierung scheint es sich doch eindeutig um einen Käuferfehler zu handeln - der Käufer hat sich schlicht und ergreifend vertan und aus Versehen "neutral" anstatt "positiv" angeklickt.

Hier hätte eine vorhergehende (Zwangs)Kommunikation den Fehler bereits im Vorfeld verhindert - wahrscheinlich wäre es noch nicht einmal zur Kommunikation gekommen, weil der Käufer seinen Fehler an dieser Stelle bereits bemerkt und korregiert hätte !

 

Ich kann mir durchaus denken, das dieser "Zwang" nicht gut bei Euren Entscheidern gelitten ist, man müsste sich wirklich mal intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigen - evtl. könnte ja mal eine abgeschwächte Version mit einem Hinweis hinterlegt werden.

Als Beispiel könnten man folgenden Hinweis "aufploppen" lassen wenn ein Käufer versucht eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben:

"Sind Sie wirklich sicher das Sie eine neutrale/negative Bewertung abgeben möchten ?

Bitte bedenken Sie das diese für den Verkäufer zum Teil erhebliche Auswirkungen haben und einer späteren Einigung im Wege stehen kann.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie sich zunächst mit ihrem Handelspartner in Verbindung setzen würden, um eventuelle Probleme vor Abgabe einer Bewertung zu lösen - vielen Dank ! "

Das ist kein Allheilmittel, wäre aber A) ein Schritt in die richtige Richtung und B) würde es zumindest Fehlern vorbeugen und einige Bewerter zum nachdenken anregen - soweit meine Meinung !


Hallo Andy @imperial-modellbau, Danke Dir für Deine Ergänzung zur neutralen Bewertung – und ja, Du hast völlig recht: Die hat sich mittlerweile dazugesellt und ist nochmal ein ganz eigener Fall. 

Ich frage mich in dem Zusammenhang: Wird die Frage „Sind Sie wirklich sicher ...?“ nicht mehr gestellt, wenn man eine neutrale/negative Bewertung abgeben möchten? 🤔
Ich persönlich muss ehrlich sagen: Ich bewerte grundsätzlich nur positiv – und wenn mal etwas nicht ganz rund läuft, kläre ich das mit demder Verkäuferin direkt. Wenn sich dann eine Lösung findet, gibt’s ein „Positiv“, und wenn nicht, dann eben auch mal gar keine Bewertung. Aber neutral oder negativ vergebe ich nicht.

In diesem Fall wissen wir ja gar nicht sicher, ob sich der Käufer tatsächlich vertan hat. Er schreibt nur, dass er die CD toll findet – vielleicht gab es aber irgendetwas an der Transaktion, das ihn gestört hat (Lieferzeit, Verpackung, Kommunikation etc.), was er nicht näher benannt hat und das ihn zur neutralen Bewertung veranlasst hat. 🤷‍♀️

Wichtig finde ich vor allem: Wir dürfen neutral nicht mit negativ gleichsetzen – weil es das einfach nicht ist.
Neutral hat null Auswirkungen auf den Servicestatus und die Verkäuferleistung – es ist eben genau das: neutral. Es soll aussagen: „Es war okay, aber es hat mich nicht begeistert.“ Und auch diese Meinung darf es ja geben – selbst wenn sie für viele Verkäufer*innen enttäuschend sein kann.

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 29 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo steffi@ebay 

 

ich weiß es ehrlich gesagt gar nicht ob es nicht bereits so eine Popup-Meldung gibt.

Ich habe in meiner ganzen Zeit, soweit ich mich erinnern kann nur zwei negative Bewertungen abgeben müssen - und dabei ist mir so ein Popup nicht aufgefallen !

Andererseits, sebst wenn - es kommt auf die Formulierung an !

Und das dazu aufgefordert wird, sich mit dem Handelspartner in Verbindung zu setzen, steht dort mit Sicherheit nicht !

Außerdem bin ich nicht Deiner Meinung was die Formulierung der neutralen Bewertung angeht.

Für mich ist es ziemlich eindeutig das es sich hierbei um ein Versehen handelt.

Wie dem auch sei und wie Du bereits geschrieben hast, ist den meisten Käufern gar nicht bewußt was eine Bewertung ausdrücken soll und schon gar nicht welche negativen Auswirkungen sie gerade auf gewerbliche Verkäufer hat !

Und hier muss man, meiner Meinung nach dringend ansetzen !

Gruß
Andy
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Nachricht 30 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Meldungen was Bewertungen angeht sind das ich Verkäufer wie dich @imperial-modellbau  oder den TE erst nach einer Woche neutral oder negativ bewerten kann, der Hinweis kommt immer.

Ob der Hinweis das neutrale oder negative Bewertungen öffentlich sind und nach dem abschicken nicht mehr geändert werden können noch angezeigt wird weiß ich auch nicht.

Früher war das so, aber ich selbst habe die letzten Jahre so nicht mehr bewertet, von daher k.A.


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Nachricht 31 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

"Außerdem bin ich nicht Deiner Meinung was die Formulierung der neutralen Bewertung angeht."
Ich schließe mich da der Meinung von steffi@ebay an.
Bedenke dabei, dass der Käufer bei der Abgabe der Bewertung aufgefordert wird, den Artikel zu bewerten und erst mal nicht die ganze Transaktion. Die Frage lautet so in etwa, wie einem der Artikel gefallen hat. Da passt ja dann der Kommentar.
So kann es durchaus sein, dass der Käufer das Drumherum nicht so prickelnd fand.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die Aussage von Steffi, dass sie nie schlecht bewertet, auch dann nicht, wenn das Problem nicht gelöst wurde.
Zum einen ist das ja nicht Sinn und Zweck von Bewertungen, zum anderen ist es nach m. M. unfair gegenüber den korrekten Verkäufern.
Ich vergebe nicht gerne und vor allem nicht reiflich überlegt rote oder neutrale BW, es ist aber schon vorgekommen.


Nachricht 32 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Ergänzung, deinen Vorschlag bez. der Einblendung unterstütze ich......
Nachricht 33 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....


@oskar_der_wikinger  schrieb:

 

Ob der Hinweis das neutrale oder negative Bewertungen öffentlich sind und nach dem abschicken nicht mehr geändert werden können noch angezeigt wird weiß ich auch nicht.

Früher war das so, aber ich selbst habe die letzten Jahre so nicht mehr bewertet, von daher k.A.


Ich habe das eben mal getest mit dem Versuch eine negative abzugeben:

Es öffnet sich weiterhin ein Popup mit einem Hinweis:

 

Unbenannt.jpg

Nachricht 34 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

@gebraucht-ist-gut 

 

o.k. danke für den Versuch - das wusste ich nicht !

 

steffi@ebay 

Dann hat mein Hinweis-Vorschlag natürlich wenig Sinn und ich bleibe bei meiner Forderung nach einer verpflichtenden Kontaktaufnahme VOR Abgabe-Möglichkeit einer neutralen oder negativen Bewertung !

 

 

 

Gruß
Andy
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Nachricht 35 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Hallo steffi@ebay 

 

Nachtrag:

Nach längeren Nachdenken ist mir nur allzu klar das es wohl nicht passieren wird, mit der verpflichtenden Kontaktaufnahme !

 

Deswegen plädiere ich nun für eine generelle Überarbeitung des Bewertungssystems !

Schafft die neutralen und negativen einfach ab !

Lasst uns das doch mal besprechen:

Fakt ist der gewerbliche Verkäufer lebt natürlich vom Verkauf, aber auch von seinem guten Ruf.

Hat man als Verkäufer zu viele negative (und auch neutrale) Bewertungen sackt man ganz schnell in der Käufergunst bis ins Bodenlose !

Wie wäre es denn wenn die Käufer nur noch positiv oder gar nicht bewerten könnten ?

Eventuell noch "neutral", da müsste man nochmal drüber nachdenken.

Wäre das denn so schlimm ???

Die Verkäufer würden sich weiterhin bemühen möglichst viele Bewertungen anzuhäufen, um sich von ihrer Konkurrenz abzuheben, wären aber vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen geschützt.

Ja, das würden einige schwarze Schafe ausnutzen - ganz bestimmt sogar - aber das wäre dann die Aufgabe eines Kontrollorgans diese Deppen rauszufiltern.

Die Arbeitskraft und Zeit wäre auch vorhanden, da sich die Mitarbeiter ja nicht mehr mit Verkäuferbeschwerden über ungerechtfertigte Bewertungen oder überhaupt mit Bewertungsproblemen befassen müssten !

 

Mal abgesehen davon das man den Verkäufer seinerzeit diese Möglichkeit ja auch einfach weggenommen hat - das wäre also eine Art späte Gerechtigkeit !

Warum wurde das damals gemacht ?

Weil die Anzahl der Rachebewertungen überhand genommen hat und die Zahl der Mitarbeiter die sich damit befassen mussten (und damit die Kosten) ständig gestiegen sind!

Ja ich weiß das wurde seinerzeit anders argumentiert und kommuniziert - aber geglaubt hat das niemand im Ebay-Land !

Womit wir wieder beim Thema veränderte Gegebenheiten sind !

Damals gab es zu Hauf unseriöse Verkäufer, das wurde durch diese Maßnahme (und andere) zum großen Teil in den Griff gekriegt.

Heute allerdings gibt es mehr und mehr unehrliche Käufer - warum ?

Weil man sich als VK nicht dagegen wehren kann und die Gauner da draußen haben gelernt das auszunutzen.

Es wird ihnen ja auch schön einfach gemacht seitens Ebay.

Wir stehen also vor einer ähnlichen Situation, nur mit umgekehrten Vorzeichen - also wäre doch nach Ebay-Logik eine solche Abschaffung angebracht !

 

Um das mal ganz klar zu sagen:

Ich habe sehr viele liebe, ehrliche und treue Kunden und ich möchte hier nichts pauschalisieren !

Tatsache ist aber das EINE negative Bewertung, die ein ganzes Jahr stehen bleibt 100, 200 oder 300 positve Bewertungen optisch zunichte macht.

Denn ein Käufer sieht als erstes die negative - machen wir uns da bitte nichts vor !

Gruß
Andy
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Nachricht 36 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

Kommentare leider oftmals am Thema vorbei!

 

Meine Intention für den Thread war die, dass Verantwortliche bei ebay einmal das Bewertungssystem überdenken.

 

Hier ist noch viel Luft nach oben!

 

Selbstverständlich soll der Kunde König bleiben! Aber ebay lebt in erster Linie von den SERIÖSEN Verkäufern. Die bringen den Umsatz und das „Einkaufsvergnügen“, …. und denen wird es immer schwerer gemacht.

Eine Mitarbeiterin von ebay äußerte mir gegenüber,  dass der Kunde auch das „Einkaufserlebnis“ bewertet, sei völlig legitim. 

 

Eine Farce schon in der Aussage. Wie soll der Verkäufer die Zustellung beeinflussen? Wie die Behandlung der Zusendungen durch die Zusteller? Wie das Winter-Wetter? Und, und, und.  Und zu allem Übel gibt ebay Zustelltermine an, die oftmals an der Realität vorbeigehen, insbesondere die ins Ausland.

 

Schon in der Antike hieß es „Bestrafe nicht den Überbringer der schlechten Botschaft“. Ein Prinzip, welches von ebay nach wie vor praktiziert wird.

 

Im der Bewertung muss unterschieden werden, zwischen vom Verkäufer verursachten Problemen und Fremdverschulden. Ein Beispiel: In der Vergangenheit bin ich vom Kunden beschimpft worden, weil die Post seine Sendung zur Abholung in der Packstation hinterlegt hat.

 

Und zu guter letzt: Wo kann ich als Verkäufer das „Verkaufsvergnügen“ bewerten 😀!

 

P.S. Die von Steffi geforderte Abschaffung der Möglichkeit negativ oder neutral zu bewerten ist begrüßenswert, aber leider nicht zielführend umsetzbar!

Nachricht 37 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

@reklovker 

 

und du siehst es leider nur aus Deiner Sicht - bemühe Dich doch bitte mal um etwas Objektivität !

 

Beim Bewertungssystem kann man nicht das eine machen und das andere lassen !

Entweder man überarbeitet es umfassend, so das es den heutigen Gegebenheiten wieder entspricht oder man lässt es besser gleich !

Denn diese ewige Rumbastelei und Flickschusterei bringt genau NICHTS !

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 38 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....

wenn es hier keine oder nur noch positive Bewertungen geben sollte, würde ich hier nicht mehr kaufen, weder von privat noch gewerblich, und völlig unabhängig davon, ob es einen rudimentären eBay-Käuferschutz

 

ich kaufe auch nicht bei jeder Onlineklitsche, obwohl es bei KK- oder PP-Zahlungen einen Käuferschutz gibt -  da schaue ich schon vorher genau hin

 

 

Nachricht 39 von 44
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"Unberechtigte" Bewertung von ebay nicht gelöscht, weil....


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

ich weiß es ehrlich gesagt gar nicht ob es nicht bereits so eine Popup-Meldung gibt.

Ich habe in meiner ganzen Zeit, soweit ich mich erinnern kann nur zwei negative Bewertungen abgeben müssen - und dabei ist mir so ein Popup nicht aufgefallen !

Andererseits, sebst wenn - es kommt auf die Formulierung an !

Und das dazu aufgefordert wird, sich mit dem Handelspartner in Verbindung zu setzen, steht dort mit Sicherheit nicht !

Außerdem bin ich nicht Deiner Meinung was die Formulierung der neutralen Bewertung angeht.

Für mich ist es ziemlich eindeutig das es sich hierbei um ein Versehen handelt.

Wie dem auch sei und wie Du bereits geschrieben hast, ist den meisten Käufern gar nicht bewußt was eine Bewertung ausdrücken soll und schon gar nicht welche negativen Auswirkungen sie gerade auf gewerbliche Verkäufer hat !

Und hier muss man, meiner Meinung nach dringend ansetzen !


Hallo Andy @imperial-modellbau! Danke für Deine Antwort – ich schätze Deinen Input wirklich sehr! 🙏

Aber sag mal: Sind wir jetzt wieder bei der negativen Bewertung? Ich dachte, es ging zuletzt um die neutrale Bewertung – zumindest hatte ich mich darauf bezogen. 🤔

In Bezug auf negative Bewertungen stimme ich Dir voll und ganz zu:
Da sollte eine vorherige Kommunikation zwischen den Handelspartner*innen wirklich Voraussetzung sein. Denn in vielen Fällen ließe sich so Missverständnissen vorbeugen oder zumindest klären, bevor etwas ins Bewertungsprofil geschrieben wird, was eigentlich vermeidbar gewesen wäre. 💬🤝

Was die neutrale Bewertung in dem konkreten Fall betrifft – ja, es kann durchaus ein Versehen gewesen sein, das will ich gar nicht ausschließen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass sie keine negativen Auswirkungen auf den Servicestatus hat und wir sie daher nicht automatisch als „Problem“ im selben Ausmaß sehen sollten wie eine negative.

Aber Du hast natürlich recht: Viele Käufer*innen wissen gar nicht, was Bewertungen tatsächlich bewirken können – oder eben nicht. Und genau da müssen wir aufklären, ansetzen und idealerweise auch die Systeme smarter machen. Danke, dass Du das so konsequent ansprichst! 💡

Lieben Gruß,

Steffi



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