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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Guten Abend an die Community,

 

ich beschäftige mich seit längerem mit oben genannten Thema und würde gerne in Erfahrung bringen, wie die Umsetzung auf Ebay selbst geplant ist, da dies wohl eine Vielzahl der Anbieter betrifft.

Ein Beispiel:

 

Ich möchte eine Schallplatte bei Ebay anbieten, aus den 80er Jahren.

Der Artikel wurde bereits vor Jahrzenten erstmalig dem deutschen Markt, somit auch auf dem EU-Markt bereitgestellt.

Nun ist es leider so, dass das Plattenlabel, auf dem der Künstler seine "Ode an die Welt" 🙂 zum Besten gab, seit 2000 nicht mehr existiert.

Wird es weiterhin möglich sein (nach dem 13.12.2024), diesen Artikel bei Ebay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?

 

Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!

Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?

Ggf. kann jemand vom "Community Support Team" eine fundierte Aussage treffen. Das würde mir schon weiterhelfen. Vielen Dank

Nachricht 1 von 96
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95 ANTWORTEN 95

Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Warum überhaupt was eintragen, wenn es nicht muß? Meine Angebote drehen sich alle um 1980iger bis 2020....😎

Nachricht 21 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Sind die Produkte dann wirklich sicher ?

Bei elekt. Sachen oder lebenswichtigen Dingen mag das ja okay sein .

Bei Schallplatten,Kleidung ,Bücher ect. ist das pille-palle.

Und welchen Verbraucher ,Käufer interessiert das denn wirklich . 

 

Nachricht 22 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@rest-fest  schrieb:

Wer soll prüfen, ob eine Herstellersdresse korrekt ist? Keiner kann sagen ob Ling Ling in Hong Kong, der als Hersteller angegeben wurde, das Teil produziert hat und ob es sicher ist. Und wenn man den dann greifen will, wie auch immer das gehen soll, ist er weg. 

Hier muss dann ein Ansprechpartner in der EU bestehen und keine Adresse in HongKong.

Nachricht 23 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

warum brauch eBay eigentlich immer so lange mit der Umsetzung? beim grossen Fluss oder auch den Onlineshops diverser Einzelhändler werden die Daten nämlich schon längst angezeigt

Nachricht 24 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@mmstore74  schrieb:

Hallo miriam@ebay 

daß war ja Ironisch von mir gemeint,denn wir wissen ja alle,daß manche Verkäufer aus einen bestimmten Land hier Freifahrtscheine haben und alles machen können ohne das etwas passiert, @sunrise1605 hat es ja bestens erklärt.

 

Ich bin etwas verwirrt über die Dinge,die von dieser Verordnung ausgeschlossen sind wie z.B:

 

  • Pflanzenschutzmittel, auch als Pestizide bezeichnet

 

[...]


Hallo @mmstore74! Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die wir auf unserem Marktplatz anwenden müssen. Wir als eBay waren weder an der Logik der Verordnung noch an ihrer Ausarbeitung beteiligt. Wir können die Kriterien, die die EU dazu veranlasst haben, bestimmte Produkte auszuschließen oder aufzunehmen, nicht kommentieren. Die Informationen werden in Kürze auf den eBay-Artikelseiten sichtbar sein.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ab Dienstag wieder für euch im Einsatz ☘️.

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Nachricht 25 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@velan*  schrieb:

Hallo Miriam,

der Satz "Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen." beruhigt mich, da ich überwiegend gebrauchte Hifi-Geräte verkaufe, die vor dem 13.12.24 hergestellt wurden.

Wie wird das künftig von ebay abgegriffen und für die Freischaltung verifiziert. Soll ein Herstellungsjahr angegeben werden?

Schön wäre es künftig eine Art Ampel zu sehen in der Art rot= mangelhafte oder fehlende Produktsicherheitsangaben, gelb = es fehlen noch Informationen, grün = Anforderungen erfüllt.

 

Beste Grüße

Norbert


Hallo @velan*! Unsere rechtliche Verpflichtung als Online-Marktplatz besteht darin, unseren Verkäufer*innen die Bereitstellung von GPSR-bezogenen Informationen zu ermöglichen. Es ist die Pflicht der Verkäufer*innen, die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit einzuhalten.

 

Bitte beachte, dass eBay diesbezüglich keine Rechtsberatung leisten kann und unsere Antwort nur allgemeine Informationen darstellt. Für eine detaillierte Beratung zu den Vorschriften und der Anwendung der gesetzlichen Anforderungen auf dein spezifisches Produkt und die Verkaufssituation wende dich bitte an deinen qualifizierten Rechtsbeistand.

 

Dein Wunsch bezüglich eines Ampelsystems wurde mit dem Projekt-Team geteilt, Danke dafür!

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 26 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

 

wie ist es denn damit?

Da ich mich ja rechtlich absichern würde/möchte und ich die Firmen xyz anschreiben würde um zu fragen,ob ich deren Angaben ( Adresse,Bevollmächtigten etc ) nutzen und veröffentlichen darf ( Datenschutz wird ja ganz GROß geschrieben hier im Lande ) und diese das verneinen würden,dürfte ich dann den Artikel xyz nicht verkaufen ? Wie verhält es sich damit ?

Nachricht 27 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung dürfen wir dir diese Frage leider nicht beantworten, @mmstore74.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 28 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

noch eine abschließende Frage,die du aber denke ich beantworten darfst.

 

Wenn Ich / Jemand keine Angaben macht,zu einen Artikel wo aber eigentlich angaben gemacht werden müssen,erkennt das Ebay und lässt es das Angebot dann erst garnicht zu oder wie würde Ebay sowas Filtern ?

 

Wünsche allen einen schönen Abend

Nachricht 29 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo @mmstore74! Es ist deine Pflicht als Verkäufer, die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) einzuhalten. Sind deine eBay-Angebote nicht konform, können Konsequenzen drohen. Weitere Informationen hierzu geben wir in den nächsten Monaten bekannt.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 30 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Guten Morgen miriam@ebay 

vielen Dank und Gott sei Dank haben wir ja noch knappe 120 Tage Zeit für alles 🤣

 

Eins sei mir bitte gestattet miriam@ebay aber ich finde es so genial das es meine Pflicht als Verkäufer ist,als Verkäufer hat man NUR Pflichten und Ebay hält sich aber nicht an seine und lässt alles von KI entscheiden🤣

 

Lieben Gruß

Nachricht 31 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo @mmstore74 - was soll dieser pauschaler Vorwurf, @mmstore74?

 

Wir setzen KI-Technologien ein, um unsere Prozesse zu optimieren und schnelle Entscheidungen zu ermöglichen, aber wir haben auch Teams, die sich eingehender mit komplexen Fällen befassen. Wenn du das Gefühl hast, dass du in einer konkreten Situation nicht angemessen behandelt wirst, sind dir deine Möglichkeiten bekannt, um uns das aufzuzeigen und darauf hinzuweisen.

 

Hier bleiben wir aber bitte beim eigentlichen Thema, der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die sowohl von eBay als Marktplatz als auch von unseren Verkäufer*innen eingehalten werden muss.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 32 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

und genau das ist ja das Problem.

Wenn ich das Gefühl habe, dass ich in einer konkreten Situation nicht angemessen behandelt werde, sind mir meine Möglichkeiten bekannt, um euch das aufzuzeigen und darauf hinzuweisen.

 

Da passiert aber rein garnichts und deshalb dieser " Vorwurf " wie du es nennst.

Durchgeführte Schritte:
Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Diese Entscheidung wurde mithilfe von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz getroffen.

 

Mehr sage ich dazu nicht und es hat sich auch von meiner Seite aus erledigt.

 

Wünsche dir noch einen schönen tag.

Nachricht 33 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

Zufall oder warum kann ich dir auf deine PN die Du MIR geschickt hast nicht antworten ?

 

Kontigent für PN erschöft mal wieder🤣

Nachricht 34 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Inzwischen hat es erfreulicherweise geklappt, @mmstore74. Ich hatte noch eine Rückfrage an dich und freue mich auf deine Antwort, sodass wir deiner Meldung nachgehen können, ohne hier gegen unsere Netiquette zu verstoßen.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 35 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo Miriam,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, Du hast Recht, dass ich als gewerblicher Händler die Gesetze einhalten muss. Ebenso wie ebay.

Aber hier geht es mir um folgendes:

wenn meine Information stimmt, sind alle Artikel betroffen die ab dem 13.12.24 neu auf dem EU-Markt eingeführt wurden. Im Umkehrschluß fallen alle vor dem 13.12.24 erstmalig (legal) auf dem EU-Markt eingeführte Artikel nicht unter diese Verordnung. Das scheint mir auch logisch, sonst müssten z.B. auch allen Autos die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen die Zulassung entzogen werden.

 

Die entscheidende Frage, daraus resultierend: kann ich meine Artikel, die alle vor dem 13.12.24 erstmalig auf dem EU-Markt legal eingeführt wurden, weiter bei ebay anbieten wie bisher? Ich würde mir dann das aufwändige Umschreiben sämtlicher Angebote ersparen können.

Ich glaube diese Aussage kann man von der ebay Rechtsabteilung erwarten dürfen. Das würde auch bedeuten, dass Millionen Artikel für ebay (und die daraus gewonnenen Verkaufsgebühren) erhalten bleiben.

Erst wenn ich einen Artikel ab dem 13.12.24 neu oder gebraucht (mit Neueinführung ab 13.12.24) einstelle muss dann das ganze Formularwesen, bzw die gesamte Verordnung, zwingend umgesetzt werden.

Also zurück zu meiner ersten Frage: wird es eine Art Freischaltdatum geben was lauten könnte: "erstmalig vor dem 13.12.24 auf dem EU-Markt eingeführt".  

 

Danke Miriam für Deine Bemühungen

 

Grüße

Norbert

 

Nachricht 36 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@mmstore74  schrieb:

Hallo miriam@ebay 

Zufall oder warum kann ich dir auf deine PN die Du MIR geschickt hast nicht antworten ?

 

Kontigent für PN erschöft mal wieder🤣


Hallo @mmstore74, gerne mich darüber in Deinem dazugehörigen Thread Kontingent für PN ist heute erschöpft informieren, damit ich das Ticket updaten kann. Danke

Lieben Gruß,
Steffi



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Am 03. April bin ich wieder für euch da. Markiert gerne miriam@ebay, patrick@ebay oder das Community Support Team

Nachricht 37 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo @velan*! Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wird am 13. Dezember 2024 in Kraft treten. Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 erstmals für den Vertrieb, den Verbrauch oder die Verwendung auf dem EU-Markt (im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit) bereitgestellt werden, sind von der GPSR ausgenommen, sofern sie der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Siehe Artikel 51 der GPSR.

 

Nach unserem derzeitigen Verständnis bedeutet dies, dass die meisten eBay-Angebote, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU verkauft werden und die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit vollständig erfüllen, nicht mit den in der GPSR geforderten zusätzlichen Informationen (z.B. Hersteller, verantwortliche Person in der EU) versehen werden müssen. Es kann jedoch sein, dass du Informationspflichten nach anderen Vorschriften erfüllen musst.


Wie immer gilt: eBay darf keine Rechtsberatung erteilen und diese Antwort dient nur der allgemeinen Information.

 

Eine "Art Freischaltdatum" ist nicht geplant. Zu jedem eBay-Angebot können jetzt schon GPSR-Informationen hinzugefügt werden, wenn dies für notwendig erachtet wird.

 

miriamebay_0-1723198581086.png

 

Unsere Rechtsabteilung hat mir soeben mitgeteilt, dass wir die Informationen im Verkäuferportal und auf der Hilfeseite in Zukunft dahingehend ergänzen werden - Danke für deine Fragen! 🙂

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 38 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

hallo miriam@ebay , steffi@ebay 

 

Ich kann keine Angaben zur Produktsicherheit hinterlegen oder ist es gebündelt nicht möglich ?

 

mmstore74_1-1723372576749.png

 

Wünsche allen einen schönen Sonntag

 

 

 

Nachricht 39 von 96
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Auf die Fragen wird man keine Antworten erhalten.

Die Herrschaften verabschieden Gesetze,

aber führen selbst keinen Online Shop. 

Die wissen es vermutlich selbst nicht.

Nachricht 40 von 96
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