23-11-2023 07:49
Ursprung meines Threads ist folgendes Thema:
Angebotsgebühren: frech und intransparent - eBay Deutschland Community
Innerhalb von diesem Diskussionsthema gibt es folgenden Hinweis:
Zitat: "Wenn Du Versand außerhalb Deutschlands anbietst, berechnen wir Dir eine internationale Gebühr in Höhe von 3% (ab dem 1. Januar 2024 in der Höhe von 5%) in folgenden Fällen:
wenn die Lieferadresse des Artikels (die der Käufer während der Kaufabwicklung eingibt) sich nicht in Deutschland befindet oder wenn der Käufer den Artikel auf einer anderen eBay-Website kauft (z.B. eBay.es oder eBay.fr) – unabhängig von der verwendeten Lieferadresse.
Ein deutscher Käufer mit englischen, spanischen oder französisch Sprachkenntnissen logt sich über eine der benannten Seiten ein. Sein Wohnsitz ist Deutschland. Der Artikel-/Versandort ist Deutschland.
Mehrsprachler soll es in diesem Land ja auch geben. 😉
Auch mich hindert niemand daran, mich über andere ebay-Domains anzumelden.
Eine Ländersperre nutzt in dem Fall nichts.
Den zusätzlichen Aufwand, wenn jemand eine Überweisung von Deutschland an ebay und weiter an einen Verkäufer in Deutschland tätigt, soll doch mal bitte jemand der Geschäftsführung von ebay erklären.
Ansonsten ist das nämlich eine Benachteiligung der Verbraucher, die auch Verkäufer sein können. Im besten Fall also eine Angelegenheit für die Verbraucherzentrale.
Ebay schafft sich in großen Schritten selbst ab.
23-11-2023 08:10
Guten Morgen,
die Gebührenseite für private Verkäufer nie gelesen?
" Wenn Sie Versand außerhalb Deutschlands anbieten, berechnen wir Ihnen eine internationale Gebühr in Höhe von 3% (ab dem 1. Januar 2024 in der Höhe von 5%) in folgenden Fällen:
Diese Gebühr wird anhand des Gesamtbetrags der Transaktion berechnet und automatisch von Ihren Verkaufserlösen abgezogen. Der Gesamtbetrag der Transaktion ist der gesamte Betrag, den der Käufer zahlt, einschließlich aller Verpackungsgebühren und der Versandkosten des vom Käufer ausgewählten Versandservice. "
ja, das Thema wurde mehrfach im Forum durchgekaut. Und man brächte gar keine Fremdsprachenkenntnisse, einfach von eBay.at oder.ch einkaufen.
das Gejammer von dem priverblichen mit Einweghandschuhe, Neoprenanzüge und Segeljacken? Das ist frech und impertinent!
23-11-2023 08:13
Es handelt sich sachlich aber nicht um einen "internationalen Verkauf" 🙂
23-11-2023 08:19
@ttd4it schrieb:Es handelt sich sachlich aber nicht um einen "internationalen Verkauf" 🙂
Das stimmt schon irgendwie.
Und das hier ist ein Widerspruch in sich
Müsste es nicht umgekehrt sein? Nur was ins Ausland geschickt wird, müsste Gebühren kosten?
Aber so wie es jetzt ist, lassen sich vermutlich leichter Gebühren generieren.
Deshalb sind ja manche Verkäufer auch perplex, wenn da plötzlich Gebühren bei ihnen auftauchen.
23-11-2023 08:26
@Anonymous
Um mal eine ebay-Mitarbeiterin sinngemäß zu zitieren:
"Vertraut einfach ebay"
... denn sie wissen schon was sie machen ... 🤗
23-11-2023 08:37
@Anonymous
Genau. NUR bei tatsächlichem Versand ins Ausland.
23-11-2023 09:05
Hallo @ttd4it , die Problematik entsteht zum Teil, wenn ein Artikel auf einer anderen eBay-Website verkauft wird (z.B. eBay.com oder eBay.fr). Es gelten die Gebührensätze für die entsprechende Seite. Verkaufsgebühren hängen von der Gebührenordnung des jeweiligen Marktplatzes ab. Es sind automatisierte Prozesse.
Ich nehme das Ganze einmal als Verbesserungsvorschlag auf und leite sie an die entsprechende Abteilung weiter.
Liebe Grüße, Sonja
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
23-11-2023 09:21
Technisch lässt sich das ganz einfach automatisiert lösen.
Dafür kann man eine einfache "Wenn-Dann-Sonst" Abfrage integrieren (if-then else)
WENN Lieferstandort = Versandstandort, DANN keine Transaktionsgebühr,
--> SONST Transaktionsgebühr
Bezug für den Versandstandort ist z.B. der 2-Lettercode für Deutschland "DE" oder der 3-Letter Code "DEU" (ISO Norm 3166). Richtet sich danach, was bei ebay in der Kundendatenbank verwendet wird.
23-11-2023 10:54
@erwerbsregel schrieb:@Anonymous
Um mal eine ebay-Mitarbeiterin sinngemäß zu zitieren:
"Vertraut einfach ebay"
Der Stachel sitzt tief, wa? 😁
23-11-2023 10:55
Guten Morgen, @ttd4it
Ich habe mir gestern das entsprechende Angebot (bzw. mehrere Angebote des Verkäufers) angesehen.
Das einzige, was der Verkäufer gemacht hat, war die Versandkosten nur nach Deutschland festzulegen.
Es scheint auf ebay nun so, dass man alle Angebote auch auf allen ausländischen Seiten sehen kann, solange kein definitiver Länderausschluss vorgenommen wurde.
Was der betreffende Verkäufer eben auch nicht gemacht hat. Als Beispiel sei in ähnlicher Preislage mal dies Angebot benannt, die Versandeinstellungen scheinen bei allen anderen Angeboten identisch:
https://www.ebay.de/itm/225854186062?hash=item3495f5624e:g:nPMAAOSwLt1lPrhY
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wenn ich bei einem Angebot oder generell die Länderausschlussliste derart bediene, dass da nur noch Deutschland übrig bleibt,
dass dann nicht anonymisiert (also auf der eigenen Domain angemeldet) meine Angebote dort gar nicht erst sichtbar sind. Anonymisiert vielleicht möglich, weil dadurch für ebay nicht das Käufer- oder Lieferland erkennbar wäre.
Weil eben der Versand in diese Länder ausgeschlossen ist.
Im anderen Beitrag heißt es ja durch alena@ebay:
"Wenn Du Versand außerhalb Deutschlands anbietst, berechnen wir Dir eine internationale Gebühr in folgenden Fällen:
- wenn die Lieferadresse des Artikels (die der Käufer während der Kaufabwicklung eingibt) sich nicht in Deutschland befindet oder
- wenn der Käufer den Artikel auf einer anderen eBay-Website kauft (z.B. eBay.es oder eBay.fr) – unabhängig von der verwendeten Lieferadresse."
Erst durch den Länderausschluss sind jedoch beide Fälle eigentlich nicht möglich, weil das Angebot über ebay.ausland gar nicht erst angezeigt werden darf.
Der Versand außerhalb Deutschlands wird durch ebay also vermutet, solange kein Länderausschluss gepflegt ist (auch wenn keine Versandkosten hinterlegt sind).
Könnte ja vom Einzelfall abhängig sein, weshalb dann auch immer dieser nette Zusatz "Möglicherweise kein Versand an Ihre Lieferadresse. Setzen Sie sich für die Versandkosten mit dem Verkäufer in Verbindung" (sinngemäß) eingeblendet wird.
Warum nun ebay den Länderausschluss als Grundlage für die Verhinderung nicht ausdrücklich benennt, kann sich wohl jeder der hier Mitschreibenden denken.
23-11-2023 11:15 - bearbeitet 23-11-2023 11:15
Nur die sinngemäße Aussage "Wir sind gesetzlich angehalten keine Daten des VK an den K zu übermitteln" und auf Nachfrage einer Quelle wurden ebay-Links benannt sitzt noch tiefer 🤗
Grade wenn es um die Erhebung von Gebühren geht ist Transparenz meiner Meinung nach das A & O, Aussagen wie unter Umständen - vielleicht - eventuell - vertraut uns gehen hier gar nicht 😐
23-11-2023 11:20
Grade wenn es um die Erhebung von Gebühren geht ist Transparenz meiner Meinung nach das A & O, Aussagen wie unter Umständen - vielleicht - eventuell - vertraut uns gehen hier gar nicht
Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen.
Wenn das erstmal beschädigt ist, dann wird es schwer.
23-11-2023 11:23
Wenn Sie Versand außerhalb Deutschlands anbieten, berechnen wir Ihnen eine internationale Gebühr in Höhe von 3% (ab dem 1. Januar 2024 in der Höhe von 5%) in folgenden Fällen:
Schonmal wieder ganz falsche Aussagen auf dieser Seite. Habe mir die Angebote nochmals extra am PC angesehen, es wird kein Versand außerhalb Deutschlands akriv angeboten.
Vielleicht sollte ebay dazuschreiben: wenn sie keinen Länderausschluss gemacht haben, zieht ebay wegen Vergesslichkeit oder Unwissenheit diese Gebühr ein!
23-11-2023 11:33
Ah, bin zu spät: viersektoren hatte das schon bemerkt! 😃
erwerbsregel, und "kann"
https://community.ebay.de/t5/Private-Verk%C3%A4ufer-innen/Neues-Urteil-wie-vermutet/td-p/4766816
23-11-2023 11:41
Die jeweiligen Marktplätze haben also eine Gebühr von 3 % und nächstes Jahr 5 %, wäre ja prima für die Nutzer dort!
23-11-2023 12:01
23-11-2023 12:44
23-11-2023 12:56
23-11-2023 13:13
Hallo @kenn-i-di-1 , 50.45 EUR (Anzeigengebühr) + 19% Mehrwertsteuer = 60.04 EUR
Liebe Grüße, Sonja
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
23-11-2023 13:19
@erwerbsregel schrieb:
Nur die sinngemäße Aussage "Wir sind gesetzlich angehalten keine Daten des VK an den K zu übermitteln" und auf Nachfrage einer Quelle wurden ebay-Links benannt sitzt noch tiefer 🤗
Das mit dem „gesetzliche Vorgaben“ ist wohl die letzte Windung aus einer sonst auch nicht
nachvollziehbaren Argumentation.
Direkt gefolgt von „Vertrauen", „Fachabteilung" und „Hochdruck".
Grade wenn es um die Erhebung von Gebühren geht ist Transparenz meiner Meinung nach das A & O, Aussagen wie unter Umständen - vielleicht - eventuell - vertraut uns gehen hier gar nicht 😐
Wenn Worte (Aussagen) und Taten nicht mehr so ganz recht zusammenpassen, ist es mit dem
Vertrauen auch nicht mehr weit her.
Lediglich wünschen, dass man Vertrauen solle, reicht da bei weitem nicht.
Das muss man sich erarbeiten. Davon sehe ich hier jedoch sehr wenig bis nichts.