Mängelquote fehlerhaft (Abbruch auf Grund nicht vorrätiger Artikel?)
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04-12-2024 20:32
Hallihallo,
ich hab heute mal in die Übersicht geschaut und festgestellt, dass mein Servicestatus von Top auf überdurchschnittlich runtergerutscht ist.
Schuld daran sind wohl 5 Kaufabbrüche wegen nicht vorrätiger Artikel, bei einem gehe ich mit, der Rest ist mir allerdings ein Rätsel.
Nun wollte ich das gerne prüfen, doch ich finde die besagten Transaktionen weder unter 'Abbrüche', noch 'Rückgaben' und auch nicht unter Anfragen und Streitfälle, auch keinen alten Schriftverkehr mit den entsprechenden Käufern.
Einzig unter 'Alle Bestellungen' finde ich die Transaktionen und sehe auch, dass die jeweiligen Käufer eine Rückerstattung erhalten haben, aus welchem Grund aber leider nicht...den kann ich mir lediglich denken.
Kann mir da vielleicht Jemand helfen?
Mit besten Grüßen aus Berlin
Martin
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04-12-2024 20:37
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04-12-2024 20:50 - bearbeitet 04-12-2024 20:50
Ggf. wurden die Käufe nicht über "Kauf abbrechen" sondern über "Rückerstattung senden" abgebrochen. Ich meine mich zu erinnern, dass über diese Option, ein Eintrag erfolgen kann. Bin mir da aber auch nicht sicher.
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04-12-2024 21:27
Hallo Martin @classic-sewing , vielen Dank für deinen Beitrag. Gerne habe ich die Mängel überprüft. Leider hast du bei allen Transaktionen eine Rückerstattung getätigt, obwohl keine Anfrage zum Abbruch des Kaufs vorhanden war. So eine Rückerstattung wird immer als "Rückerstattung wegen nicht vorrätig" festgehalten. Lediglich die Rückerstattung über eine offene Abbruch-Anfrage erzeugt keinen Mangel.
@raffke2012 - danke dir
Liebe Grüße, Sonja
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04-12-2024 23:28
sonja@ebay
Vielen Dank für die Antwort, auch wenn diese mich nicht sonderlich befriedigt.:)
Soweit ich das noch im Gedächtnis habe, waren das Rückgaben, die allerdings ohne Falleröffnung oder sonstigem Brimborium, stattfanden.
Sprich der Käufer schickt den Artikel selbstständig zurück, dieser trifft hier ein, wird überprüft, wir suchen die entsprechende Transaktion bei den Bestellungen heraus und erstatten den Kaufpreis.
Als Grund wird 'Rückgabe durch Käufer' ausgewählt.
....muss ich also jetzt bei jeder selbstständigen Rückgabe erst mal den Käufer darum bitten, eine entsprechende Abbruch-Anfrage zu starten, damit das System meine Rückerstattung, bei welcher ich als Grund 'Rückgabe durch Käufer' auswähle nicht direkt als 'Rückerstattung weil nicht mehr vorrätig' auslegt und es mir dadurch den Service-Status zerschießt?
Tut mir leid, aber das kanns doch nicht sein...
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04-12-2024 23:36
@kometenhuhn
Wenn ich Sonjas Antwort richtig verstanden habe, dann scheints du damit recht zu haben.
Mal ehrlich, das ist doch ein Fehler im System?
Da möchte man den Rückerstattungsprozess vorbildlich schnell abwickeln und wird letztenendes noch dafür bestraft?
Vorallem frage ich mich, wieso es dann überhaupt ein Drop-Down-Menü gibt, in welchem man diverse Gründe auswählen kann, das kann man sich in dem Fall doch komplett sparen.
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05-12-2024 09:08
Ja das System ist extrem Verkäufer unfreundlich ausgelegt.
Bei Abbruchen immer den Grund nehmen der einem am wenigsten schadet 😉
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05-12-2024 18:30
Hallo @classic-sewing , ich kann deinen Unmut nachvollziehen, jedoch ist es dennoch so, dass ein Käufer immer eine Anfrage (Kaufabbruch oder Rückgabe) öffnen muss, damit die Rückerstattung als solches erfasst wird. Du erhältst lediglich dann keinen Mangel (ohne eine offene Anfrage), wenn der Abbruch aufgrund von Problemen mit der Adresse des Käufers erfolgte oder wenn der Kauf abgebrochen wurde, weil der Käufer nicht bezahlt hat.
Liebe Grüße, Sonja
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06-12-2024 20:36
sonja@ebay
Sprich, ich muss die Kröte jetzt schlucken und mit dem ungerechtfertigten, "zerschossenen" Service-Status leben, welche Nachteile dieser auch mit sich mitbringen mag?
Noch mal: Ich habe die Rückerstattung ausgeführt, nachdem ich als Grund 'Rückgabe durch Käufer' ausgewählt habe...wie mir das als Mangel ausgelegt werden kann, ist mir schleierhaft und empfinde ich als absolute Zumutung.
Wäre schön, wenn du diesen Bug mal an die obersten Stellen weiterleiten könntest, Danke.
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06-12-2024 20:44
ich verstehe es so, daß du die Rückgaben/Abbrüche mit dem Grund "Rückgabe durch Käufer" durchgeführt hast.
Das aber kein Käufer eine Rückgabe eröffnet oder einen Abbruch angefragt hat.
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06-12-2024 20:49
@raffke2012
Ja, das ist korrekt.
Ich bin mir meiner Rechte und Pflichten als Gewerblicher bewusst, zumindest grundlegend😁, ein Widerruf läuft bei mir also auch ohne eine sich einmischende Drittpartei zufriedenstellend/ zielführend ab.
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06-12-2024 20:56
Das ist skandalös und man sollte das möglichst schnell in Ordnung bringen.
Es kann doch nicht sein, dass man einen Käufer erst nötigen muss, eine Rückgabeanfrage zu machen, wenn die Ware schon wieder retour ist... das ist unlogisch und dafür einen Mangel zu bekommen ist äußerst ungerecht.
sonja@ebay das musst Du doch auch sehen, dass die Auswahl von "Kundenrücksendung" bei der Erstattung automatisch einen Mangel verhindern sollte, genau so als würde man "Adressfehler" auswählen.
Da sollten die Mängel doch wohl wirklich durch Ebay wieder entfernt werden, oder?
Ich habe ja bei meinen Waren nicht viele Rücksendungen, und da bin ich sehr froh drüber... aber in Zukunft werde ich da ganz genau hinsehen, was die Mängel betrifft.
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06-12-2024 21:10
stimmt, bei einem Widerruf musst/sollst du eBay überhaupt nicht einschalten.
Wenn du aber die Gebühren erstattet haben willst, dann muss der Käufer zwingend eine Rückgabe eröffnen.
Dann muss aber auch zum Gegensatz bei einem Widerruf der Käufer nicht die Rücksendkosten übernehmen sonder du.
Also ein Rechenexempel.
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06-12-2024 23:20
@raffke2012 schrieb:
Wenn du aber die Gebühren erstattet haben willst, dann muss der Käufer zwingend eine Rückgabe eröffnen.
Hallo,
also dem kann ich nicht zustimmen.
Wenn man eine Erstattung über "Einzelheiten zum Kauf" macht - egal mit welchem Grund - werden die Gebühren auch erstattet.
Gebühren gibt es lediglich nicht zurück, wenn ebay die Entscheidung übernimmt.
LG
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07-12-2024 10:15
@gebraucht-ist-gut schrieb:
@raffke2012 schrieb:
Wenn du aber die Gebühren erstattet haben willst, dann muss der Käufer zwingend eine Rückgabe eröffnen.
Hallo,
also dem kann ich nicht zustimmen.
Wenn man eine Erstattung über "Einzelheiten zum Kauf" macht - egal mit welchem Grund - werden die Gebühren auch erstattet.
Gebühren gibt es lediglich nicht zurück, wenn ebay die Entscheidung übernimmt.
LG
Hallo @gebraucht-ist-gut
und welchen Punkt klickst du da an, bei einer Rückgabe?
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07-12-2024 12:06
Hallo @wokonmedia , vielen Dank für deine Kritik an unserer Vorgehensweise. Deinen Verbesserungsvorschlag gebe ich an die entsprechende Abteilung weiter. Zukünftig kannst du diesen Forum dafür nutzen.
Liebe Grüße, Sonja
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07-12-2024 12:33
@raffke2012 schrieb:Hallo @gebraucht-ist-gut
und welchen Punkt klickst du da an, bei einer Rückgabe?
Hallo,
weiß zwar nicht, was das jetzt für eine Rolle spielt, es ging ja lediglich um Deine Aussage, dass darüber keine Gebühren erstattet werden.
Es war übrigens ein Kaufabbruch meinerseits, eine Rücksendung durch einen Kunden sowie Versandrabatte die ich nachträglich gegeben hatte.
LG
