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Negative Bewertung

Hallo.
Käufer gibt nach fast 10 Wochen eine negative Bewertung ab, ohne nur 1x mit mir in Kontakt zu treten und zu sagen, dass er mit dem Artikel unzufrieden ist. Widerrufsrecht wurde auch nicht in Anspruch genommen. Wie kann ich mich gegen diese negative Bewertung wehren ? Danke für die evtl Hilfe. Grüße
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26 ANTWORTEN 26

Betreff: Negative Bewertung


@capt.hock  schrieb:
Hallo.
Käufer gibt nach fast 10 Wochen eine negative Bewertung ab, ohne nur 1x mit mir in Kontakt zu treten und zu sagen, dass er mit dem Artikel unzufrieden ist. Widerrufsrecht wurde auch nicht in Anspruch genommen. Wie kann ich mich gegen diese negative Bewertung wehren ? Danke für die evtl Hilfe. Grüße

Hallo @capt.hock 

 

ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt.

Was die Zeit angeht, man hat für eine Bewertung 60 Tage ab Kauf Zeit, es ist also egal wann sie innerhalb dieses Zeitraums abgegeben wird.

 

Was mir bei dir aufgefallen ist

per DHL Päckchen = kostenlos (ohne Sendungsnummer, nicht versichert !!)

nimm diesen Satz aus den Angeboten, Abmahngefahr, denn du bist gewerblich unterwegs da haftest du für jede Sendung, egal wie du verschickst.


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Nachricht 2 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Ist zwar ärgerlich aber es gibt keinerlei Verpflichtung dass dich ein Käufer vorab kontakieren oder das Widerrufsrecht bei Problemem ausüben muss.

Nachricht 3 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Warum soll das ein Abmahngrund sein? Es wird ja nur die Eigenschaft eines Päckchen aufgelistet und nicht dass das Risiko auf den Käufer übergeht. 

Nachricht 4 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

"Es wird ja nur die Eigenschaft eines Päckchen aufgelistet und nicht dass das Risiko auf den Käufer übergeht."
Und genau das ist das Problem......
https://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand

https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unversicherter-versand-risiko.html#:~:text=Viele%20Onlineh...!
Nachricht 5 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Moin, @capt.hock  du könntest versuchen, die Bewertung von ebay entfernen zu lassen.

 

https://www.ebay.de/sellerhelp

 

Ob das hinhaut ist aber fraglich, probieren würde ich es.

 

@oskar_der_wikinger  das mit den 60 Tagen ab Kauf ist schon längst veraltet, es gilt für Käufer schon lange diese Frist:

 

Wann kann ich die Bewertung abgeben?

Sie haben 60 Tage Zeit ab dem Datum, an dem Sie den Artikel erhalten haben (oder dem voraussichtlichen Lieferdatum - es zählt das frühere der beiden Daten), um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn kein voraussichtliches Lieferdatum angegeben wurde, haben Sie ab dem Kaufdatum 90 Tage Zeit.

Sie müssen Ihr Konto seit mindestens 5 Tagen registriert haben, um bewerten zu können.

Nachricht 6 von 27
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Betreff: Negative Bewertung


@bootyooty  schrieb:

Moin, @capt.hock  du könntest versuchen, die Bewertung von ebay entfernen zu lassen.

 

https://www.ebay.de/sellerhelp

 

Ob das hinhaut ist aber fraglich, probieren würde ich es.

 

@oskar_der_wikinger  das mit den 60 Tagen ab Kauf ist schon längst veraltet, es gilt für Käufer schon lange diese Frist:

 

Wann kann ich die Bewertung abgeben?

Sie haben 60 Tage Zeit ab dem Datum, an dem Sie den Artikel erhalten haben (oder dem voraussichtlichen Lieferdatum - es zählt das frühere der beiden Daten), um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn kein voraussichtliches Lieferdatum angegeben wurde, haben Sie ab dem Kaufdatum 90 Tage Zeit.

Sie müssen Ihr Konto seit mindestens 5 Tagen registriert haben, um bewerten zu können.


Ich sollte mal wieder bewerten @bootyooty  thx

 

Bei den 60 Tagen war ich mir mit dem Beginn nicht ganz sicher, das die 90 Tage wieder mitspielen ist mir durchgerutscht, solange habe ich auch noch nie gebraucht.


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Nachricht 7 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Nun ja, mit Verlaub, @capt.hock ,

die Kommentare zu den Bewertungen sprechen für dich ? 

Ich denke mal, da wird nichts gelöscht. 

Nachricht 8 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Ich würde auch versuchen, die BW gelöscht zu bekommen.
Dieser Reiniger wurde 697 mal verkauft und bekam außer diesen Roten nur einmal neutral mit der Begründung, man meine, die Rezeptur habe sich verändert.
Wenn das der Fall ist, kann der VK nichts dafür.
Weiter steht da in der BW "Finger weg" und das ist in meinen Augen gleichzusetzen mit "Achtung, Vorsicht". Das wurde in der Vergangenheit schon des öfteren als Löschgrund genannt.
Was mich aber am meisten stört ist, dass die Originalität in Zweifel gestellt wurde.

Das kann natürlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass beim momentanen Bewerten das Textfeld ausgefüllt werden muss, wo man aufgefordert wird, den Artikel zu bewerten und der Käufer das gleichsetzt mit einer Rezension.
Man weiß es nicht......

Übrigens @capt.hock
Bei deinem Reiniger fehlt die Grundpreisangabe, das solltest du in deinem eigenen Interesse ergänzen.
Nachricht 9 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Grundsätzlich würde ich immer dazu raten - vorallem als gewerblicher Anbieter -  eine Nacht drüber zu schlafen, bevor ein Kommentar, auf eine negative Bewertung, abgegeben wird. 

 

Grundsätlich schauen andere Kaufinteressenten als erstes nach dem Bewertungssystem - vorallem nach "Roten". Da würden diese sicherlich lieber eine Entschuldigung + einem lösungsorientierten Kommentar lesen - auch wenn man innerlich gereizt sein darf und es ggf. auch für mehr als ungerechtfertigt empfindet. 

 

Letzen Endes schadest Du dir damit langfristig gesehen eher selbst. 

Nachricht 10 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

" .... ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt."

 

Nicht?

 

Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!

 

Also ich lese hier eine geschäftsschädigende, unbewiesene Unterstellung mit einer gleichzeitigen, ebenso geschäftsschädigenden Warnung an andere potenzielle Käufer.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 11 von 27
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Betreff: Negative Bewertung


@sunrise1605  schrieb:

" .... ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt."

 

Nicht?

 

Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!

 

Also ich lese hier eine geschäftsschädigende, unbewiesene Unterstellung mit einer gleichzeitigen, ebenso geschäftsschädigenden Warnung an andere potenzielle Käufer.

 


Hallo @sunrise1605 

 

der Satz ist als subjektive Meinung verfasst, soetwas hatten wir schonmal in den Bewertungen, in Verbindung mit dem "B" Wort, wurde auch nicht gelöscht.

 


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Nachricht 12 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Moin @oskar_der_wikinger 

 

In meinen Augen ist das keine subjektive Meinung, das ist eine böswillige Unterstellung.

Wenn der Käufer meint, die Ware entspräche nicht der Beschreibung, wäre nicht original, dann hätte er zurück geben können.

Oder zumindest den VK mit diesem Vorwurf konfrontieren.

Es wurde keine dieser Möglichkeiten genutzt, um die in seinen Augen mangelhafte Ware zu reklamieren.

Die Ware behalten und dann solch eine BW abgeben geht gar nicht.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 13 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

 

Naja, sich für solch eine BW noch zu entschuldigen, ist schon etwas viel verlangt. Das würde einem Schuldeingeständnis gleich kommen. Würde ich in diesem Fall niemals machen.

 

Den Tipp, eine Nacht drüber zu schlafen, den kann ich voll unterschreiben.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 14 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Na, dazu ist es aber doch längst zu spät weil schon kommentiert wurde? 🤔

Nachricht 15 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Mein Fehler - mein Beitrag bezog sich auf die ältere, negative Bewertung mit dem Kommentar "FCK..."

 

Habe erst im Nachgang festgestellt, dass es sich beim Thread um die Unterstellung handelt, dass es kein Originalprodukt sei.

Nachricht 16 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

"Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!"
Zumal, zumindest bei mir, der Eindruck entsteht, der würde das selber abfüllen.
Ich hab tatsächlich zuerst im Angebot geschaut, ob der aus einem Großgebinde abfüllt.
Nachricht 17 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

Jetzt bin ich selber mal neugierig geworden und da sich TE @capt.hock seit letzter Nacht selber nicht mehr beteiligt hat markiere ich jetzt verena@ebay  und frage nach ihrer Aussage.

 

Profil des TE

 

Text der roten Bewertung: Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!

 


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Nachricht 18 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

"Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!"

 

Eindeutig eine beweisbare falsche Tatsachenbehauptung die Veröffentlich wurde. 

 

Dies verstößt gegen § 824 BGB, der Schutz gegen ruf- und geschäftsschädigende Aussagen .

 

 Falsche Tatsachenbehauptungen können zudem als Verleumdung (§ 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) gewertet werden. eBay hat als Seitenbetreiber  die Pflicht, solche Bewertungen zu prüfen und, wenn sie auf nachweislich falschen Behauptungen beruhen, zu löschen.

 

Aber da Ebay alles macht, ausser nach Gesetzen zu handeln , wird diese falsche Berwertung garantiert nicht von Ebay gelöscht. 

Nachricht 19 von 27
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Betreff: Negative Bewertung

verena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @capt.hock,

 

danke für deinen Beitrag!

 

Ich empfehle dir, die Entfernung der Bewertung über das Portal für Verkäufer-Anfragen anzufragen.

Es kann in diesem Fall jedoch sein, dass die Fachabteilung ausschließlich den Bewertungstext, nicht jedoch den negativen Bewertungspunkt entfernt.

 

Liebe Grüße

Verena 

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Nachricht 20 von 27
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