Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
11-03-2025 23:32
Käufer gibt nach fast 10 Wochen eine negative Bewertung ab, ohne nur 1x mit mir in Kontakt zu treten und zu sagen, dass er mit dem Artikel unzufrieden ist. Widerrufsrecht wurde auch nicht in Anspruch genommen. Wie kann ich mich gegen diese negative Bewertung wehren ? Danke für die evtl Hilfe. Grüße
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 05:56
@capt.hock schrieb:
Hallo.
Käufer gibt nach fast 10 Wochen eine negative Bewertung ab, ohne nur 1x mit mir in Kontakt zu treten und zu sagen, dass er mit dem Artikel unzufrieden ist. Widerrufsrecht wurde auch nicht in Anspruch genommen. Wie kann ich mich gegen diese negative Bewertung wehren ? Danke für die evtl Hilfe. Grüße
Hallo @capt.hock
ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt.
Was die Zeit angeht, man hat für eine Bewertung 60 Tage ab Kauf Zeit, es ist also egal wann sie innerhalb dieses Zeitraums abgegeben wird.
Was mir bei dir aufgefallen ist
per DHL Päckchen = kostenlos (ohne Sendungsnummer, nicht versichert !!)
nimm diesen Satz aus den Angeboten, Abmahngefahr, denn du bist gewerblich unterwegs da haftest du für jede Sendung, egal wie du verschickst.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 07:20
Ist zwar ärgerlich aber es gibt keinerlei Verpflichtung dass dich ein Käufer vorab kontakieren oder das Widerrufsrecht bei Problemem ausüben muss.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 07:21
Warum soll das ein Abmahngrund sein? Es wird ja nur die Eigenschaft eines Päckchen aufgelistet und nicht dass das Risiko auf den Käufer übergeht.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 09:43
Und genau das ist das Problem......
https://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand
https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unversicherter-versand-risiko.html#:~:text=Viele%20Onlineh...!
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 10:19
Moin, @capt.hock du könntest versuchen, die Bewertung von ebay entfernen zu lassen.
https://www.ebay.de/sellerhelp
Ob das hinhaut ist aber fraglich, probieren würde ich es.
@oskar_der_wikinger das mit den 60 Tagen ab Kauf ist schon längst veraltet, es gilt für Käufer schon lange diese Frist:
Sie haben 60 Tage Zeit ab dem Datum, an dem Sie den Artikel erhalten haben (oder dem voraussichtlichen Lieferdatum - es zählt das frühere der beiden Daten), um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn kein voraussichtliches Lieferdatum angegeben wurde, haben Sie ab dem Kaufdatum 90 Tage Zeit.
Sie müssen Ihr Konto seit mindestens 5 Tagen registriert haben, um bewerten zu können.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 11:22
@bootyooty schrieb:Moin, @capt.hock du könntest versuchen, die Bewertung von ebay entfernen zu lassen.
https://www.ebay.de/sellerhelp
Ob das hinhaut ist aber fraglich, probieren würde ich es.
@oskar_der_wikinger das mit den 60 Tagen ab Kauf ist schon längst veraltet, es gilt für Käufer schon lange diese Frist:
Wann kann ich die Bewertung abgeben?Sie haben 60 Tage Zeit ab dem Datum, an dem Sie den Artikel erhalten haben (oder dem voraussichtlichen Lieferdatum - es zählt das frühere der beiden Daten), um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn kein voraussichtliches Lieferdatum angegeben wurde, haben Sie ab dem Kaufdatum 90 Tage Zeit.
Sie müssen Ihr Konto seit mindestens 5 Tagen registriert haben, um bewerten zu können.
Ich sollte mal wieder bewerten @bootyooty thx
Bei den 60 Tagen war ich mir mit dem Beginn nicht ganz sicher, das die 90 Tage wieder mitspielen ist mir durchgerutscht, solange habe ich auch noch nie gebraucht.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 11:26
Nun ja, mit Verlaub, @capt.hock ,
die Kommentare zu den Bewertungen sprechen für dich ?
Ich denke mal, da wird nichts gelöscht.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 12:21
Dieser Reiniger wurde 697 mal verkauft und bekam außer diesen Roten nur einmal neutral mit der Begründung, man meine, die Rezeptur habe sich verändert.
Wenn das der Fall ist, kann der VK nichts dafür.
Weiter steht da in der BW "Finger weg" und das ist in meinen Augen gleichzusetzen mit "Achtung, Vorsicht". Das wurde in der Vergangenheit schon des öfteren als Löschgrund genannt.
Was mich aber am meisten stört ist, dass die Originalität in Zweifel gestellt wurde.
Das kann natürlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass beim momentanen Bewerten das Textfeld ausgefüllt werden muss, wo man aufgefordert wird, den Artikel zu bewerten und der Käufer das gleichsetzt mit einer Rezension.
Man weiß es nicht......
Übrigens @capt.hock
Bei deinem Reiniger fehlt die Grundpreisangabe, das solltest du in deinem eigenen Interesse ergänzen.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 12:32 - bearbeitet 12-03-2025 12:32
Grundsätzlich würde ich immer dazu raten - vorallem als gewerblicher Anbieter - eine Nacht drüber zu schlafen, bevor ein Kommentar, auf eine negative Bewertung, abgegeben wird.
Grundsätlich schauen andere Kaufinteressenten als erstes nach dem Bewertungssystem - vorallem nach "Roten". Da würden diese sicherlich lieber eine Entschuldigung + einem lösungsorientierten Kommentar lesen - auch wenn man innerlich gereizt sein darf und es ggf. auch für mehr als ungerechtfertigt empfindet.
Letzen Endes schadest Du dir damit langfristig gesehen eher selbst.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 12:33
" .... ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt."
Nicht?
Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!
Also ich lese hier eine geschäftsschädigende, unbewiesene Unterstellung mit einer gleichzeitigen, ebenso geschäftsschädigenden Warnung an andere potenzielle Käufer.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 12:44
@sunrise1605 schrieb:" .... ich lese aus der Bewertung nichts raus was gegen die Richtlinien verstößt."
Nicht?
Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!
Also ich lese hier eine geschäftsschädigende, unbewiesene Unterstellung mit einer gleichzeitigen, ebenso geschäftsschädigenden Warnung an andere potenzielle Käufer.
Hallo @sunrise1605
der Satz ist als subjektive Meinung verfasst, soetwas hatten wir schonmal in den Bewertungen, in Verbindung mit dem "B" Wort, wurde auch nicht gelöscht.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 15:41
Moin @oskar_der_wikinger
In meinen Augen ist das keine subjektive Meinung, das ist eine böswillige Unterstellung.
Wenn der Käufer meint, die Ware entspräche nicht der Beschreibung, wäre nicht original, dann hätte er zurück geben können.
Oder zumindest den VK mit diesem Vorwurf konfrontieren.
Es wurde keine dieser Möglichkeiten genutzt, um die in seinen Augen mangelhafte Ware zu reklamieren.
Die Ware behalten und dann solch eine BW abgeben geht gar nicht.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 15:46
Naja, sich für solch eine BW noch zu entschuldigen, ist schon etwas viel verlangt. Das würde einem Schuldeingeständnis gleich kommen. Würde ich in diesem Fall niemals machen.
Den Tipp, eine Nacht drüber zu schlafen, den kann ich voll unterschreiben.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 17:00
Na, dazu ist es aber doch längst zu spät weil schon kommentiert wurde? 🤔
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 17:14
Mein Fehler - mein Beitrag bezog sich auf die ältere, negative Bewertung mit dem Kommentar "FCK..."
Habe erst im Nachgang festgestellt, dass es sich beim Thread um die Unterstellung handelt, dass es kein Originalprodukt sei.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 17:36
Zumal, zumindest bei mir, der Eindruck entsteht, der würde das selber abfüllen.
Ich hab tatsächlich zuerst im Angebot geschaut, ob der aus einem Großgebinde abfüllt.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 18:05
Jetzt bin ich selber mal neugierig geworden und da sich TE @capt.hock seit letzter Nacht selber nicht mehr beteiligt hat markiere ich jetzt verena@ebay und frage nach ihrer Aussage.
Text der roten Bewertung: Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!
Hier könnte Ihre Werbung stehen
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 18:35
"Scheint nicht das Orginal zu sein was da abgefüllt wurde Finger weg!!"
Eindeutig eine beweisbare falsche Tatsachenbehauptung die Veröffentlich wurde.
Dies verstößt gegen § 824 BGB, der Schutz gegen ruf- und geschäftsschädigende Aussagen .
Falsche Tatsachenbehauptungen können zudem als Verleumdung (§ 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) gewertet werden. eBay hat als Seitenbetreiber die Pflicht, solche Bewertungen zu prüfen und, wenn sie auf nachweislich falschen Behauptungen beruhen, zu löschen.
Aber da Ebay alles macht, ausser nach Gesetzen zu handeln , wird diese falsche Berwertung garantiert nicht von Ebay gelöscht.
Betreff: Negative Bewertung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
12-03-2025 18:43
Hallo @capt.hock,
danke für deinen Beitrag!
Ich empfehle dir, die Entfernung der Bewertung über das Portal für Verkäufer-Anfragen anzufragen.
Es kann in diesem Fall jedoch sein, dass die Fachabteilung ausschließlich den Bewertungstext, nicht jedoch den negativen Bewertungspunkt entfernt.
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
