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23-07-2024 20:56 - bearbeitet 23-07-2024 20:58
Guten Abend an die Community,
ich beschäftige mich seit längerem mit oben genannten Thema und würde gerne in Erfahrung bringen, wie die Umsetzung auf Ebay selbst geplant ist, da dies wohl eine Vielzahl der Anbieter betrifft.
Ein Beispiel:
Ich möchte eine Schallplatte bei Ebay anbieten, aus den 80er Jahren.
Der Artikel wurde bereits vor Jahrzenten erstmalig dem deutschen Markt, somit auch auf dem EU-Markt bereitgestellt.
Nun ist es leider so, dass das Plattenlabel, auf dem der Künstler seine "Ode an die Welt" 🙂 zum Besten gab, seit 2000 nicht mehr existiert.
Wird es weiterhin möglich sein (nach dem 13.12.2024), diesen Artikel bei Ebay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?
Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!
Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?
Ggf. kann jemand vom "Community Support Team" eine fundierte Aussage treffen. Das würde mir schon weiterhelfen. Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

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13-08-2024 09:25
Hallo @mmstore74! Hier habe ich inzwischen nochmals nachgefragt und es ist so, dass derzeit nur aus den vorhandenen Piktogrammen ausgewählt werden kann, das war anhand der bis gestern zur Verfügung stehenden Informationen nicht eindeutig und ich hatte es nicht klar formuliert, Entschuldigung.
Deinen Wunsch nach einem Piktogramm für "Nicht geeignet für Kinder unter 8 Jahren" nehme ich mit auf, gib gerne Bescheid, falls weitere Piktogramme oder Textbausteine benötigt werden.
PS: Ich empfinde es als irritierend, wenn du die gleiche Frage an mehreren Stellen postest und würde deine Follow-up-Fragen gerne hier in diesem Thema beantworten.
Liebe Grüße
Miriam
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay
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21-08-2024 12:20
Ich verkaufe Mode & Accessoires von verschiedenen Modemarken. Meine Artikel bekomme ich vom meinem Lieferanten. Hersteller sind dann besagte Marken von den jeweiligen Stücken, oder wie? Ich weiss immer noch nicht genau, was oder wen ich eintragen muss - oder meinen eigenen Namen? Ich verstehe den Sinn nicht wirklich. Was sich die EU wieder einfallen lässt für uns, unglaublich, während eBay und Co. sich an nichts halten muss und Tonnenweise die Ware in den Häfen ankommt und die beim Zoll alles durchwinken da Überforderung. Es ist nur noch zum Kopfschütteln was vor sich geht.
Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay
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25-08-2024 19:27
Guten Abend,
ich lese gerade mit Interesse die Beiträge und deine Antwort :
- Hilfe-Seite: Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen gemäß internationale... - auf dieser Hilfe-Seite findet ihr auch die Liste der ausgeschlossenen Kategorien.
- Ich kann da leider keine Liste der ausgeschlossenen Kategorien finden 😞
- Ich habe tausende s/w Fotos vom 1. und 2. Weltkrieg in einem meiner Shops. Die in Frankreich / UK / Russland / Niederlande usw. aufgenommen wurden. Wie bitte schön soll ich da den *Hersteller ermitteln* ? Ich hoffe sehr, daß diese Kategorie und ebenso uralte Autowerbeliteratur von der Produktsicherheitsverordnung ausgeschlossen ist...macht doch keinen Sinn !
Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

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29-08-2024 17:03
Hallo @tanah-lot und Danke für deinen Hinweis!
Schau mal, du findest das hier im Verkäuferportal, nicht auf der Hilfe-Seite - ich habe das auch in meiner ursprünglichen Antwort angepasst 🙂:
Liebe Grüße
Miriam
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31-08-2024 07:15
Hallo Miriam,
ich verkaufe CDs und Bücher, wobei mindestens die Hälfte der CDs von Labeln kommt, die nicht mehr existieren, ebenso habe ich viele amerikanische, englische und japanische Label. Und meine Bücher sind von den 1920ern bis in die Gegenwart - da sind dann auch viele Verlage dabei, die es nicht mehr gibt. Du hast nun öfters betont, dass vor dem 13.12.2024 in der EU verkaufte Sachen nicht unter GPSR fallen, sofern sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Frage: Für Bücher und CDs gab es noch nie irgendwelche Sicherheitsstandards oder Betriebsanleitungen, also auch keine Zertifizierungen oder ähnliches. Darum frage ich mich, ob man bei euch überhaupt nach Sicherheitsstandards gefragt wird, wenn man antiquarische Bücher und CDs anbietet?! Denn wenn ja, bräuchte man es gar nicht erst versuchen, denn kein einziger Anbieter könnte diese Bedingungen auch nur annähernd erfüllen.
LG!
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05-09-2024 13:22
Entschuldigung, wenn ich blöd dazwischenfrage, aber versteh ich das richtig. Wenn wir gebrauchte Artikel anbieten, wie Mainboards, etc., die schon mehrere Jahre alt sind, dann sind diese Daten nicht erforderlich, weil die Produkte ja schon jahrelang in der EU verkauft wurden? Ich frage explizit nicht nach einem rechtlichen Hinweis, sondern ich frage, ob diese Produkte dann bei Ebay problemlos angeboten werden können, oder ob die Ebay-Plattform solche Angebote dann aussortiert und blockiert.
MfG,
sw_do
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05-09-2024 14:46
Absatz Fragen und Antworten 🙄
Luggi
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05-09-2024 14:59
Danke. Das ist wirklich hilfreich.
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05-09-2024 15:04
@stabirenner schrieb:
Hallo Miriam,
ich verkaufe CDs und Bücher, wobei mindestens die Hälfte der CDs von Labeln kommt, die nicht mehr existieren, ebenso habe ich viele amerikanische, englische und japanische Label. Und meine Bücher sind von den 1920ern bis in die Gegenwart - da sind dann auch viele Verlage dabei, die es nicht mehr gibt. Du hast nun öfters betont, dass vor dem 13.12.2024 in der EU verkaufte Sachen nicht unter GPSR fallen, sofern sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Frage: Für Bücher und CDs gab es noch nie irgendwelche Sicherheitsstandards oder Betriebsanleitungen, also auch keine Zertifizierungen oder ähnliches. Darum frage ich mich, ob man bei euch überhaupt nach Sicherheitsstandards gefragt wird, wenn man antiquarische Bücher und CDs anbietet?! Denn wenn ja, bräuchte man es gar nicht erst versuchen, denn kein einziger Anbieter könnte diese Bedingungen auch nur annähernd erfüllen.
LG!
Hallo @stabirenner und Danke für deinen Beitrag! Auch deine Situation ist in unseren Fragen und Antworten festgehalten: Gilt die Verordnung für Sammlerstücke, einschließlich Antiquitäten und Kunstwerke?
Melde dich gerne nochmals hier, falls es dazu noch Fragen gibt.
Liebe Grüße
Miriam
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11-09-2024 12:53
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11-09-2024 13:36
Hallo @Anonymous und schade, dass dich diese neue Verordnung so unter Druck setzt. Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es im Allgemeinen nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen zu liefern, sofern sie der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Siehe Artikel 51 der GPSR.
Weiterführende Informationen dazu findest du auch in unserem Verkäuferportal: Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) - ich hoffe, das erleichtert dir die Sache und du behältst die Zuversicht!
Liebe Grüße
Miriam
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11-09-2024 17:46
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12-09-2024 15:44
Guten Tag
Unsere Artikel wurden bereits alle vor dem 13.12.2024 in der EU zum Verkauf angeboten. Hierbei handelt es sich um MCs, CDs und LPs. Für diese Artikel gab es noch nie irgendwelche Sicherheitshinweise, somit könnten wir also alles lassen wie es ist. Trotzdem werden wir per Nachricht dazu aufgefordert mit der Überarbeitung der Artikel zu beginnen. Selbst wenn wir es wollten wären, aufgrund des Alters, in vielen Fällen keine Angaben machbar. Wer garantiert denn eigentlich, dass Artikel, obwohl keine Angaben erforderlich sind, nicht trotzdem plötzlich gelöscht werden?
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12-09-2024 18:00
Diese Mail wurde womöglich an alle gewerblichen Anbieter versendet, egal ob davon betroffen, oder nicht.
Wie von Ihnen korrekt erwähnt und auch im Forum durch das Ebay Community Team bestätigt, sind die Artikel, die bereits vor dem Stichtag im EU-Umlauf sind, von den Pflichtangaben nicht betroffen, wenn diese den Vorgaben, der älteren Richtlinie entsprechen.
Somit wird Ebay auch nicht die Angebote löschen, die bereits vor dem Stichtag eingestellt wurden, da diese ja bereits nachweislich im Umlauf gewesen sind.
Fraglicher ist vielmehr, wie die "Handhabung" von Seitens EBay nach dem 13.12.2024 sein wird.
Ob Sie z.B. am 14ten Dezember einen Artikel (z.B. eine Cd von 1995) einstellen können, ohne hierbei die Angaben zu hinterlegen, die für das neue Produktsicherheitsgesetz gelten - obwohl der Artikel ja bereits im Umlauf gewesen ist.
Dies wäre von Interesse, wie Ebay dies rechtssicher lösen möchte.
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13-09-2024 08:31
Hallo @Anonymous! Meines Erachtens weicht deine Auffassung meiner Antwort etwas von unserer Interpretation der Verordnung ab:
Gemäß Artikel 51 der Verordnung können Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen, auch nach dem 13. Dezember 2024 weiterhin verkauft werden, ohne dass die geforderten Informationen in die Angebote aufgenommen werden müssen.
Wenn du z. B. ein konformes Produkt verkaufst, das in der EU vor dem angegebenen Datum auf den Markt gebracht wurde, musst du keine Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung, wie z. B. Angaben zum Hersteller, in dein Angebot aufnehmen. Möglicherweise hast du aber noch Informationspflichten aufgrund anderer Vorschriften.
Diese Information ist möglicherweise auch für dich relevant, @kometenhuhn.
Wie immer kann eBay aber keine Rechtsberatung leisten, und unsere Antwort dient nur der allgemeinen Information. Die Antworten auf rechtliche Fragen können von verschiedenen Faktoren abhängen, die sowohl Verkäufer- als auch Artikelspezifisch sind. Wenn ihr Fragen zu den rechtlichen Verpflichtungen habt, die auf euer Unternehmen oder die Produkte zutreffen, solltet ihr euch rechtlich beraten lassen.
Es wäre schade, wenn du aufgrund der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit mit dem Verkaufen über eBay aufhören würdest. Wir von eBay versuchen euch in dieser Situation, soweit es uns möglich ist, zu unterstützen. Es ist verständlich, dass deine Energie zwischen der Altenpflege und deinem Traumprojekt aufgeteilt wird. Vergiss dabei bitte nicht, auch auf deine eigenen Bedürfnisse zu achten ❤️.
Liebe Grüße
Miriam
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13-09-2024 09:07
@toys-and-tapes schrieb:
Guten Tag
Unsere Artikel wurden bereits alle vor dem 13.12.2024 in der EU zum Verkauf angeboten. Hierbei handelt es sich um MCs, CDs und LPs. Für diese Artikel gab es noch nie irgendwelche Sicherheitshinweise, somit könnten wir also alles lassen wie es ist. Trotzdem werden wir per Nachricht dazu aufgefordert mit der Überarbeitung der Artikel zu beginnen. Selbst wenn wir es wollten wären, aufgrund des Alters, in vielen Fällen keine Angaben machbar. Wer garantiert denn eigentlich, dass Artikel, obwohl keine Angaben erforderlich sind, nicht trotzdem plötzlich gelöscht werden?
Hallo @toys-and-tapes! Derzeit ist keine der Kategorien, in denen du einstellst, von der Verordnung ausgenommen (siehe Liste der ausgeschlossenen Kategorien). Artikel 51 der Verordnung ist auch anwendbar, wenn du gebrauchte Produkte verkaufst, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen. Für diese Produkte musst du aber in deinen Angeboten keine der geforderten Informationen bereitstellen. Es kann jedoch sein, dass du aufgrund anderer Vorschriften noch Informationspflichten hast.
Die Bereitstellung aller zur Verfügung stehenden Informationen kann der potenziellen Kundschaft helfen, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
Die globale Marketing-E-Mail, die am 11. September versendet wurde, ging an alle Verkäufer*innen, die Produkte in die EU und nach Nordirland verkaufen.
Es ist die Pflicht unserer Verkäufer*innen, die GPSR einzuhalten. Für nicht konforme Angebote können Konsequenzen gelten, wenn sie uns gemeldet werden. Weiterführende Informationen dazu folgen in den nächsten Wochen.
Liebe Grüße
Miriam
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13-09-2024 10:01
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13-09-2024 12:11
Hallo
Grundsätzlich stellt sich die Frage ob Hörspiele (LP, CDs, Kassetten) nicht eigentlich ohnehin in die Kategorie Sammeln & Seltenes gehören. Bei entsprechender Interpretation würde es bedeuten, dass für alle gebrauchten Artikel, für die es bisher keine Sicherheitshinweise gab, keine Angaben erforderlich sind. Dies unabhängig davon, ob wir sie nach dem 12.12.24 erstmals anbieten, denn als gebrauchte Artikel wurden sie ja bereits vor dem 13.12.24 schon einmal in der EU angeboten, ansonsten wären sie ja nicht als Gebrauchtware bei uns gelandet.
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13-09-2024 12:21
Hallo, Miriam!
Wenn gilt: " Artikel 51 der Verordnung ist auch anwendbar, wenn du gebrauchte Produkte verkaufst, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen. Für diese Produkte musst du aber in deinen Angeboten keine der geforderten Informationen bereitstellen."
Dann würde ich mir wünschen, dass ebay ein entsprechendes Kästchen bereitstellt, das ich anklicke kann & damit obiges bestätige.
Wäre nett, wenn Du diesen Wunsch an die entsprechenden Stellen weiterleiten könntest.
Freundliche Grüße
Michael Utz
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17-09-2024 16:01
Hallo @fonobox - deinen Wunsch nach dieser Möglichkeit sehen wir, ich habe dir heute schon hier geantwortet 🙂.
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