Unberechtigte Rückgabe auf eBay: Erfahrungen & Vorgehensweise

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03-02-2025 20:46
Hallo Community,
ich stehe aktuell vor einem Problem mit einer unberechtigten Rückgabe auf eBay und würde gerne wissen, wie andere Verkäufer in solchen Fällen vorgehen und was eBay selbst dazu sagt.
Mein Fall:
- Der Käufer hat behauptet, der Artikel entspreche nicht der Beschreibung, obwohl ich nachweislich genau den beschriebenen Artikel versendet habe.
- Der eBay-Support teilte mir mit, dass ich den Fall akzeptieren muss, aber kein Rücksendelabel bereitstellen brauche, da eBay dies übernimmt.
- Kurz darauf erhielt ich jedoch eine E-Mail von eBay mit der Aussage, dass ich bis zum 6. Februar 2025 ein Rücksendelabel bereitstellen soll, da mir sonst die Kosten für das eBay-Label auf der Monatsrechnung belastet werden.
Meine Fragen an die Community:
- Wie geht ihr mit unberechtigten Rückgabeanfragen um?
- Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit widersprüchlichen Aussagen des eBay-Supports gemacht?
- Was sind eure Strategien, um euch als Verkäufer zu schützen?
- Hat jemand eine offizielle Stellungnahme von eBay erhalten, wie in solchen Fällen vorzugehen ist?
Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema. Vielen Dank für eure Hilfe!
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03-02-2025 21:54
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03-02-2025 22:30
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03-02-2025 23:26
da hat er wohl irgenwas angeklickt was ihm passt .Käufer muss keinen Grund angeben -akzeptieren und gut ist lohnt den Stress nicht
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04-02-2025 09:47
Moin
Das altbekannte Problem bei Ebay.
Ebay verstösst in Fragen Rückgabe/Wiederruf in mehreren Punkten gegen geltende Gesetze.
Ebay schiebt einfach seine Hausregeln vor Gesetze und macht sich diese Problematik zu einfach, weil so kostengünstiger.
1. Bei 14 Tagen Rückgabe , so eingerichtet , kann ein Käufer Problemlos 5-6-8 Wochen nach Ablauf der 14 Tagen eine Rückgabe/Wiederruf starten.
2.Der Käufer muss immer einen Grund angeben wenn er etwas zurückgeben möchte, obwohl jeder das Recht hat ohne Begründung zurückzugeben.
3.Hat ein VK. Käufer zahlt die Rücksendung , muss der VK trotzdem die Rücksendekosten bezahlen.
4. Hat ein Käufer mehrere Artikel gekauft , kann er auch eine Teilrückgabe machen, Ist NICHT zulässig.
5. Macht der Käufer eine Teilrückgabe, berechnet Ebay , anteilmässig das Porto für die Rückgabe.
6. Hat ein Verkäufer 2% Rückgabequote erreicht, weil er für jede Rückgabe einen Eintrag erhält bei Ebay, dann wird er in den Gebühren hochgestuft, die jetzt schon mehr wie unverschämt hoch sind.
Alles in allem , ist es eine Freude bei Ebay als Gewerblicher Verkäufer gesetzeswiedrig behandelt zu werden.
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04-02-2025 09:58
@modellbahn-hessen schrieb:
Alles in allem , ist es eine Freude bei Ebay als Gewerblicher Verkäufer gesetzeswiedrig behandelt zu werden.
und das hämmerst du in Großschrift deinen Käufern ins Bewertungsprofil @modellbahn-hessen ?
"AUFGRUND VON UNGERECHTEN UND SINNLOSEN HAUSREGELN SEITENS EBAY, STELLEN WIR UNSEREN VERKAUF BIS AUF WEITERES BEI EBAY EIN"
Läßt doch nur auf die fehlende Professionalität eines gewerblichen Anbieters schließen.
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04-02-2025 10:19
@voli-maus schrieb:Als gewerblicher VK musst du doch wissen, wie du mit Reklamationen umzugehen hast, @ce-kra .
Leider bringt dieser Beitrag die Diskussion nicht weiter. Es geht hier nicht um allgemeine Reklamationsabwicklung, sondern um konkrete Erfahrungen mit eBays Handhabung solcher Fälle.
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04-02-2025 10:23
@dartshop_luggis_de schrieb:Hallo @ce-kra ,
"Wie geht ihr mit unberechtigten Rückgabeanfragen um?"
nimm es an wie es ist, denn Du kannst es nur durch Kommunikation mit dem Käufer ändern oder lösen. Wenn diese/r nicht möchte dann ist das eben so.
Ich sehe das anders. Warum sollte man das einfach hinnehmen? Es gibt klare Spielregeln, an die sich alle halten sollten – sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Mein Problem ist nicht die Rückgabe an sich, sondern die widersprüchlichen Aussagen von eBay. Erst heißt es, eBay stellt das Label, dann soll ich plötzlich doch dafür zahlen.
Da würde mich interessieren, ob andere Verkäufer ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder ob es eine offizielle Richtlinie dazu gibt
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04-02-2025 10:26
@beasgutebuecher schrieb:da hat er wohl irgenwas angeklickt was ihm passt .Käufer muss keinen Grund angeben -akzeptieren und gut ist lohnt den Stress nicht
genau das ist mein Punkt! Ich habe kein Problem mit Rückgaben – wenn ein Käufer den Artikel zurückschicken möchte, dann kann er das tun. Aber warum sollte ich die Kosten für den Rückversand tragen, wenn ich das nicht anbiete und die Rückgabe unberechtigt ist? Es gibt klare Regeln für solche Fälle, und eBay gibt dazu widersprüchliche Aussagen. Erst heißt es, dass eBay das Rücksendeetikett stellt, dann bekomme ich eine Nachricht, dass mir die Kosten dafür auf meiner Rechnung belastet werden.
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04-02-2025 10:30
@modellbahn-hessen schrieb:Moin
Das altbekannte Problem bei Ebay.
Ebay verstösst in Fragen Rückgabe/Wiederruf in mehreren Punkten gegen geltende Gesetze.
Ebay schiebt einfach seine Hausregeln vor Gesetze und macht sich diese Problematik zu einfach, weil so kostengünstiger.
1. Bei 14 Tagen Rückgabe , so eingerichtet , kann ein Käufer Problemlos 5-6-8 Wochen nach Ablauf der 14 Tagen eine Rückgabe/Wiederruf starten.
2.Der Käufer muss immer einen Grund angeben wenn er etwas zurückgeben möchte, obwohl jeder das Recht hat ohne Begründung zurückzugeben.
3.Hat ein VK. Käufer zahlt die Rücksendung , muss der VK trotzdem die Rücksendekosten bezahlen.
4. Hat ein Käufer mehrere Artikel gekauft , kann er auch eine Teilrückgabe machen, Ist NICHT zulässig.
5. Macht der Käufer eine Teilrückgabe, berechnet Ebay , anteilmässig das Porto für die Rückgabe.
6. Hat ein Verkäufer 2% Rückgabequote erreicht, weil er für jede Rückgabe einen Eintrag erhält bei Ebay, dann wird er in den Gebühren hochgestuft, die jetzt schon mehr wie unverschämt hoch sind.
Alles in allem , ist es eine Freude bei Ebay als Gewerblicher Verkäufer gesetzeswiedrig behandelt zu werden.
Danke für deine ausführliche Zusammenfassung – das zeigt genau das Problem, mit dem sich viele Verkäufer herumschlagen müssen. Mir geht es ja nicht um die Rückgabe an sich – wenn ein Käufer den Artikel zurückgeben will, kann er das gerne tun. Aber warum soll ich den Rückversand zahlen, wenn ich das gar nicht anbiete und mit dem Artikel alles in Ordnung ist? Das Problem ist, dass eBay mit eigenen Regeln arbeitet, die anscheinend nicht einmal intern einheitlich kommuniziert werden. Erst heißt es, eBay stellt das Rücksendeetikett bereit, dann soll es plötzlich doch mir berechnet werden
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04-02-2025 10:33
@oskar_der_wikinger schrieb:
@modellbahn-hessen schrieb:
Alles in allem , ist es eine Freude bei Ebay als Gewerblicher Verkäufer gesetzeswiedrig behandelt zu werden.
und das hämmerst du in Großschrift deinen Käufern ins Bewertungsprofil @modellbahn-hessen ?
"AUFGRUND VON UNGERECHTEN UND SINNLOSEN HAUSREGELN SEITENS EBAY, STELLEN WIR UNSEREN VERKAUF BIS AUF WEITERES BEI EBAY EIN"
Läßt doch nur auf die fehlende Professionalität eines gewerblichen Anbieters schließen.
Ob jemand seinen Unmut öffentlich zeigt oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Mir geht es hier aber nicht um die Außendarstellung, sondern um die grundlegende Problematik, dass eBay mit eigenen Regeln arbeitet, die anscheinend nicht einmal intern einheitlich kommuniziert werden. Die eigentliche Frage ist doch: Warum sollen Verkäufer für eine unberechtigte Rückgabe den Rückversand zahlen, wenn sie diesen Service gar nicht anbieten? Gibt es dazu eine offizielle Regelung von eBay?
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04-02-2025 11:28
soetwas gehört nicht ins Bewertungsprofil unschuldiger Käufer.
Klar jeder hat das Recht auf seine Meinugsäußerung, aber bitte nicht so.
Dies verstößt ganz klar gegen die Bewertungsrichtlinien.
Man kann seine Meinung jederzeit zum Beispiel hier in der Community zum Ausdruck bringen.
Unter Einhaltung der Netikette erreichst du so auch etliche User.
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04-02-2025 11:30
ich bin es ja gewohnt von übereifrigen Mentoren Gemaßregelt zu werden.
Aber es reicht jetzt mit diesen unproffessionellen Zeilen von Mentoren , die meinen das Gesetz von Ebay zu sein.
SIE haben mich schonmal gesperrt, bitteschön einfach wieder tun.
Ich würde sogar eine überteuerte Anzeige schalten mit diesem Satz , nur um so viele andere Ebayer zu informieren wie möglich.
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04-02-2025 11:34
Hi
Nein gibt es nicht, je nach Laune und Sonnenschein am Tage, wird hier das bei Ebay geregelt.
Wie gesagt, Hausregeln gehen bei Ebay vor Gesetzliche Regeln.
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04-02-2025 11:37
Unschuldige Käufer 😁😁😁das schlage ich vor für das Wort für 2025
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04-02-2025 11:54
@oskar_der_wikinger schrieb:
soetwas gehört nicht ins Bewertungsprofil unschuldiger Käufer.
Klar jeder hat das Recht auf seine Meinugsäußerung, aber bitte nicht so.
Dies verstößt ganz klar gegen die Bewertungsrichtlinien.
Man kann seine Meinung jederzeit zum Beispiel hier in der Community zum Ausdruck bringen.
Unter Einhaltung der Netikette erreichst du so auch etliche User.
mir geht es nicht darum, wo man seine Meinung äußern darf oder nicht, sondern darum, dass Verkäufer auf eBay oft benachteiligt werden. Es ist immer nur die Rede vom Käuferschutz, aber wo bleibt der Verkäuferschutz? Käufer können problemlos eine Rückgabe starten – selbst wenn sie unberechtigt ist – und der Verkäufer bleibt auf den Kosten sitzen.
Wenn eBay klare Regeln vorgibt, dann sollten diese auch fair und konsequent umgesetzt werden – nicht nur für Käufer, sondern auch für Verkäufer. Wenn ein Käufer eine unberechtigte Bewertung abgibt, die klar gegen die Bewertungsrichtlinien verstößt, interessiert das oft niemanden. Warum wird dann hier so ein großes Fass aufgemacht, wenn ein Verkäufer seine Meinung äußert?
Außerdem hat das alles nichts mit meinem eigentlichen Anliegen zu tun. Warum wird sich hier auf Dinge konzentriert, die nichts mit der eigentlichen Problematik zu tun haben?
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04-02-2025 12:04
Warum gibt es gesetzliche Regelungen, AGBs und Widerrufsbelehrungen, wenn sich eBay ohnehin nicht daran hält? Ich habe als gewerblicher Verkäufer eine 30-tägige Rückgabe mit Rücksendekosten zulasten des Käufers klar definiert. Das entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist vor dem Kauf für jeden sichtbar. Trotzdem wird mir von eBay mitgeteilt, dass ich für die Rücksendekosten aufkommen muss, weil der Käufer einen falschen Rückgabegrund angibt.
Wenn Käufer in solchen Fällen geschützt werden, obwohl sie gegen die klar definierten Verkaufsbedingungen verstoßen, stellt sich die Frage: Warum sollte ein Verkäufer überhaupt noch rechtssichere AGBs und eine Widerrufsbelehrung formulieren? Wenn eBay ohnehin nach Lust und Laune entscheidet, sind diese Regelungen letztlich wertlos.
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04-02-2025 12:07
Nur als Ergänzung zu Deiner Meinung.
Die Zunahme von Bestellern im Vergleich Geschäftsjahr 2023 zu 2024, die es nicht ganz so ehrlich meinen, beträgt bei meinen Angeboten 800%.
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04-02-2025 12:12
es ist ja nicht nur die Rückgabeproblematik bei Ebay, genauso sieht es bei den Bewertungen aus, völlig aus dem Ruder gelaufene Regelungen nach Hausrecht.
Oder die Problematik beim Versand, was uns dazu gebracht hat bei Ebay unseren Verkauf einzustellen.
Die DHL hatte ein Paket zerstört und natürlich keinerlei Informationen weder zu uns noch zum Empfänger gemacht.
Es stand nur in der Verfolgung ist auf dem Weg.
Natürlich hatte der Käufer einen Fall gemeldet wegen Nichterhalt. Wir hatten in der Zeit einen Verfolgungsauftrag bei der DHL gestellt.
Da solche Aufträge bei DHL bis zu 4 Wochen dauern kann , hat Ebay natürlich den Fall zu gunsten des Käufers gestellt, mit der Begründung , wir hätten nicht mitgearbeitet bei der Lösung , natürlich mit Mangeleintrag,
Unser ERSTER Mangeleintrag und das nach 29 Jahren Ebay zugehörigkeit.
Natürlich haben wir mit dem überaus (un)fähigen Support von Ebay telefoniert und mitgeteilt , Schriftlich mit Nachforschungsauftrag und mit Datum , wann wir das gemacht haben, also alles belegbar .
Die Antwort von Ebay war, das man das jetzt nicht ändern könne und den Mangel nicht entfernen kann.
Ergebniss , sieht man ja jetzt , wir haben den Verkauf komplett eingestellt
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04-02-2025 12:15
Hallo @ce-kra
eine "unberechtigte Rückgabe" bei ebay gibt es für gewerbliche Anbieter wie dich und mich nicht.
Jeder Verbraucher kann ohne Begründung und Rechtfertigung zurückgeben. Dabei gilt für die Kosten vom Rückversand das was in deiner WRB steht.
Ebay hat in seinen Regeln die unbeliebte Besonderheit, und die hat sich rumgesprochen, daß statt Widerruf mit Rücksendekosten für den Käufer, ein von der Beschreibung abweichender Artikel gemeldet wird. Damit geht der Schwarze Peter für die Rücksendekosten an den Käufer.
Bei ebay gibt es nun, wie du bemerkst, widersprüchliche Aussagen. Wie handhabt das ebay? Hast du es schriftlich, daß ebay das Rücksendeetikett übernimmt, dann würde ich mich darauf berufen. Falls nicht, oder nur eine vage Zusage, würde ich selbst eins zur Verfügung stellen. Mir wäre der Streß mit Käufer und ebay zu anstrengend und stornieren bei Nichtgebrauch kann man es später immer noch.
Falls deine WRB rechtssicher ist und die Ware nachweislich makelos beim Käufer ankam, bleibt nur wieder der Rechtsweg, den kaum einer / keiner wegen Rückversandkosten beschreiten wird. Hilft leider wieder nur einpreisen.
