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ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Guten Tag, 

 

beim letzten Mal (ist jetzt einige Zeit her), hatte ich es mit dem Käufer per Nachricht abgewickelt, weshalb es keine Erstattung von ebay gab. 

 

Vom Käufer habe ich eine Nachricht bekommen, dass der Artikel nicht angekommen sei. 

Ich habe darum gebeten einen Fall zu eröffnen. 

Die Etiketten kaufe ich über ebay, weshalb ich über den ebay Verkäuferschutz abgesichert bin. 

(Brief, Basis Sendungsverfolung)

Was muss ich nun machen, damit ich das Geld von ebay erhalte / wie ist nun der genaue Ablauf?

Nachricht 1 von 40
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39 ANTWORTEN 39

Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt 

 

hast du eine Artikelnummer zu dem Artikel, dann kann sich Mitarbeiterin verena@ebay 

das mal anschauen.


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Nachricht 2 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Guten Tag @vogelsberger-kinderwelt , der Verkäuferschutz ist immer an 2 Voraussetzungen gekoppelt
1. Sendungsverfolgung über Sendungsnummer - bei Kauf  Etikett über ebay = Basisverfolgung vorhanden
2. Zustellnachweis des Versanddienstleister
Steht die Sendung bei ebay als zugestellt? Wenn nicht, ist es ein Fall für den Versanddienstleister.

Verkäuferschutz... Du hast das Geld doch bereits über die Zahlungsabwicklung bekommen. Wenn der Käufer einen Fall aufmacht, nochmals die Sendungsnummer hinterlegen. eBay sollte für dich entscheiden und die Zahlung bei dir belassen.

Nachricht 3 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @oskar_der_wikinger 

 

danke für deine Antwort.

eBay-Artikelnr.: 336321171490
Bestellung: 13-13997-47452
 
Ein Fall wurde NOCH nicht eröffnet. 
Ich würde jedoch schon gerne wissen, was ich dann machen muss, damit ich zügig reagieren kann.
Nachricht 4 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @rest-fest 

 

es handelt sich um die Basis-Sendungsverfolgung (Brief).

Der Versanddienstleister (Deutsche Post) ist dafür nicht verantwortlich, da es bei einem Brief keinen Schutz gibt. 

Diesen Schutz (ebay Verkäuferschutz) bietet ebay an, wenn das Etikett über ebay gekauft wird.

Deshalb muss ich mich an ebay wenden, nicht an die Deutsche Post.

Nachricht 5 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@vogelsberger-kinderwelt  Vertragspartner der Post bist du, auch wenn über eBay gekauft wird. Hatten wir gerade in einem andere nTread. 
Der Brief steht also nicht auf zugestellt?
Dann will ich mich mal nicht weiter in Unkenntnis aus dem Fenster lehnen, da ich hauptsächlich mit Hermes versende. Ich kann nur genau sagen, eBay zahlt, wenn ein Zustellnachweis da ist. 
@oskar_der_wikinger hat schon jemanden bei eBay für dich markiert.

Nachricht 6 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

eBay haftet bis zu einem Verkaufspreis von bis zu 20 Euro für den Verlust. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Scan bei der Post erfolgt ist, der die Übergabe belegen kann. Wenn es gar keinen Scan gibt, musst du den Schaden übernehmen, da du die Übergabe nicht nachweisen kannst. 

In der Regel erstellst entweder du oder der Käufer einen Fall. Leider entscheidet eBay hier immer etwas wirrkürlich, kann also sein, dass der Käufer erstmal kein Geld zurück bekommt und selbst nochmal einen Widerspruch einlegen muss. Am besten ist es, wenn du nach der Einigungsphase bei eBay anrufst, das kurz erklärst und der Mitarbeiter dann das Geld direkt an den Käufer erstattet. 

Nachricht 7 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@edv-solutions 

 


@edv-solutions  schrieb:

eBay haftet bis zu einem Verkaufspreis von bis zu 20 Euro für den Verlust. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Scan bei der Post erfolgt ist, der die Übergabe belegen kann. Wenn es gar keinen Scan gibt, musst du den Schaden übernehmen, da du die Übergabe nicht nachweisen kannst. 


 

Ganz so einfach ist es aber auch nicht. Haften tut ebay nicht unbedingt, der Käufschutz kann ja auch verwehrt werden. Erst wenn beide Seiten keine Nachteile hätten, wäre es eine Art Haftung.

Es kommt nämlich drauf an, wie ebay den Fall bearbeitet.

Ob der Kunde nun eine Kulanzerstattung bekommt oder der Käuferschutz komplett verwehrt wird.

 

Wenn der Kunde demzufolge keine Erstattung bekommt und weiterhin behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben, ist der Verkäufer eigentlich zu einer Erstattung verpflichtet.

Im Zweifelsfall muss ein gewerblicher Verkäufer eine Zustellung nachweisen können.

Das kann er mit einem Basisbrief nicht.

Da kann sich ein Verkäufer eigentlich auch nicht auf den Verkäuferschutz berufen - denn es greift das BGB.

 

Daher ist der Verkäuferschutz eher eine Hemmschwelle für Betrugsversuche und eigentlich für einen gewerbl. Verkäufer nonsens, wenn es der Kunde drauf ankommen lassen will.

 

 

Nachricht 8 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @rest-fest !

 

Ist es nicht so, dass bei einer *Basis-Sendungsverfolgung (Brief).*

der Artikel als *zugestellt* angezeigt wird, obwohl derArtikel noch

in der Station liegt, weil dort der letzte Scan ausgeführt wird?

Oder irre ich mich? Der Artikel könnte also noch kommen?

Das haben wir hier doch schon öfter gehabt.

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 9 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Guten Morgen @*sweet-melody* , das ist richtig. Manches kommt später obwohl bei eBay schon als zugestellt hinterlegt. Im vorliegenden Fall verstehe ich es aber so, daß es keinen Zustellnachweis gibt.

Hallo @gebraucht-ist-gut, Ich sehe es so bei Kauf mit Verkäuferschutz (siehe auch oben) - Etikett über eBay gekauft, Scan des Versanddienstleisters, Zustellvermerk/-nachweis Versanddienstleister = Verkäuferschutz.
Natürlich kann ein gewerblicher Verkäufer die Zustellung nicht nachweisen und wäre dem Käufer gegenüber in der Haftung. Der Käufer kann dann den vielzitierten Rechtsweg gegen den Verkäufer beschreiten. Damit auch er zufrieden ist, erstattet eBay gleichzeitig oft an letzteren.
Insgesamt taugt Basisverfolgung für den gewerblichen Verkauf nicht. Andererseits, was sollen die Kleinkramverkäufer machen? Gestern ist einer im "Mitglieder helfen Mitgliedern" Forum aufgetaucht, der hat pro Artikel oft nur  3 Cent Ertrag.

Nachricht 10 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Danke für deine Antwort @rest-fest !

 

 

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Nachricht 11 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt !

 

Was steht denn genau auf der Sendungsverfolgung,

ist es dort als *zugestellt* gekennzeichnet?

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 12 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

vielen Dank für deinen Beitrag.

Die Einigungsfrist für diesen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen Artikels läuft noch bis zum 09. Januar 2025.

Bis dahin solltest du versuchen zusammen mit deinem Käufer eine lösung zu finden.

Gelingt das nicht, kannst du uns ab dem 10. Januar 2025 einschalten und wir übernehmen dann die Entscheidung.

Der Sendungsstatus für deine Briefsendung wird mir hier bei der Deutschen Post als noch offen angezeigt.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 13 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo elke@ebay ,

den Fall habe ich nun geschlossen und das Geld erstattet.

Erstatten musste ich den Betrag ja sowieso. 

Der genaue Ablauf war mir nicht bekannt, was ich wie machen muss, damit ich durch ebay (ebay Verkäuferschutz) mein Geld erstattet bekomme. Es hätte ja auch sein können, dass ebay bei dem Fall hinzugezogen werden muss. 

Beim letzten Mal (vor einigen Monaten) hatte ich alles zügig mit dem Käufer per Nachricht geklärt, weshalb ich kein Geld erstattet bekommen habe. 

Ich bekam mitgeteilt, dass ein Fall eröffnet werden muss. Darum hatte ich den Käufer gebeten und das hat er dann gemacht. 

Das Problem der Basis-Sendungsverfolgung ist ja seit langer Zeit bekannt. Die Briefe werden nur sehr selten gescannt. In diesem Fall und wie bei vielen anderen Sendungen von mir, erfolgte kein Scan bei der Deutschen Post.

 

Wie gesagt: Der Fall ist nun geschlossen, das Geld erstattet. Wie bekomme ich nun von ebay das Geld erstattet? Wie ist jetzt der weitere Ablauf / was muss ich machen?

 

 

@*sweet-melody* 

leider steht dort nichts. Es handelt sich auch nur um die Basis-Sendungsverfolgung

Die ist bei mir fast immer fehlerhaft / es erfolgt kein Scan. 

 

@gebraucht-ist-gut 

deine Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

"Da kann sich ein Verkäufer eigentlich auch nicht auf den Verkäuferschutz berufen - denn es greift das BGB."

Eben doch. Normalerweise gibt es bei dem Brief keinen Schutz. 

Aber ebay bietet es ja an, wenn das Etikett über ebay gekauft wurde. 

Nachricht 14 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

danke für deine Rückmeldung.

Da der Fall jetzt von der geschlossen wurde, besteht hier auch kein Anspruch mehr auf eBay-Verkäuferschutz.

Du hast deinem Käufer freiwillig das Geld erstattet, vor Ablauf der Einigungsfrist.

Einen Mangel erhälst du daher nicht für diesen Fall.

Sollte der Käufer den Artikel doch noch erhalten, kann er diesen entweder an dich zurückschicken oder ihr einigt euch auf eine erneute Bezahlung.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 15 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten


@vogelsberger-kinderwelt  schrieb:

 

@gebraucht-ist-gut 

deine Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

"Da kann sich ein Verkäufer eigentlich auch nicht auf den Verkäuferschutz berufen - denn es greift das BGB."

Eben doch. Normalerweise gibt es bei dem Brief keinen Schutz. 

Aber ebay bietet es ja an, wenn das Etikett über ebay gekauft wurde. 


Ja ebay bietet Verkäuferschutz, das ist aber eine freiwillige Leistung durch ebay.

Das hat nichts mit den Rechten laut BGB zu tun.

Ein Käufer hätte im Zweifelsfall immer noch das Recht auf seine Ware oder eine Erstattung.

 

Das das BGB nicht greift, sieht man ja auch bei den Privatverkäufern.

Hier wird ja ebenfalls erstattet, wenn keine Zustellung nachgewiesen werden kann.

Obwohl laut BGB eigentlich das Versandrisiko bei Privatverkäufern beim Käufer liegt.

 

Verkäufer-/Käuferschutz sind reine ebay-Kulanzen.

 

Und ja, beide Seiten haben zugestimmt, dennoch hebelt es die Rechte nach BGB nicht aus.

Dazu gab es auch schon diverse Urteile.

 

Nachricht 16 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay 

das ist doch jetzt ein Witz, oder??

 

"Was muss ich nun machen, damit ich das Geld von ebay erhalte / wie ist nun der genaue Ablauf?"

Das habe ich ganz direkt gefragt. Es war klar, was ich wollte. 

Ich habe den Fall hier extra geschildert, da ich den Ablauf eben nicht wusste.

Du hast geschrieben, dass ich eine Lösung finden muss.

"Bis dahin solltest du versuchen zusammen mit deinem Käufer eine lösung zu finden."

 

Ich MUSSTE das Geld erstatten.

Ganz ehrlich, das ist doch eine Ver**Autsch**ung.

 

Eine andere Lösung gibt es in dem Fall nicht. 

Beim letzten Mal war es schon frech, aber jetzt fühle ich mich richtig ver**Autsch**t.

Nachricht 17 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

ich kann dich gut verstehen.

Jedoch ist durch die manuelle Fallschließung hier keine weitere Aktion unsererseits möglich.

Ich frage jedoch gern einmal bei der zuständigen Fachabteilung für dich nach, ob wir dir hier eine Lösung anbieten können.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 18 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@gebraucht-ist-gut 

ja, richtig. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung durch ebay.

Ich habe doch nie etwas anderes behauptet.

 

Der Käufer spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

Mir ist klar, dass er Anspruch auf die Erstattung oder Ersatzlieferung hat.

Auch ist mir klar, dass die Basis-Sendungsverfolgung nichts zu bedeuten hat.

Der Käufer wollte das Geld erstattet bekommen, dem musste ich nachkommen.

Da hatte ich keine andere Wahl.

Wie gesagt, das ist mir alles bewusst. Ich kenne und halte mich an die Gesetze.

 

Es ging hier darum, WIE ich durch ebay (ebay VERKÄUFERschutz) das Geld erstattet bekomme.

Nachricht 19 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay 

okay, danke.

 

Bis jetzt weiß ich noch immer nicht, wie der genaue Ablauf ist / sein muss. 

Ich darf den Fall also nicht schließen. Wie geht es dann weiter?

Der Käufer ist im Recht. Er hat das Recht sein Geld zu verlangen. 

Ich erstatte aber nicht, da ich es wegen dem ebay-Verkäuferschutz nicht darf. ebay wird eingeschaltet. 

Was passiert dann?

Nachricht 20 von 40
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