30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
05-01-2023 19:07
Hallo,
die Übermittlung der Daten erfolgt über die Steuer-Identifikationsnummer.
Daher dann bei 2 Personen auch 2 Meldungen fürs Finanzamt.
Die Art der Veranlagung spielt bei der Meldung da erstmal keine Rolle.
Und wieviel du/ihr steuerfrei dazuverdienden kannst/könnt , kann hier keiner beantworten.
Nur soviel, dass sich bei Zusammenveranlagung auch das Kontingent dementsprechend erhöht.
05-01-2023 19:37
Also müsste ebay erst einmal die Steuer Ident abfragen. Wobei über Namen und Adresse kann das Finanzamt ohne Probleme diese in erfahrung bringen. Und mittels Ausweisskopien hat man ja sogar eine bestätigung das es sich um die jeweilige Person in echt handelt!!!!
Also alle die der ZA zugestimmt haben haben sich verifiziert, inklusieve ihrer Konten. der Rest ist voll easy.
Bankabfragen darf das FA schon lange durchführen!
Für einige wird es eine böses Erwachen geben Ende Januar 2024.
05-01-2023 20:07
@non-soli-cedit schrieb:Also müsste ebay erst einmal die Steuer Ident abfragen. Wobei über Namen und Adresse kann das Finanzamt ohne Probleme diese in erfahrung bringen.
Nunja, es wir ja an BZSt gemeldet und nicht an jedes FA einzeln.
Die Verteilung übernehmen die dann - das würde ohne ID schwer gehen - zumal ja auch ausländische bei sind.
Ebay hat ja noch ein Jahr Zeit, dass entsprechende Feld für die ID zu erstellen.
Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.
05-01-2023 20:57
Das sagt der Steuerberater,- kleiner Auszug / Bild+:
Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden, so zumindest die aktuelle Fassung des Gesetzes.
05-01-2023 21:17
Wenn ich schon den Namen Bild lese, bekomme ich XXXXXX.
05-01-2023 21:32
@ultra-one schrieb:Das sagt der Steuerberater,- kleiner Auszug / Bild+:
Gilt die Grenze von 2000 Euro auch, wenn ich bei mehreren Plattformen verkaufe?
Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden, so zumindest die aktuelle Fassung des Gesetzes.
Ja die B*l*ö*D .....
Die weiß schon, bevor etwas offiziell ist, wer mit wem, wer schwanger, wer getrennt.....🙄
05-01-2023 21:42
Ich verlinke den Artikel mal,- und der ist wirklich sehr interessant!
Aber nur wer Bild+ hat.
Sascha Matussek ist Steuerberater und Managing Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Winheller
https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2023/ratgeber/steuerberater-erklaert-das-macht-das-finanzamt-...
05-01-2023 21:53
Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.
Wo steht das ?
05-01-2023 22:10
Schön finde ich ja, dass die meisten nicht kapieren, was ein Gewinn ist und denken, dass der Erlös bei ebay zu versteuern ist.
In der Regel macht man bei einem Privatverkauf von seinen eigenen gebrauchten Gegenständen keinen Gewinn.
Beispiel:
- Fernseher gekauft für 1000 EUR
- ist nach 2 Jahren zu klein
- bei ebay dann den Fernseher für 500 EUR verkauft
Man hat nun zwar 500 EUR Einahmen/Umsatz gemacht, aber kein Gewinn, denn der Anschaffungspreis kann dagegen gesetzt werden - man hat also sogar 500 EUR Verlust.
Anders wäre der Fall, wenn man den Fernseher geschenkt bekommen hat und diesen dann verkauft - da hat man 500 EUR Gewinn.
Oder die Basteltante, die für 5,00 EUR Bastelzeug kauft und das gebastelte dann für 20 EUR bei ebay verkauft. Die macht Gewinn.
Fazit: Man sollte also Belege/Rechnungen noch haben, zumindest von teuren Sachen die man hier verkauft.
05-01-2023 22:18 - bearbeitet 05-01-2023 22:21
Also ich weiß das,- aber haste gut erklärt - so ähnlich steht es auch in diesem Bild Artikel.
Der entscheidene Punkt wir immer die "Gewinnerziehlungsabsicht" in großem Umfang sein,- und nicht 31 verkaufte T-Shirts bzw. 2000,01 Euro / Umsatz.
05-01-2023 22:25
Wahnsinn...nach 10 Seiten Beiträgen und Diskussion mit entsprechenden Links hat uns jetzt die Bildzeitung
endgültig erhellt...wenn wir die nicht hätten....
*Ironie off*
05-01-2023 23:00
@lifelonggreenwhite schrieb:Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.
Wo steht das ?
da:
§ 14 PStTG - Meldepflichtige Informationen
05-01-2023 23:21
Diese Regelung ist komplett überfällig. Hier handeln sooooo viele Leute unter dem Deckmantel eines privaten Accounts gewerblich. Beispiel gefällig? Bitteschön: Mir ist neulich einer aufgefallen, der ohne Ende Displays Panini-Bilder für die WM in Katar verhökert hat (UVP Display à 99,90 Euro). Als privater Anbieter hatte der irgendwo um die 50 Displays à 100 Tüten = 25.000 Sticker = privat. Ja nee, is' klar ...
05-01-2023 23:41
Du schreibst....
Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden.
Meine Frage ist, ob die einzelnen Plattformen es dennoch melden können/dürfen?
06-01-2023 00:21
Eben, genau um diese Leute geht es.
06-01-2023 06:03 - bearbeitet 06-01-2023 06:07
@casagrande_500 schrieb:Diese Regelung ist komplett überfällig. Hier handeln sooooo viele Leute unter dem Deckmantel eines privaten Accounts gewerblich. Beispiel gefällig? Bitteschön: Mir ist neulich einer aufgefallen, der ohne Ende Displays Panini-Bilder für die WM in Katar verhökert hat (UVP Display à 99,90 Euro). Als privater Anbieter hatte der irgendwo um die 50 Displays à 100 Tüten = 25.000 Sticker = privat. Ja nee, is' klar ...
ich möchte da auch noch ergänzen: es geht nicht nur darum, daß manche Leute Neuwaren in rauhen Mengen verkaufen, sondern auch u. U. jetzt nachweisen sollen/ Belege verlangt werden, wie sie an die Ware gekommen sind.... da werden einige wohl in Erklärungsnot geraten !!!!
06-01-2023 07:15
für manche könnte es Plattformen-Steuertranspirationgesetz heißen 😰
06-01-2023 07:50
Es is doch so, dass nur Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Als Gegenstand des täglichen Gebrauchs werden etwa Elektrogeräte und Autos angesehen. So ist etwa der Verkauf eines Gebrauchtwagens kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden.
Anders sieht die Sachlage anscheinend bei Schmuck aus.
Es muss also noch definiert werden, wie nicht mehr passende, alte Kleidung, Schuhe, Kinderspielsachen, Sammelobjekte usw. eingestuft werden. Da Bedarf es dringend einer Klarstellung was "Gegenstände des täglichen Bedarfs" sind. Mein Tipp: Erst mal abwarten!
Und ob die Finanzbehördern überhaupt in der Lage jeden Nachricht von jeder Plattform zu prüfen bezweifle ich.
06-01-2023 08:14
06-01-2023 11:02 - bearbeitet 06-01-2023 11:06
@cg1958 schrieb:Es is doch so, dass nur Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Als Gegenstand des täglichen Gebrauchs werden etwa Elektrogeräte und Autos angesehen. So ist etwa der Verkauf eines Gebrauchtwagens kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden.
Anders sieht die Sachlage anscheinend bei Schmuck aus.
Das ist Quatsch, ob nun täglicher Bedarf oder Sammlerstück oder was auch immer - da wird nicht differenziert. Gewinnabsicht muss vorhanden sein - das ist ausschlaggebend, da spielt es keine Rolle, was es für ein Artikel ist.
du erbst ein Auto - kannst und nicht gebrauchen und verkaufst > steuerpflichtig
du kaufst auf dem Trödel defekte alte Videorecorder - reparierst sie und verkaufst > steuerpflichtig
usw. - zumindest wenn du dabei Gewinn machst
guck dir doch hier die ominösen Dachbodenfunde an - teilweise werden Laptops oder Computerzubehör in Mengen von Personen verkauft > so viel hat nie ein normaler Mensch als Privatgebrauch zu Hause in Nutzung gehabt