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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo,

 

die Übermittlung der Daten erfolgt über die Steuer-Identifikationsnummer.

Daher dann bei 2 Personen auch 2 Meldungen fürs Finanzamt.

Die Art der Veranlagung spielt bei der Meldung da erstmal keine Rolle.

 

Und wieviel du/ihr steuerfrei dazuverdienden kannst/könnt , kann hier keiner beantworten.

Nur soviel, dass sich bei Zusammenveranlagung auch das Kontingent dementsprechend erhöht.

Nachricht 181 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Also müsste ebay erst einmal die Steuer Ident abfragen. Wobei  über Namen und Adresse kann das Finanzamt ohne Probleme diese in erfahrung bringen. Und mittels Ausweisskopien hat man ja sogar eine bestätigung das es sich um die jeweilige Person in echt handelt!!!!

 Also alle die der ZA zugestimmt haben haben sich verifiziert, inklusieve ihrer Konten. der Rest ist voll easy.

Bankabfragen darf das FA schon lange durchführen!

Für einige wird es eine böses Erwachen geben Ende Januar 2024. 

Nachricht 182 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:

Also müsste ebay erst einmal die Steuer Ident abfragen. Wobei  über Namen und Adresse kann das Finanzamt ohne Probleme diese in erfahrung bringen.


Nunja, es wir ja an BZSt gemeldet und nicht an jedes FA einzeln.

Die Verteilung übernehmen die dann -  das würde ohne ID schwer gehen - zumal ja auch ausländische bei sind.

 

Ebay hat ja noch ein Jahr Zeit, dass entsprechende Feld für die ID zu erstellen.

Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.

Nachricht 183 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Das sagt der Steuerberater,- kleiner Auszug / Bild+:

Gilt die Grenze von 2000 Euro auch, wenn ich bei mehreren Plattformen verkaufe?

Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden, so zumindest die aktuelle Fassung des Gesetzes. 

Nachricht 184 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wenn ich schon den Namen Bild lese, bekomme ich XXXXXX.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 185 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@ultra-one  schrieb:

Das sagt der Steuerberater,- kleiner Auszug / Bild+:

Gilt die Grenze von 2000 Euro auch, wenn ich bei mehreren Plattformen verkaufe?

Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden, so zumindest die aktuelle Fassung des Gesetzes. 


Ja die B*l*ö*D .....

Die weiß schon, bevor etwas offiziell ist, wer mit wem, wer schwanger, wer getrennt.....🙄

Nachricht 186 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich verlinke den Artikel mal,- und der ist wirklich sehr interessant!
Aber nur wer Bild+ hat.
Sascha Matussek ist Steuerberater und Managing Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Winheller
https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2023/ratgeber/steuerberater-erklaert-das-macht-das-finanzamt-...

Nachricht 187 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.

 

Wo steht das ?

Nachricht 188 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Schön finde ich ja, dass die meisten nicht kapieren, was ein Gewinn ist und denken, dass der Erlös bei ebay zu versteuern ist.

In der Regel macht man bei einem Privatverkauf von seinen eigenen gebrauchten Gegenständen keinen Gewinn.

 

Beispiel: 

- Fernseher gekauft für 1000 EUR

- ist nach 2 Jahren zu klein

- bei ebay dann den Fernseher für 500 EUR verkauft

 

Man hat nun zwar 500 EUR Einahmen/Umsatz gemacht, aber kein Gewinn, denn der Anschaffungspreis kann dagegen gesetzt werden - man hat also sogar 500 EUR Verlust.

 

Anders wäre der Fall, wenn man den Fernseher geschenkt bekommen hat und diesen dann verkauft - da hat man 500 EUR Gewinn.

 

Oder die Basteltante, die für 5,00 EUR Bastelzeug kauft und das gebastelte dann für 20 EUR bei ebay verkauft. Die macht Gewinn.

 

Fazit: Man sollte also Belege/Rechnungen noch haben, zumindest von teuren Sachen die man hier verkauft.

Nachricht 189 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Also ich weiß das,- aber haste gut erklärt - so ähnlich steht es auch in diesem Bild Artikel.
Der entscheidene Punkt wir immer die "Gewinnerziehlungsabsicht" in großem Umfang sein,- und nicht 31 verkaufte T-Shirts bzw. 2000,01 Euro / Umsatz.

Nachricht 190 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wahnsinn...nach 10 Seiten Beiträgen und Diskussion mit entsprechenden Links hat uns jetzt die Bildzeitung 

endgültig erhellt...wenn wir die nicht hätten....

*Ironie off*

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 191 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@lifelonggreenwhite  schrieb:

Die Bankdaten, wohin ebay das Geld überwiesen hat, wird übrigens auch mit übermittelt.

 

Wo steht das ?


da:

 § 14 PStTG - Meldepflichtige Informationen

Nachricht 192 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Diese Regelung ist komplett überfällig. Hier handeln sooooo viele Leute unter dem Deckmantel eines privaten Accounts gewerblich. Beispiel gefällig? Bitteschön: Mir ist neulich einer aufgefallen, der ohne Ende Displays Panini-Bilder für die WM in Katar verhökert hat (UVP Display à 99,90 Euro). Als privater Anbieter hatte der irgendwo um die 50 Displays à 100 Tüten = 25.000 Sticker = privat. Ja nee, is' klar ...

Nachricht 193 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Du schreibst....

Verkaufen Sie jedoch auf verschiedenen Online-Marktplätzen jeweils Ware bis zu 29 Stück und bleiben unter 2000 Euro Einnahmen, müssen die jeweiligen Plattformen Sie nicht melden.

Meine Frage ist, ob die einzelnen Plattformen es dennoch melden können/dürfen?

Nachricht 194 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Eben, genau um diese Leute geht es.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 195 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@casagrande_500  schrieb:

Diese Regelung ist komplett überfällig. Hier handeln sooooo viele Leute unter dem Deckmantel eines privaten Accounts gewerblich. Beispiel gefällig? Bitteschön: Mir ist neulich einer aufgefallen, der ohne Ende Displays Panini-Bilder für die WM in Katar verhökert hat (UVP Display à 99,90 Euro). Als privater Anbieter hatte der irgendwo um die 50 Displays à 100 Tüten = 25.000 Sticker = privat. Ja nee, is' klar ...


ich möchte da auch noch ergänzen: es geht nicht nur darum, daß manche Leute Neuwaren in rauhen Mengen verkaufen, sondern auch u. U. jetzt nachweisen sollen/ Belege verlangt werden, wie sie an die Ware gekommen sind.... da werden einige wohl in Erklärungsnot geraten !!!!

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 196 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

für manche könnte es Plattformen-Steuertranspirationgesetz heißen 😰

Nachricht 197 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Es is doch so, dass nur Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Als Gegenstand des täglichen Gebrauchs werden etwa Elektrogeräte und Autos angesehen. So ist etwa der Verkauf eines Gebrauchtwagens kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden.

Anders sieht die Sachlage anscheinend bei Schmuck aus.

Es muss also noch definiert werden, wie nicht mehr passende, alte Kleidung, Schuhe, Kinderspielsachen, Sammelobjekte usw. eingestuft werden. Da Bedarf es dringend einer Klarstellung was "Gegenstände des täglichen Bedarfs" sind. Mein Tipp: Erst mal abwarten!

Und ob die Finanzbehördern überhaupt in der Lage jeden Nachricht von jeder Plattform zu prüfen bezweifle ich.

 

Nachricht 198 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Bin mal gespannt ob ich dann auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Und was ist mit der 1 Jahresfrist.
Nachricht 199 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@cg1958  schrieb:

Es is doch so, dass nur Gegenstände, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, als steuerpflichtiger Verkauf gewertet werden. Als Gegenstand des täglichen Gebrauchs werden etwa Elektrogeräte und Autos angesehen. So ist etwa der Verkauf eines Gebrauchtwagens kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden.

Anders sieht die Sachlage anscheinend bei Schmuck aus.

 


Das ist Quatsch, ob nun täglicher Bedarf oder Sammlerstück oder was auch immer - da wird nicht differenziert. Gewinnabsicht muss vorhanden sein - das ist ausschlaggebend, da spielt es keine Rolle, was es für ein Artikel ist.

 

du erbst ein Auto - kannst und nicht gebrauchen und verkaufst > steuerpflichtig

du kaufst auf dem Trödel defekte alte Videorecorder - reparierst sie und verkaufst > steuerpflichtig

usw. - zumindest wenn du dabei Gewinn machst

guck dir doch hier die ominösen Dachbodenfunde an - teilweise werden Laptops oder Computerzubehör in Mengen von Personen verkauft > so viel hat nie ein normaler Mensch als Privatgebrauch zu Hause in Nutzung gehabt

 

Nachricht 200 von 1.239
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