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Ist Kaufabbruch ein Strafftat?

Hallo,

ich habe nach Kaufabbruch innerhalb einer Stunde nachgefragt, 

Verkäfer bedroht mich jetzt mit Vertragsstrafe

 

"Dass, wenn Sie mit Ihrem Verhalten meine Rechte und des BGB nach dem Kauf nicht akzeptieren wollen, sehe ich als absichtliches Schädigen, was durch hin als eine Straftat angenommen werden kann.

Vertragsbruch kann den Käufer eine Vertragsstrafe kosten. Wie die Höhe der Vertragsstrafe finanziell sein kann und welche Vertragsverletzungen existieren, dass gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Vertragsstrafe anfällt, erfahren Sie am besten bei Ihrem Ratgeber.

Ich erheben manchmal einen Betrag in Höhe von 30% des Kaufvertrages und 5€ für Wiedereinstellen, aber ich habe den Artikel noch nicht versendet, dann kann ich mit der Höhe auf 20% des Kaufvertrages runtergehen und die 5€ dazu rechnen."

Bitte um Hilfe, ob das stimmt - Danke

Gesamtes Thema betrachten

@lesisudakov0 

 

wen wollen Sie denn hier veräppeln?

 

Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 18?
Hoffentlich haben Sie bei einem privaten Verkäufer gekauft der sich nicht auf den Abbruch einlassen muss......und seine Forderung jetzt auch durchsetzt!
 
Nichts wie ab auf die Sperrliste mit Ihnen!
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