Ist Kaufabbruch ein Strafftat?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
25-02-2021 17:01
Hallo,
ich habe nach Kaufabbruch innerhalb einer Stunde nachgefragt,
Verkäfer bedroht mich jetzt mit Vertragsstrafe
"Dass, wenn Sie mit Ihrem Verhalten meine Rechte und des BGB nach dem Kauf nicht akzeptieren wollen, sehe ich als absichtliches Schädigen, was durch hin als eine Straftat angenommen werden kann.
Vertragsbruch kann den Käufer eine Vertragsstrafe kosten. Wie die Höhe der Vertragsstrafe finanziell sein kann und welche Vertragsverletzungen existieren, dass gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Vertragsstrafe anfällt, erfahren Sie am besten bei Ihrem Ratgeber.
Ich erheben manchmal einen Betrag in Höhe von 30% des Kaufvertrages und 5€ für Wiedereinstellen, aber ich habe den Artikel noch nicht versendet, dann kann ich mit der Höhe auf 20% des Kaufvertrages runtergehen und die 5€ dazu rechnen."
Bitte um Hilfe, ob das stimmt - Danke
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
wen wollen Sie denn hier veräppeln?