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Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins verlangen?

Nabend Ihr Lieben 😀

Hoppelhasi mal wieder unterwegs... Hoppel Hoppel 🐰

Ich hab da mal wieder eine ganz spezielle Frage:

Ich würde gern eine DVD kaufen, ab 18, obwohl ich den Film nicht ab 18 einschätze

Und ja ich bin schon lääääängst über 18

Artikelnummer: 126032548102

in der Beschreibung steht vom VK

Vor dem Versand benötigen wir einen Altersnachweis in Form eines Scans vom Personalausweis oder Führerschein

darf der VK das einfach so? bin da bissel irritiert, will nicht einfach meinen Ausweis per Scan durchs Internet senden.

Wenn ich bei der Auktion auf sofortkaufen gehen würde, dann durchlaufe ich doch auch gleich automatsich die ebay Bezahlmethode und der VK muss doch automatisch dann auch gleich versenden. Wozu denn dann die Kopie des Ausweises? wenn ich die nicht sende, aber die DVD bezahlt habe und VK nicht versendet, dann kann man doch einen nicht versendeten Artikel melden. Oder nicht?

Wie seht ihr das?

 

 

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Betreff: Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins ve

Der VK muss den vorgeschriebenen Versand mit Alterssichtprüffung verwenden aber er darf nicht von seinen Käufern irgendwelche Dokumente verlangen um ihr Alter ihm gegenüber zu verifizieren. Das muss man gegenüber Privatpersonen nicht!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 6
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Betreff: Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins ve

hi @perfect-sally 

hab ich mir gedacht... VK versendet kostenlos und ich denke mal wenn er Versand mit Altersichtprüfung angegeben hätte würde die DVD mehr kosten

Nachricht 3 von 6
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Betreff: Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins ve

Auch unter dem kolo Versand muss er angegeben haben wie er versendet sonst läuft er Gefahr, dass er gemeldet wird und seine Artikel entfernt werden. Aber auch wenn er es angegeben hat ist noch lange nicht gesagt, dass er auch nach Vorgabe verschickt 😉

Eigentlich sollte man dann solche Typen aus dem Verkehr ziehen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 6
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Betreff: Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins ve

Es gint keinen "kostenlosen" Versand. Deshalb muß der Versand mit Alterssichtprüfung eingepreist sein oder zusätzlich berechnet werden, sofern der VK kein "Negativ" machen will. Alles andere ist unzulässig.

Nie niemals nicht keine Herausgabe von Ausweisdaten an unbekannte Personen (Verkäufer) und per Mailkopie schon garnicht.

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Betreff: Darf 1 VK bei Verkauf 1 DVD ab 18 eine Kopie meines Personalausweises oder Führerscheins ve

Es gibt da unter "Google Suche" eine Empfehlung des BGH:

Quelle: https://legal.trustedshops.com/blog/tipp-der-woche-was-sie-beim-versand-von-artikeln-mit-altersbesch...

 

Zitat:

BGH sagt: Zweistufiges Verfahren

 

Der Bundesgerichtshof entschied 2007 in Bezug auf Bildträger, dass ein effektiver Kinder- und Jugendschutz einerseits eine zuverlässige Altersverifikation vor Versand erfordere, zudem aber auch sichergestellt werden muss, dass die versandte Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird (BGH, Urteil v. 12.07.2007, I ZR 18/04).

 

Der BGH verlangt damit ein zweistufiges Verfahren und nennt selbst die Kombination aus Postidentverfahren und eigenhändigem Einschreiben als Beispiel:

 

„So lässt sich etwa durch das Postidentverfahren vor Versendung der Ware ausreichend gewährleisten, dass der Kunde volljährig ist […]. Außerdem muss die Ware in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird. Das kann etwa durch eine Versendung als "Einschreiben eigenhändig" gewährleistet werden.“

 

Dem folgten auch die Obersten Landesjugendschutzbehörden in ihren 2017 veröffentlichten Praxishinweisen.

 

Quelle: https://www.kjm-online.de/aufsicht/technischer-jugendmedienschutz/unzulaessige-angebote/altersverifi...

-----

 

Meinung: Da natürlich Minderjährige sich den "geliehenen" Ausweis von Erziehungsberechtigten verwenden können, würde ich keinen Ausweis vorab akzeptieren, sondern nur "Altersverifikation" bei Übergabe.

Folglich auch keinen Ausweis vorab an Händler hochladen.

 

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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