17-04-2024 11:20 - bearbeitet 17-04-2024 11:24
Moin 😎
Nachdem ich hier inzwischen mal ein wenig quer durch die Beiträge gelesen habe, bin ich nicht sicher, ob ich das Ganze wirklich richtig verstanden habe:
Mal angenommen einem VK ist der Endpreis einer Auktion zu gering und er möchte den Artikel dafür nicht abgeben.
Daraufhin bricht er die Transaktion ab, mit der vorgeschobenen Begründung, dass der Käufer selbst angeblich einen Kaufabbruch wünscht.
Oder er behauptet einfach, es gäbe Probleme mit der Adresse.
Meine Fragen:
Hat ein Käufer in solchen Fällen dann über Ebay tatsächlich keine Chance mehr bei der Problemlösung und darf so einen Verkäufer, noch nicht einmal mehr als Warnung negativ bewerten, da ja aus Ebays Sicht der Kauf nicht durchgeführt wurde?
Und so ein VK, der sich bei einem Kaufabbruch geschickt anstellt, erhält dann noch nicht einmal von Ebay einen Eintrag in sein Profil?
Mir hat es früher mal viel Spaß gemacht über Auktionen zu kaufen, haben sich die Rahmenbedingungen wirklich so verändert?
Wenn es tatsächlich so sein sollte, wie ich es oben beschrieben habe, dann hat man wohl scheinbar inzwischen das Auktionsformat ad absurdum geführt.
Die Auktionen waren eigentlich noch das noch einzige, was Ebay positiv von anderen Verkaufsplattformen abgehoben hat.
Für mich würde es jedenfalls keinen Sinn mehr machen hier noch irgendwo ein Gebot abzugeben, wenn scheinbar alles hier inzwischen dermaßen unverbindlich geworden ist und die Verkäuferprofile manipuliert sind.
Auf einer Plattform, die ich für unseriös und unehrlich halten müsste, könnte es für mich jedenfalls kein positives Kauferlebnis mehr geben, weil man dann immer und jederzeit damit rechnen muss, entweder einer gewissen Willkür ausgeliefert zu sein, oder einen Anwalt einschalten zu müssen.
(Natürlich existiert zusätzlich immer noch der Rechtsweg, um Kaufverträge durchzusetzen
Aber den wird man wohl nur in den seltensten Fällen beschreiten, weil er sich meistens durch die Kosten-Nutzen-Rechnung und den zu erwartenden Aufwand einfach nicht lohnt.)
Aber ich war lange nicht mehr hier, vielleicht täusche ich mich ja auch und habe etwas falsch verstanden.
17-04-2024 12:57
Moin @luden_hut
Was soll man dazu sagen.
Hat ein Käufer in solchen Fällen dann über Ebay tatsächlich keine Chance mehr bei der Problemlösung ...
Über Ebay ging da noch nie etwas, zumindest nicht, was die Beschaffung des Artikels betrifft.
Dieses "sich nicht an Regeln zu halten", hat sich ja nicht nur auf Ebay wie eine Seuche verbreitet, sondern frisst sich in allen Bereichen in unsere Gesellschaft.
Es wird stolz vorgelebt, wie man auf alles pfeifen kann, Staat, Polizei, Rettungskräfte, Lehrer, selbst Eltern, Gesetze, Vorschriften, rote Ampeln usw.
Im Straßenverkehr werden, bewusst und vorsätzlich, neben dem eigenen, die Leben anderer Menschen riskiert. Alles schei.egal.
Da sind doch Ebay Regeln nur ein Klacks, nicht mehr als eine grobe Empfehlung.
Sanktionen sind, wie so oft, kaum zu erwarten.
Und geht es doch mal schief, sind natürlich immer die anderen schuld.
Die einen machen es vor, die anderen machen es nach.
Auf Besserung darf man eher nicht hoffen.
17-04-2024 13:18 - bearbeitet 17-04-2024 13:20
Danke für deine Antwort @sunrise1605
Meine Frage war eigentlich nur, ob es für einen Verkäufer tatsächlich so einfach möglich ist, einen Kauf nach einer Auktion abzubrechen, ohne irgendwelche Konsequenzen durch Ebay, oder eine negative Bewertung durch den Höchstbietenden befürchten zu müssen, so wie ich es oben beschrieben habe?
Falls ja, dann hat sich seit meinem (lange zurückliegenden) letzten Kauf über Auktion einiges bei Ebay geändert, zum schlechten allerdings...
17-04-2024 14:57
@luden_hut schrieb:Danke für deine Antwort @sunrise1605
Meine Frage war eigentlich nur, ob es für einen Verkäufer tatsächlich so einfach möglich ist, einen Kauf nach einer Auktion abzubrechen, ohne irgendwelche Konsequenzen durch Ebay, oder eine negative Bewertung durch den Höchstbietenden befürchten zu müssen, so wie ich es oben beschrieben habe?
Falls ja, dann hat sich seit meinem (lange zurückliegenden) letzten Kauf über Auktion einiges bei Ebay geändert, zum schlechten allerdings...
hallo @luden_hut
Ab und an schlägt hier in der Community ja mal ein Verkäufer auf, der sich dann lauthals
beschwert, daß er Gebühren zahlen muß, weil er seinen Artikel trotz Gebot beendet hat....
Ebay verlangt da eine Gebühr von 5%....
Auch kann man Verkäufer melden, ob da dann wirklich Sanktionen verhängt werden...??
Ich denke mal eher nicht, sonst würde doch dieses Verhalten nicht dermaßen weiter
zunehmen....
17-04-2024 15:13
17-04-2024 15:26
Auf Wunsch des Käufers soll einen Mangel bringen? Glaube ich nicht so wirklich daran. Was ist denn wenn ein Käufer tatsächlich den Wunsch hätte und dann der VK grundlos einen Mangel kassiert?
1. der Grund mit der Adresse = kein Mangel
2. der Grund auf Wunsch des Käufers = kein Mangel
3. Grund kann nicht liefern = Mangel
so wars zumindest vorher, ausser ebay hat mal wieder heimlich, still und leise was geändert.
17-04-2024 15:32
17-04-2024 15:35 - bearbeitet 17-04-2024 15:36
Ich sag mal so, es liegt ja nun bei jedem selbst, als gutes Beispiel voran zu gehen.
Ich würde mich selbst als Korinthenkxxker, Prinzipienreiter und sogar als päpstlicher als der Papst bezeichnen. Aber wenn ich eine Auktion günstig gewinne, und der Verkäufer anschließend nicht mehr verkaufen will, weil der Artikel ihm zu günstig weggegangen ist oder warum auch immer, dann ist es halt eben so, ich ärgere mich kurz (oder auch gar nicht, wenn einer meiner Kater auf dem Schreibtisch oder in meinem Schoß schläft) und dann ist die Sache für mich erledigt.
Ich fühle mich dann nicht vom Universum ungerecht behandelt und starte einen Rachefeldzug auf allen mir bekannten sozialen Kanälen. Es ist halt wie es ist.
Und die negativen Bewertungen würde eBay vermutlich auch nur stehen lassen, wenn der Verkäufer den Kaufbetrag nicht erstattet. Unsere Gesellschaft ist nun mal nicht perfekt, da kann man von eBay nun mal auch keine Perfektion erwarten.
Ich möchte aber wenn ich ganz ehrlich bin auch nicht woanders leben, wir haben es hier eigentlich doch recht gut getroffen.
17-04-2024 15:48
17-04-2024 16:36
Hallo @kenn-i-di-1
Der betroffene Verkäufer beschreibt dort aber genau das Gegenteil, von dem, was die Mitarbeiter von Ebay in dem Thread behaupten !
Ich scheine keinen Mängel bekommen zu haben, obwohl ich den Verkauf abgebrochen habe unter "Wunsch des Käufers". Die Käuferin hatte gar keine Möglichkeit, einen Verkaufsabbruch von ihrer Seite aus einzuleiten, siehe Screenshot, den die Käuferin mir geschickt hat.
Siehe HIER
17-04-2024 16:55 - bearbeitet 17-04-2024 16:59
Oder lies einfach zusätzlich, was @gebraucht-ist-gut dazu schreibt: HIER
"Hallo Sonja,
das stimmt doch gar nicht was Du hier schreibst.
Wenn man über Einzelheiten zum Kauf diesen Grund (Rückgabe durch Käufer) auswählt, enstehen keine Mängel !
Das hat Miriam bereits auch in meinem vorherigen Post bestätigt (mittels Daumen hoch) !
Ich habe bereits viele Erstattungen so durchgeführt und nie einen Mangel erhalten."
17-04-2024 21:11
21-04-2024 17:58
Hallo @kenn-i-di-1 & @luden_hut , ich werde der Sache einmal nachgehen und Recherche betreiben. Sobald ich fündig werde, melde ich mich hier und evtl. im anderen Thread noch mal. Vielen Dank für eure Beiträge.
Liebe Grüße, Sonja
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22-04-2024 13:52
Hallo Zusammen, @kenn-i-di-1 & @luden_hut , soo, da bin ich wieder.
Verkäufer erhalten KEINEN Mangel wenn aus der Kommunikation hervorgeht, dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte ->Also ohne eine offene Anfrage über eBay (offizieller Weg: Um Abbruch des Kaufs bitten seitens Käufer über die Bestellung/Kaufübersicht). Der Wunsch um Abbruch erfolgt über das eBay-Nachrichtensystem.
Erstattet ein Verkäufer ohne sichtbaren Grund (Lieferadresse fehlerhaft, Nichtzahlung, Wunsch des Käufers) einem Käufer das Geld zurück, gilt dies als ein vom Verkäufer abgebrochener Kauf und erzeugt einen gültigen Mangel. Das gilt auch, wenn der Verkäufer die Option "Käufer hat um Abbruch gebeten" ausgewählt hat.
Ich hoffe, dass die Informationen ausreichen.
Liebe Grüße, Sonja
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22-04-2024 14:38 - bearbeitet 22-04-2024 14:39
Danke für die Nachricht sonja@ebay
Aber wer überprüft denn in der Realität die Inhalte der Kommunikation über das Nachrichtensystem, oder ob es möglicherweise doch keine Probleme mit der Adresse gibt und entscheidend dann entsprechend über einen Mangel?
Soll dann etwa eine KI den "sichtbaren Grund" erkennen, oder definieren ?
Ich denke von echten Menschen wird das alles in der Masse ja wohl kaum zu überprüfen sein ???
Und ich befürchte, dass die realen Abläufe auf der Plattform dann doch etwas anders sind, als die von dir beschriebene unverbindliche Theorie.
Nichts für ungut...............................
22-04-2024 15:56
22-04-2024 16:04
Moin @kenn-i-di-1
Wenn du glaubst, dass das irgend etwas bestätigt, dann solltest du auch mal die Antwort von @imperial-modellbau im anderen Thread lesen, in dem sonja@ebay das gleiche geschrieben hat
22-04-2024 16:24
29-04-2024 09:13
Hallo @kenn-i-di-1 , wenn der Kaufabbruch nicht einvernehmlich war (und kein Verschulden vom Käufer), kann der Käufer eine Bewertung abgeben.
Liebe Grüße, Sonja
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29-04-2024 09:39
Hallo @luden_hut , wie im folgendne Thread mitgeteilt wurde, gibt es verschiedene Kriterien, an den wir uns bedienen. Ein Käufer kann für einen abgebrochenen Kauf eine Bewertung abgeben, wenn:
Wir sehen welchen Grund beim Abbrechen auswählt wird und ergreifen Maßnahmen, wenn diese "erlaubten Gründe" vom Verkäufer missbraucht werden.
Liebe Grüße, Sonja
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