17-04-2024 11:20 - bearbeitet 17-04-2024 11:24
Moin 😎
Nachdem ich hier inzwischen mal ein wenig quer durch die Beiträge gelesen habe, bin ich nicht sicher, ob ich das Ganze wirklich richtig verstanden habe:
Mal angenommen einem VK ist der Endpreis einer Auktion zu gering und er möchte den Artikel dafür nicht abgeben.
Daraufhin bricht er die Transaktion ab, mit der vorgeschobenen Begründung, dass der Käufer selbst angeblich einen Kaufabbruch wünscht.
Oder er behauptet einfach, es gäbe Probleme mit der Adresse.
Meine Fragen:
Hat ein Käufer in solchen Fällen dann über Ebay tatsächlich keine Chance mehr bei der Problemlösung und darf so einen Verkäufer, noch nicht einmal mehr als Warnung negativ bewerten, da ja aus Ebays Sicht der Kauf nicht durchgeführt wurde?
Und so ein VK, der sich bei einem Kaufabbruch geschickt anstellt, erhält dann noch nicht einmal von Ebay einen Eintrag in sein Profil?
Mir hat es früher mal viel Spaß gemacht über Auktionen zu kaufen, haben sich die Rahmenbedingungen wirklich so verändert?
Wenn es tatsächlich so sein sollte, wie ich es oben beschrieben habe, dann hat man wohl scheinbar inzwischen das Auktionsformat ad absurdum geführt.
Die Auktionen waren eigentlich noch das noch einzige, was Ebay positiv von anderen Verkaufsplattformen abgehoben hat.
Für mich würde es jedenfalls keinen Sinn mehr machen hier noch irgendwo ein Gebot abzugeben, wenn scheinbar alles hier inzwischen dermaßen unverbindlich geworden ist und die Verkäuferprofile manipuliert sind.
Auf einer Plattform, die ich für unseriös und unehrlich halten müsste, könnte es für mich jedenfalls kein positives Kauferlebnis mehr geben, weil man dann immer und jederzeit damit rechnen muss, entweder einer gewissen Willkür ausgeliefert zu sein, oder einen Anwalt einschalten zu müssen.
(Natürlich existiert zusätzlich immer noch der Rechtsweg, um Kaufverträge durchzusetzen
Aber den wird man wohl nur in den seltensten Fällen beschreiten, weil er sich meistens durch die Kosten-Nutzen-Rechnung und den zu erwartenden Aufwand einfach nicht lohnt.)
Aber ich war lange nicht mehr hier, vielleicht täusche ich mich ja auch und habe etwas falsch verstanden.
29-04-2024 10:15
Warum ist das möglich und hilfreich:
> Ein Käufer kann für einen abgebrochenen Kauf eine Bewertung abgeben <
wenn
> der Verkäufer hat den Kauf abgebrochen, weil der Käufer den Artikel nicht bezahlt hat. < ?
29-04-2024 10:29
Das habe ich auch nicht verstanden.
Es ist doch genau anders herum.