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06-03-2025 17:04
ich habe ein Spiel bei einer Auktion ersteigert, welches sich im Nachhinein als eine Replikation herausgestellt hat (Pokémon Smaragd).
Auf dem Foto war es als Fälschung nicht wirklich zu erkennen.
Replikation sind schon laut eBay-Grundsatz verboten (und auch gesetzlich).
Der Verkäufer hat meine Rückgabe abgelehnt und dadurch wurde der Fall auch von eBay geschlossen.
Ein Mitarbeiter meinte zu mir am Telefon, dass ich einen falschen Rückgabegrund erfasst habe, und deswegen der eBay-Käuferschutz nicht greift.
Ich habe für das Spiel knapp 100€ bezahlt und fühle mich von eBay etwas im Stich gelassen.
Hat jemand Ideen oder Erfahrungen, wie ich sonst mein Käuferschutz in Anspruch nehmen kann oder bei eBay andere Wege einleiten kann?
Vielen Dank vorab!
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07-03-2025 11:17
Hallo @lukulus !
Welchen Grund hast du denn angegeben? Du kannst einen Widerspruch
gegen diese Entscheidung einlegen. Nenne doch bitte einmal
die Artikelnummer.
Vielleicht kann sich auch anna_s@ebay deinen Fall anschauen und
dir helfen.
Liebe anna_s@ebay !
Könntest du hier bitte einmal reinschauen?

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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07-03-2025 11:22
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07-03-2025 11:26
Hallo @lukulus,
schön, dass du dich meldest.
Ich habe mir die Details zu deiner Rückgabe genauer angesehen und kann die Aussage des Kollegen bestätigen. Du hast einen Widerrufsgrund gewählt und da es sich um einen privaten Verkäufer handelt, durfte er die Rückgabe ablehnen.
Anders sieht es natürlich aus, hättest du einen Grund wie "Fälschung" oder "nicht wie beschrieben" gewählt. In so einem Fall kann dein Verkäufer die Rückgabe nicht ablehnen.
Ich empfehle dir, einen Streitfall über deine Zahlungsdienstleister zu öffnen. So hast du noch die Möglichkeit, deinen Betrag zurückzuerhalten.
@*sweet-melody* Danke dir 💜
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg.
Ganz liebe Grüße
Anna
