Sofortkauf vom Verkäufer nach Bezahlung eigenhändig abgebrochen?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
03-11-2020 11:55 - bearbeitet 03-11-2020 11:56
Hi!
Ich habe am Wochenende einen Artikel erstanden, den ein großer "Shop" hier auf eBay zu einem nicht unüblichen Preis zum Sofortkauf angeboten hat (Kaufbestätigung liegt vor).
Nachdem ich den besagten Artikel kaufte und per Paypal bezahlte, erhielt ich kurz darauf diese Nachricht von eBay:
"Der Verkäufer hat diesen Kauf aus folgendem Grund abgebrochen: Käufer hat darum gebeten, den Kauf abzubrechen.". Und aus der Nachricht des Verkäufers geht hervor, der Preis des Artikels wäre "durch einen Systemfehler falsch angezeigt" worden.
Das halte ich für Unsinn. Fakt ist doch, dass beide einen Kaufvertrag eingegangen sind. Warum kann hier der Verkäufer eigenhändig entscheiden, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen – vor allem mit solch einer haltlosen Begründung?
Liebe Grüße!
Moritz
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (3)
Antworten (3)

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
@moritzbsc schrieb:Hi!
Ich habe am Wochenende einen Artikel erstanden, den ein großer "Shop" hier auf eBay zu einem nicht unüblichen Preis zum Sofortkauf angeboten hat (Kaufbestätigung liegt vor).
Nachdem ich den besagten Artikel kaufte und per Paypal bezahlte, erhielt ich kurz darauf diese Nachricht von eBay:
"Der Verkäufer hat diesen Kauf aus folgendem Grund abgebrochen: Käufer hat darum gebeten, den Kauf abzubrechen.". Und aus der Nachricht des Verkäufers geht hervor, der Preis des Artikels wäre "durch einen Systemfehler falsch angezeigt" worden.
Das halte ich für Unsinn. Fakt ist doch, dass beide einen Kaufvertrag eingegangen sind. Warum kann hier der Verkäufer eigenhändig entscheiden, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen – vor allem mit solch einer haltlosen Begründung?
Liebe Grüße!
Moritz
Tagchen @moritzbsc
Ein Vertrag wird geschlossen, indem z.B. zwei Beteiligte eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Bei dir als Käufer wäre das, du willst zu einem bestimmten Preis und zu bestimmten Bedingungen einen Artikel kaufen - unter Würdigung aller relevanten Fakten.
Für den Verkäufer bedeutet das, dass er für einen bestimmten Preis unter bestimmten Bedingungen einen Artikel verkaufen will.
Hat er bei der Preiseingabe einen Fehler gemacht oder bei der Wahl des Angebotsformates, entspricht das nicht seinem Willen.
Daher muss EBay die Möglichkeit zum Abbruch auch schaffen.
Was dabei einfach nicht in Ordnung ist: Dem Käufer den Abbruchwunsch zuzuschieben. Dafür würde er von mir eine negative Bewertung bekommen. Das geht vielleicht noch über dein EBay-Konto über Bewertungen.
Bei Anfechtung müsstest du belegen, dass sehr wohl ein Vertrag besteht, also die Willenserklärungen sich decken oder aber, dass die Anfechtung unbegründet ist.
Auch ein Anspruch auf Schadensersatz könnte daraus entstehen, den du aber einklagen müsstest.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Eventuell wollte er den Artikel für 329€ oder 339€ (statt 319€) verkaufen, aber reicht das als Begründung? Wenn ich im Laden meinen Artikel bereits bezahlt habe, darf die Verkäuferin ja auch nicht plötzlich auf die Idee kommen, den Kauf zu widerrufen und mir die Artikel vorzuenthalten?
Liebe Grüße!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
https://www.juraforum.de/lexikon/kaufvertrag-ebay
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
moritzbsc
Der Irrtumsparagraf gilt sowieso immer, wenn dir das unverzüglich erklärt wird, ein Paradebeispiel von Vk, das machen nicht alle.
"Käufer wollte den Abbruch" musst du hinwegsehen oder auch nicht, Vk hat keine andere Möglichkeit ohne Einschränkungen im Vk cockpit das zu machen.
Soweit ich weiß könntest du noch bewerten, aber je nach dem was du schreibst und wie der Vk bei ebay angesehen ist, wird das dann auch schnell mal gelöscht!
Im Übrigen gilt nicht dein Wunschpreis, den du gerne hättest, sondern für was der Vk genau diesen Artikel wieder eingestellt hat: das ist doch belegbar!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Also, bis zur Bezahlung kann der Vk sich IMMER überall auf Irrtum berufen, es sei denn, er hat den Irrtum offensichtlich nachweisbar "akzeptiert" - also z.B. bei Annahme eines Angebotes des Käufers durch den VK.
Eine Preisauszeichnung ist IMMER ein invitatio ad offerendum - also die Aufforderung an den Kaufinteressierten auf dieser Preis-Basis dem VK ein Kaufangebot zu unterbreiten, welches er dann ggf. annimmt. Nach Annahme diese Kaufangebotes ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, wenn nicht Vertragsbestandteil.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @moritzbsc
nenne doch bitte mal die Artikelnummer und den Preis für den du gekauft hast.
Antworten kannst du über den Kommentare Link unter dem Posting
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
@moritzbsc schrieb:Hi!
Ich habe am Wochenende einen Artikel erstanden, den ein großer "Shop" hier auf eBay zu einem nicht unüblichen Preis zum Sofortkauf angeboten hat (Kaufbestätigung liegt vor).
Nachdem ich den besagten Artikel kaufte und per Paypal bezahlte, erhielt ich kurz darauf diese Nachricht von eBay:
"Der Verkäufer hat diesen Kauf aus folgendem Grund abgebrochen: Käufer hat darum gebeten, den Kauf abzubrechen.". Und aus der Nachricht des Verkäufers geht hervor, der Preis des Artikels wäre "durch einen Systemfehler falsch angezeigt" worden.
Das halte ich für Unsinn. Fakt ist doch, dass beide einen Kaufvertrag eingegangen sind. Warum kann hier der Verkäufer eigenhändig entscheiden, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen – vor allem mit solch einer haltlosen Begründung?
Liebe Grüße!
Moritz
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/26882-fehler-preisangabe-online-haendler