Sonderfall eingelöster Gutschein und Teil-Rückgabe
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09-11-2020 04:02
Guten Morgen,
ich habe eine Frage auf die ich hier keine Antwort entdecken konnte :
Für den Verkauf eines Artikels habe ich einen Gutschein über 33.- erhalten. Dann habe ich einen Artikel 4x zum Preis von je 19.- gekauft und bei der Bezahlung der insgesamt 76.- den Gutschein eingelöst. Nun hat sich leider herausgestellt, daß ich den Artikel nicht 4x, sondern nur 2x benötige und die übrigen 2x zurückgeben möchte.
Was würde bei dieser teilweisen Rückgabe mit dem eingelösten Gutschein passieren ? Klar ist, daß der Gutschein bei einer vollständigen Rückgabe aller 4 Artikel verfallen würde, aber statt dessen würde ich ja 2 Artikel behalten, auf deren Kaufpreis der Gutschein in vollem Umfang angerechnet werden könnte.
Hat jemand schon einmal so eine Konstellation gehabt ? Würde der Gutschein auf die verbelibenden 2 Artikerl angerechnet oder verfallen ?
LG ElSantero
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Hallo @elsantero,
stellt sich schon die Frage, ob eine Teilrückgabe überhaupt möglich ist.
Hatte hier in letzter Zeit das Problem, dass nur alles oder nichts möglich war.
Keine Ahnung ob das mittlerweile gelöst wurde.
Ansonsten: Eine teilweise Verrechnung des Gutscheines ist sicherlich nicht möglich.
Grüße
moebel-halser
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vielen Dank für Deine Antwort.
Eine Teilrückgabe ist möglich, so viel läßt sich bereits mit Bestimmtheit sagen.
Ob und ggf. in welchem Umfang es zu einer Anrechnung des Gutscheins kommt, weiß anscheinend nur das System und da bin ich offenbar Beta-Tester!
Grüße
elsantero
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leider ändert sich hier immer so einiges und eine Teilrückgabe hat man ja nicht laufend.
Bei meinen letzten Teilrückgaben vom Kunden hat es nicht funktioniert.
Erst wurden die gesamten Versandkosten bei Rückgabe eines einzelnen Artikels (5 Euro Versand für mehrere Artikel) der einzelnen Rückgabe (4 Euro) zugerechnet und beim zweiten Fall wurde, obwohl nur der Rückgabeartikel ausgewählt wurde, das komplette Geld erstattet.
Ändert sich hier aber alles laufend und für Überraschungen ist Ebay immer gut.
Grüße
moebel-halser
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da kann ich Dir nur beipflichten: im Laufe der Jahre hat man bei ebay so viele Eigenarten festgestellt, daß einen eigentlich schon gar nichts wundert. Schade, daß Abläufe immer wieder verschlimmbessert werden, statt das System auch 'mal zu konsolidieren.
Nicht ärgern, nur wundern!
Grüße
elsantero
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@elsantero schrieb:Guten Morgen,
ich habe eine Frage auf die ich hier keine Antwort entdecken konnte :
Für den Verkauf eines Artikels habe ich einen Gutschein über 33.- erhalten. Dann habe ich einen Artikel 4x zum Preis von je 19.- gekauft und bei der Bezahlung der insgesamt 76.- den Gutschein eingelöst. Nun hat sich leider herausgestellt, daß ich den Artikel nicht 4x, sondern nur 2x benötige und die übrigen 2x zurückgeben möchte.
Was würde bei dieser teilweisen Rückgabe mit dem eingelösten Gutschein passieren ? Klar ist, daß der Gutschein bei einer vollständigen Rückgabe aller 4 Artikel verfallen würde, aber statt dessen würde ich ja 2 Artikel behalten, auf deren Kaufpreis der Gutschein in vollem Umfang angerechnet werden könnte.
Hat jemand schon einmal so eine Konstellation gehabt ? Würde der Gutschein auf die verbelibenden 2 Artikerl angerechnet oder verfallen ?
LG ElSantero
Da in den Gutscheinbedingungen immer steht, dass die Gutscheine auf keinen Fall ausgezahlt werden, gehe ich davon aus, dass bei einer Teilrückerstattung zunächst der Gutschein "verrechnet" wird und Du dann nur noch die 6,- € zurück bekommst, die Du für diese zwei Artikel tatsächlich bezahlt hast. Der Gutschein ist dann futsch.
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vielen Dank für Deine Antwort.
Ich will ja auch gar keine AUSZAHLUNG des Gutscheins. Und ich kann natürlich nicht ausschließen, daß ebay in der von Dir beschriebenen Weise verfahren wird, dadurch entstünde von meiner Seite aber durchaus Diskussionsbedarf!
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vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, ein Wiederverkauf wäre wohl die einfachste Lösung gewesen, wegen des dabei zu erwartenden Verlusts aber auch nur der letzte Ausweg. Mal sehen, was jetzt bei der Teilrückgabe herauskommt.
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Hallo @elsantero
Gutscheine sind in der Regel nicht erstattungsfähig, wie weit er auf die verbleibende Summe angerechnet wird oder überhaupt kann dir hier niemand sagen.
Da solltest du dir mal die Gutscheinbedingungen anschauen.
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vielen Dank für Deine Antwort.
Der Verweis auf die Gutscheinbedingungen ist ja sicherlich gutgemeint, aber leider wenig hilfreich. Nicht jeder, der eine Frage hier veröffentlicht, war nur zu faul zum Nachlesen! Zu dem von mir beschriebenen Problem habe ich den Bedingungen jedenfalls keine Aussage entnehmen können, deshalb steht im Titel ja auch "Sonderfall".