Einspruch gegen Ebay-Entscheidung
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06-05-2021 11:10
Hallo liebe Community,
ich habe heute beim Verkäufer eine Rückgabe des von mir bestellten Artikels beantragt. Daraufhin schrieb mir der Verkäufer eine Mail und teilte mit, dass keine Rückgabe möglich ist und eröffnete zugleich einen Fall bei Ebay. Diesen vom Verkäufer eröffneten Fall hat Ebay innerhalb von einer Stunde zu Gunsten des Verkäufers geschlossen. Ich habe keinerlei Möglichkeiten Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen da die Falleröffnung vom Verkäufer ausging. Was kann ich jetzt noch tun?
Vielen Dank.
Akzeptiert Lösungen (0)
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Hallo fori.0815,
du hast mich falsch verstanden. Natürlich habe ich bezahlt. Per Paypal. Und den Artikel habe ich auch erhalten. Und natürlich ist eine beantragte Rückgabe zugleich auch ein Widerruf.
Hallo symbolias,
ja, 159,99 € sind kein Pappenstiel. Von daher bin ich natürlich aufgeregt.
Ich habe bezahlt und zwar per Paypal. Der Verkäufer hat den Lizenzschlüssel auch geschickt sowie auch einen Downloadlink.
Bevor ich die Software downloaden konnte, musste ich den Lizenzschlüssel auf der Herstellerwebseite eingeben.
Nach erfolgter Installation wurde ich gefragt, ob ich die Software mit dem Lizenzschlüssel aktivieren wolle oder die Testversion 14 Tage benutzen. Ich entschied mich für die 14tägige Testphase, da ich die Software zuerst nur ausprobieren wollte. Die Lizenz wurde also nicht aktiviert.
Da die Software aber nicht meinen Erwartungen entspricht, habe ich die Rückgabe beantragt, die der Verkäufer abgelehnt hat. Nur weil es kein physischen Artikel sondern nur ein digitaler ist und ich daher "kein Paket" zurückschicken kann hat doch nichts damit zu tun, dass ich ein Widerrufsrecht habe welches mir der Verkäufer ja mit der abgelehnten Rückgabe verwehrt.
Viele Grüße

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@schwiegeromaDa hast du es dem Verkäufer und dir aber unnötig schwer gemacht. Einfach in Google Kofax Power PDF Testversion eingeben und schon wird dir eine Seite gezeigt, auf der du das direkt beim Unternehmen anfordern kannst. Wäre besser gewesen, als erst zu kaufen. Das sind solche Fälle, die den Horizont von Leuten schon mal übersteigen kann. Der VK hat nicht einmal seinen Internetauftritt hier korrekt gestaltet. Ich würde an deiner Stelle erst einmal beim Kofax direkt nachfragen und dort nachfragen. Wenn du Glück hast, schreiben die zurück, dass der Schlüssel erneut verkauft werden kann. Das kannst du dann an den VK weiterleiten und mit ihm außerhalb von EBay klären. Wenn das nicht klappt, musst du ihn halt verklagen bzw. mahnen und so weiter.
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Tagchen @schwiegeroma
Du musst schon etwas konkreter werden?
Hast du bereits bezahlt?
Wenn ja, welche der angebotenen Zahlungsmethoden hast du gewählt?
Hast du einen Code, einen Zugang, was immer, zu der Software erhalten oder nicht.
Du bist bestimmt ein wenig aufgeregt, weil du gerade nicht verstehst, was das alles soll, aber wir können vielleicht helfen, wenn du dich jetzt etwas sammelst und den genauen Ablauf kurz beschreibst. Ist noch alles etwas konfus.
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Hallo fori.0815
es handelt sich um den Artikel 144026319172. Mir ist bewusst, dass es bei digitalen Inhalten keinen Käuferschutz gibt. Aber: die oben beschriebene Antwort von Ebay (Rückgabefrist überschritten) ist so dermaßen unzutreffend, dass ich an meinem Verstand zweifle.
Die Begründung des Verkäufers ist mir unbekannt. Vielleicht wollte der VK mir einfach zuvorkommen? Eben damit ich keinen Einspruch einlegen kann? Ich weiß es nicht.
Rückgabe beantragt heute um 10:06 Uhr. Um 10:28 Uhr erhielt ich von Ebay folgende Nachricht:
"Der Verkäufer hat uns gebeten, diesen Fall zu prüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Hallo, Der Verkäufer hat den eBay-Kundenservice gebeten, diesen Fall zu prüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden wieder bei Ihnen."
Dann um 10:50 Uhr folgende Ebay-Nachricht: "Nach der Prüfung aller Details dieses Falls wurde entschieden, keine Rückerstattung an Sie zu veranlassen."
Nachdem ich mich erneut an Ebay gewandt hatte, kam neue Nachricht.
"es tut mir leid, dass der Fall zweimal zu Ihren Ungunsten geschlossen wurde.
Sie können auch versuchen den Konflikt bei PayPal zu eröffnen, damit der Betrag bis zur erneuten Klärung eingefroren wird. Da die dritte Entscheidung im Fall nicht möglich ist, empfehle ich Ihnen rechtliche Schritte gegen Verkäufer zu unternehmen. Sie haben die Fülle an Möglichkeiten:
· Wenden Sie sich an Rechtsberatungsstelle. Dort bekommen Sie die ausführlichen Informationen über Ihre Rechte.
· Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt auf.
· Melden sie diese Angelegenheit bei der Polizei. Wir arbeiten natürlich mit der Polizei zusammen und werden Sie weiter gerne unterstützen.
· Unter dieser Link können Sie zusätzlich gegen den Verkäufer eine offizielle Beschwerde melden: …
Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt nicht die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer und ist separat von diesen zu betrachten. Aus diesem Grund darf ich als eBay-Mitarbeiter keine Rechtsauskünfte erteilen.“
Ich habe nun bei Paypal einen Konflikt gemeldet. Mal schauen was das bringt.
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Hallo fori.0815
es handelt sich um den Artikel 144026319172. Mir ist bewusst, dass es bei digitalen Inhalten keinen Käuferschutz gibt. Aber: die oben beschriebene Antwort von Ebay (Rückgabefrist überschritten) ist so dermaßen unzutreffend, dass ich an meinem Verstand zweifle.
Die Begründung des Verkäufers ist mir unbekannt. Vielleicht wollte der VK mir einfach zuvorkommen? Eben damit ich keinen Einspruch einlegen kann? Ich weiß es nicht.
Rückgabe beantragt heute um 10:06 Uhr. Um 10:28 Uhr erhielt ich von Ebay folgende Nachricht:
"Der Verkäufer hat uns gebeten, diesen Fall zu prüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Hallo, Der Verkäufer hat den eBay-Kundenservice gebeten, diesen Fall zu prüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden wieder bei Ihnen."
Dann um 10:50 Uhr folgende Ebay-Nachricht: "Nach der Prüfung aller Details dieses Falls wurde entschieden, keine Rückerstattung an Sie zu veranlassen."
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edit:
Ich habe mich nun per Mail an Ebay gewandt und erhielt eine Antwort, bei der ich mich frage, ob meine Mail überhaupt gelesen wurde. Ich zitiere:
"Bei einer eingehenden Prüfung der Angaben zur Sendungsverfolgung haben wir festgestellt, dass Sie den Artikel nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgeschickt haben. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Einspruch ab. Wir werden für diesen Fall keine weiteren Einsprüche prüfen. Bitte achten Sie zukünftig darauf, Artikel innerhalb der vorgegebenen Fristen zurückzuschicken."
Irgendwie fühle ich mich verarscht. Welche Angaben zur Sendungsverfolgung? Welche Rücksendefrist?
Der Artikel wurde am 4. Mai gekauft. HEUTE am 6. Mai habe ich die Rückgabe gestartet.
Ich habe Einspruch eingelegt, da der Verkäufer in seinem Angebot weder die Rückgabe ausgeschlossen hat noch irgendein ähnlicher Hinweis dort zu finden ist. Im Gegenteil, der Verkäufer wirbt explizit im Angebot mit 1 Monat Widerrufsrecht.
Wieso schickt mir Ebay eine so dermaßen am Thema vorgeigehende Antwort?
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Du hast also weder bezahlt noch den Artikel erhalten? Warum öffnest Du dann eine Rückgabe?
"Rückgabe" ist bei ebay wörtlich gemeint. Wenn du eine Rückgabe öffnest, musst Du was zurück geben. Kannst Du ja schlecht, wenn Du nichts zum zurückgeben erhalten hast.
Eine Rückgabe ist kein Widerruf. Wie Du einen Kauf widerrufen kannst, sollte im Angebot stehen - in der Widerrufsbelehrung. Da steht aber garantiert nicht "Öffnen Sie bei ebay eine Rückgabe, wenn sie noch keinen Artikel bekommen haben".
Für ebay ist die Sache jetzt erledigt. Den Rest musst Du mit dem Verkäufer klären. Der kann nämlich immer noch Zahlung des Artikels verlangen.
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@schwiegeroma schrieb:Hallo liebe Community,
ich habe heute beim Verkäufer eine Rückgabe des von mir bestellten Artikels beantragt. Daraufhin schrieb mir der Verkäufer eine Mail und teilte mit, dass keine Rückgabe möglich ist und eröffnete zugleich einen Fall bei Ebay. Diesen vom Verkäufer eröffneten Fall hat Ebay innerhalb von einer Stunde zu Gunsten des Verkäufers geschlossen. Ich habe keinerlei Möglichkeiten Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen da die Falleröffnung vom Verkäufer ausging. Was kann ich jetzt noch tun?
Vielen Dank.
Was hast du bei wem gekauft (Artikelnummer)?
Hattest Du bezahlt?
Welchen Fall hat der Verkäufer geöffnet?