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Handy ausdrücklich mit MwSt. nach Versand nur differenzbesteuert ( ohne ausgewiesene MwSt. )

Handy bestellt ,

im Impressum steht ausdrücklich Rechnungen werden mit MwSt Rechnungen versendet.

nach dem Versand sagt er , es wird grundsätzlich nur Differenzbesteuert, " wie in seinem Impressum" .

habe die Seite kurz vor dem Kauf gespeichert- da stehts natürlich "mit" drin, mittlerweile hat er den Spruch rausgenommen.

Benötige die Rechnung mit Mwst aber für Finanzamt.

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1 ANTWORT 1

Handy ausdrücklich mit MwSt. nach Versand nur differenzbesteuert ( ohne ausgewiesene MwSt. )

Du hast mit diesem Account gekauft?

Dann hast du gar keinen Anspruch auf eine Rechnung! Auch nicht von einem gewerblichen Verkäufer.

 

  1. Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen entsprechend den Vorgaben in §§ 14,14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.

 

  1. Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt. Für jede steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ist er jedoch verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistungen eine Rechnung im Sinne der §§ 14,14a UStG zu erteilen.

 

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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