am
10-10-2025
22:27
- zuletzt bearbeitet am
11-10-2025
10:58
von
kh-mel
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe mit meinem Fall (SR# 1-498362476095).
Die Käuferin hat am 25.09. eine automatische Rückerstattung erhalten, aber den Artikel nie zurückgesendet.
Laut eBay-Richtlinie §357 BGB (Rückgabefrist 10 Tage) ist diese Frist längst abgelaufen.
Trotz mehrfacher Kontakte der Käufer und mit dem eBay-Plus- und Social-Media-Support bekomme ich nur Standardantworten. Die keine Lösung anbieten, sondern noch mehr die Situation verwirren.
Ich bitte darum, dass dieser Fall an Trust & Safety weitergeleitet und die Rückzahlung an mich geprüft wird.
Es handelt sich um einen hochwertigen Luxusartikel (Valentino-Tasche), der seit über 4 Wochen bei der Käuferin ist. und es besteht nun die berechtigte Sorge, dass sie benutzt oder unsachgemäß gelagert wird, was zu Schäden führen kann.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, wie man eine Eskalation bei eBay Deutschland durchsetzt?
Vielen Dank im Voraus 🙏
Zanna
12-10-2025 12:08
@kollletta Wir haben den Fall zugunsten Deines Käufers entschieden,weil Du dem Käufer innerhalb der gesetzten Frist nicht den Rückversand des Artikels ermöglicht hast.
<<Der Artikel, den der Käufer zurückgeben möchte, ist über den eBay-Käuferschutz abgesichert. Dies ermöglicht dem Käufer, eine Rückgabe für Artikel anzufordern, die von der Artikelbeschreibung abweichen.
Wie Sie vielleicht wissen, müssen Verkäufer den eBay-Käuferschutz beachten, auch wenn sie nicht angegeben haben, dass sie Rückgaben akzeptieren.Wenn Sie dem Käufer keine Rücksendemethode anbieten bzw. die Rückgabe nicht innerhalb von 4 Kalendertagen ermöglichen, müssen Sie möglicherweise eine vollständige Rückerstattung veranlassen, ohne dass der Artikel an Sie zurückgeschickt wird.>>
In der Nachricht vom 20.09 wurdest du auch darauf hingewiesen wie du in dem Text herauslesen kannst.Hier liegt kein Systemfehler unserer Seite an.
Liebe Grüße
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
12-10-2025 11:38
12-10-2025 11:37
12-10-2025 10:31 - bearbeitet 12-10-2025 10:31
Danke für die sehr klare und deutliche Schilderung des Ablaufs alena@ebay .😘
Das mit der KK war vorher glaube ich noch nicht erwähnt worden, aber so sollte @kollletta verstehen warum die Käuferin noch keinen Geldeingang sieht und kann entsprechend kommunizieren.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
12-10-2025 10:22
Hallo @kollletta der Fall wurde wie erwähnt zu Gunsten der Käuferin geschlossen. Wir haben ihr ein Versandetikett zukommen lassen, nach Schließung des Falles. Durch Schließung des Falles besteht hier kein Verkäuferschutz mehr. Sollte die Käuferin den Artikel dir nicht zurückschicken, hast du hier die Möglichkeit gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Die Rückerstattung an die Käuferin ist erfolgt und bei Kreditkarten kann es bis zu 30 Tage dauern.
Und zu deiner Nachricht am 19.09 erst einmal nicht zu handeln, war ein Hinweis das es eine Falleröffnung zu dieser Tasche gibt, wir nun alles Prüfen und uns innerhalb von 48 Stunden bei dir melden mit weiterer Vorgehensweise. Am nächsten Tag wurdest du aufgefordert das Versandetikett bereitzustellen und der Fall wurde für diese 4 Tage pausiert.
Danke fürs Markieren @oskar_der_wikinger 😘
Liebe Grüße
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
12-10-2025 09:40
@kollletta schrieb:
Danke für die Rückmeldung.
Genau – das Rücksendeetikett wurde am 28.09. von eBay (nicht von mir) a die Käuferin gesendet, nachweislich mit der DHL-Nummer.
Trotzdem behauptet die Käuferin weiterhin, kein Etikett und kein Geld erhalten zu haben.
Ich hoffe, dass eBay das nun endgültig prüft und mir den Betrag zurückerstattet,
da der Rückgabeprozess klar nicht ordnungsgemäß verlaufen
Moin @kollletta
ich markiere nochmal eine Mitarbeiterin.
Hallo alena@ebay mein blonder Engel😍😘, würdest du bitte nochmal schauen was hier der Käufer von euch bekommen hat.
Meiner Meinung nach wird sich hier im Kreis gedreht und die Katze beißt sich selber in den Schwanz.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
12-10-2025 07:26
11-10-2025 13:23
Also, soweit mir bekannt ist, kann der Käufer nach einer Erstattung des Etikett nicht mehr aufrufen.
Auch wenn bereits erstattet wurde, musst du alles weitere ausserhalb von ebay klären.
Der Fall ist geschlossen.
nina@ebay , kannst Du bitte noch einmal abschließend reinsehen.
Das Etikett kann dann ja nur vom Kundenservice erstellt worden sein und nicht über die Bestellung, korrekt?
Und dann müsste der Käufer es auch bekommen haben.
11-10-2025 12:52
11-10-2025 12:18
Moin @kollletta
zum letzten Mal, nina@ebay hat Folgendes geantwortet:
"Du wurdest am 20.09. von meinen Kollegen aufgefordert, dem Käufer ein Rücksende-Etikett zu übermitteln.
Dieser Aufforderung bist du nicht nachgekommen, weswegen der Rückgabe-Fall dann am 25.09. zu Gunsten des Käufers geschlossen wurde.
Aus demselben Grund wurde auch dein Einspruch abgelehnt.
Dein Käufer hat dich mehrfach darum gebeten, ein Rücksende-Etikett zu übermitteln, damit die Tasche zurückgeschickt werden kann."
Das ist der Infostand, den Ebay hier anhand der vorliegenden Daten veröffentlicht hat. Was Du mit der Käuferin an Nachrichten über Ebay oder andere Kanäle ausgetauscht hast kann ich leider nicht einsehen.
11-10-2025 12:07
11-10-2025 12:03
Moin @kollletta
das Vorgehen bei Rückgaben ist bei Ebay eindeutig geregelt:
Darüber hat man sich als Verkäufer zu informieren, bevor man hier verkauft oder spätestens, wenn es zu einer Reklamation kommt.
Der erste Schritt sollte dabei stets ein Blick in die Ebay-Hilfe sein, bevor man an Kundendienst anschreibt. Hier gibt es schriftliche Informationen, welches Procedere Ebay bei Reklamationen vorgesehen ist. Jedes andere Vorgehen führt im Nachhinein zu Problemen, wie in diesem Fall.
am
11-10-2025
11:50
- zuletzt bearbeitet am
11-10-2025
12:20
von
kh-mel
nina@ebay
Vielen Dank für Ihre Antwort.
@petersmodellbahnstuebchen danke auch an Sie fürs Mitlesen.
Ich möchte zusätzlich @ebay_team und @ebay_kundenservice in die Diskussion einbeziehen,
damit der Sachverhalt eindeutig geklärt werden kann.
Zur Klarstellung:
Ich habe kein eigenes Rücksendeetikett gesendet,
weil eBay selbst – nachweislich – eines ausgestellt und an die Käuferin übermittelt hat.
Am 28.09.2025 hat eBay-Kundenservice bestätigt:
„Für den Rückversand habe ich ganz einfach ein kostenloses Versandetikett an die Käuferin ausgestellt.“
Am 06.10.2025 hat eBay-Kundendienst dies erneut bestätigt
und die DHL-Sendungsnummer 00340434317658560115 angegeben.
In derselben Nachricht steht auch, dass die Rückerstattung bereits am 25.09.2025
nach der Fallentscheidung erfolgt ist.
Das bedeutet eindeutig:
- eBay selbst hat das Rücksendeetikett an die Käuferin gesendet,
- und eBay hat die Rückzahlung vorgenommen – nicht ich.
Trotzdem behauptet die Käuferin jetzt, weder das Etikett noch das Geld erhalten zu haben,
obwohl beides laut eBay nachweislich am 25.09. bzw. 28.09. versendet wurde.
Die Käuferin hat bis heute keine Rücksendung vorgenommen,
sondern schreibt mir nur, dass sie im Urlaub ist und erst in drei Wochen zurücksenden will.
Ich bitte daher, den Fall unter Berücksichtigung dieser klaren Nachweise
noch einmal zu prüfen, da ich weder die Tasche noch das Geld habe und die Käuferin das Rückgabe-Prozedere eindeutig verletzt hat.
Ich erwarte daher die Rückzahlung des Betrags an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Zanna
11-10-2025 11:31
@kollletta schrieb:
eBay-Mitarbeiterin Alina Stern hat am 28.09. bestätigt,
dass die Rückerstattung am 25.09. erfolgt ist und
die Käuferin ein DHL-Rücksendeetikett (00340434317658560115) erhalten hat.
Hallo @kollletta ,
wenn eine Erstattung veranlasst wurde, dann kann Deine Käuferin das Etikett nicht mehr aufrufen.
Da musst du nun ausserhalb von ebay ein neues erstellen.
11-10-2025 11:21
Moin nina@ebay
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.🤔
Moin @kollletta
so wie sich der Fall nun darstellt, wirst Du die Rücksendung leider nun außerhalb von Ebay durchsetzen müssen, da Du Dich "logischerweise" (???) an die erste Anweisung gehalten hast und nichts innerhalb der Frist unternommen hast.
am
11-10-2025
11:18
- zuletzt bearbeitet am
11-10-2025
11:51
von
kh-mel
Danke, Peter
Ja, genau das wundert mich ja — in meinem Fall gab es gar keine Rücksendung, und trotzdem wurde am 25.09. automatisch erstattet.
Ich habe mich streng an die Anweisung gehalten, „bitte nichts tun, bis eBay entscheidet“, und als die Entscheidung kam, war die Frist fürs Etikett schon vorbei.
Ich verstehe natürlich Ihren Hinweis wegen der Frist,
aber in meinem Fall lag kein Versäumnis meinerseits vor.
Ich habe mich genau an die erste Anweisung von eBay gehalten, um keine Regel zu verletzen.
Die Entscheidung kam jedoch erst nach Ablauf der Vier-Tage-Frist, wodurch ich objektiv gar keine Möglichkeit hatte, das Etikett rechtzeitig zu senden.
Das Missverständnis entstand also nicht durch mich, sondern durch die widersprüchlichen Mitteilungen von eBay,
und die Rückerstattung wurde daraufhin automatisch – ohne Prüfung – vorgenommen.
Die Käuferin hat mir außerdem geschrieben, dass sie im Urlaub ist und die Tasche erst in drei Wochen senden will, dabei leider sehr unhöflich und beleidigend:
„ Ich bin in Urlaub und sag mir nicht schnellstmöglich!!!!!! Ich bin nicht deine Sklave! ich schicke wenn ich zurück da bin!!! Schickt mir eine Ettiket für deine Tasche!!“ (03.10.)
„Ich muss erst mein Geld zurückhaben, bevor ich deine Tasche schicke!“ (07.10.)
„Wo ist meine Rückerstattung? Wo ist das Etikett???“ (10.10.)
Am Anfang schrieb mir sie sogar, dass ihr die Tasche „gut gefallen“ hat und dass sie „viele Luxustaschen“ besitzt:
„Die Tasche hat mir gut gefallen, nur die Beschreibung stimmt nicht alles… Wenn eBay entscheidet, dass ich keine Rückerstattung bekomme, dann behalte ich die Tasche.“
Das zeigt deutlich, dass kein echter Mangel vorliegt, sondern dass sie die Tasche gern behalten möchte – was sie ja bis heute tut.
eBay-Mitarbeiterin hat am 28.09. bestätigt,
dass die Rückerstattung am 25.09. erfolgt ist und
die Käuferin ein DHL-Rücksendeetikett (00340434317658560115) erhalten hat.
Ich hoffe daher, dass mir der Betrag bald wieder gutgeschrieben wird,
da die Käuferin sowohl das Geld als auch die Tasche behalten hat.
Liebe Grüße
Zanna
11-10-2025 11:15
@kollletta Hey. 🙂 Das habe ich mir gern einmal angeschaut.
Du wurdest am 20.09. von meinen Kollegen aufgefordert, dem Käufer ein Rücksende-Etikett zu übermitteln.
Dieser Aufforderung bist du nicht nachgekommen, weswegen der Rückgabe-Fall dann am 25.09. zu Gunsten des Käufers geschlossen wurde.
Aus demselben Grund wurde auch dein Einspruch abgelehnt.
Dein Käufer hat dich mehrfach darum gebeten, ein Rücksende-Etikett zu übermitteln, damit die Tasche zurückgeschickt werden kann.
@petersmodellbahnstuebchen Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
11-10-2025 11:09
11-10-2025 10:36
Moin @kollletta
"3) Rücksendeetikett
Am 20.09. erhielt ich von Ebay zwei widersprüchliche Anweisungen:
„nichts tun, bis eBay entscheidet“ und gleichzeitig „Etikett innerhalb von 4 Tagen senden“.
Ich habe mich logischerweise an die erste Anweisung gehalten, damit die Käuferin den Artikel nicht vor der endgültigen Entscheidung zurückschickt."
Genau hier liegt der Hund begraben. Du hättest ein Rücksendeetikett innerhalb von 4 Tagen schicken müssen. Da Du dies nicht getan hast, hat Ebay die Rückerstattung veranlasst.
Wir können gern ab 11:00 Uhr eine Ebay-Mitarbeiterin hinzuziehen, da die liebe selina_b@ebay nur noch bis 11:00 anwesend ist.
11-10-2025 10:24