03-05-2024 09:22
Eine Kunde hat ein Artikel gekauft am 25.04 gekauft. Am selben Tag habe ich das verschickt. Die kunde hat sich dann am 29.04 bei mir gemeldet und gesagt dass die Lieferadresse sich geändert hat. Jetzt hat die Kunde auf Ebay gemeldet dass der Artikel nicht gekommen ist. Dass ist natürlich nicht mein Schuld und ich würde nicht andere Artikel schicken oder eine Rückerstattung. Was soll ich machen?
03-05-2024 10:18
Hallo @nanonest du verlierst den Verkäuferschutz wenn du ohne Sendungsnachweis verschickst, dann bist du Geld und Ware los wenn ein Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet.
Der Verkäuferschutz bei ebay ist so ausgelegt, dass Verkäufer einen Sendungsnachweis + Zustellnachweis haben müssen!
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz
Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.
Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag.
Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/
Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:
Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:
Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.
Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.
03-05-2024 09:50
Noch ein guter Rat für die Zukunft:
verschicke nur noch mit Sendungsnummer! Das erpart Ärger.
03-05-2024 09:47
Vielen Dank, sehr hilfreich und vor allem schnell!
03-05-2024 09:44
Hallo @nanonest , es ist ärgerlich, dass der Käufer nachträglich die Lieferadresse geändert hat. Selbstverständlich trifft dich hier keine Schuld, jedoch sehe ich, dass du den Artikel als Päckchen versendet hast, den Zustellversuch können wir daher leider nicht nachvollziehen. Aus deiner Kommunikation mit dem Käufer ist aber ersichtlich, dass er eine alte/falsche Lieferadresse angegeben hat. Ich schlage vor, dass du auf den Rückversand des Artikels wartest, ab dem 09.05.2024 kann die Anfrage zur Überprüfung an uns übergeben werden.
@perfect-sally - danke dir
Liebe Grüße, Sonja
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03-05-2024 09:27
Du hast nichts falsch gemacht! Und du darfst auch nur an die in ebay angegebene Adresse verschicken.
Ich gebe das weiter an eine ebay MA, sie wird dir Weiteres dazu sagen.
sonja@ebay wärst du bitte so nett.
@nanonest setz solche leute auf deine Sperrliste und wenn das Paket nicht zugestellt werden kann und zurückkommt dann den Kauf abbrechen mit dem Grund, dass etwas mit der Adresse nicht stimmt und erstatten.