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am
24-02-2025
10:12
- zuletzt bearbeitet am
24-02-2025
10:55
von
kh-brendon
Ich bin seit über 23 Jahren bei eBay, aber so was habe ich noch nie erlebt:
Vor 3 Tagen habe ich die Broschüren im Anhang zum Verkauf eingestellt. Kurz darauf wurde das Angebot von eBay entfernt und zwar mit dem Hinweis, es verstoße gegen eBay-Grundsätze, da der Artikel „gegen unsere Richtlinien zu nationalsozialistischen und anderen extremistischen Artikeln verstößt. Wir tolerieren in keiner Weise Angebote, die Hass, Gewalt oder Rassenintoleranz fördern oder verherrlichen.“ (eBay-Zitat)
Darauf hin habe ich mit eBay telefoniert und VERSUCHT, den Sachverhalt zu erklären – nämlich dass genau DAS GEGENTEIL der Fall ist: Die von mir angebotenen 3 Broschüren sind von Zeitzeugen politischer Verfolgung geschrieben worden – u.a. von einem SPD-Politiker, der von den Nazis verfolgt wurde. Die Broschüren wurden nicht zuletzt deshalb 1933 im Verlag Sozialistische Arbeiter-Internationale in Zürich, in der neutralen Schweiz gedruckt.
Kurz darauf erhielt ich eine 2. E-Mail von eBay: „ … zum zweiten Mal mit dem für die Bewertung zuständigen Fachteam überprüft und können feststellen, dass der Buchinhalt Propagandamaterial für nationalsozialistische und andere extremistische Ideen enthält.“
Man fasst es nicht!
Heute morgen habe ich noch 2x mit eBay telefoniert und darüber hinaus online Widerspruch eingelegt und auch noch den entsprechende Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Terror_in_Braunschweig angehängt.
Bisher keine Reaktion. Ich frage mich, haben die das nicht verstanden oder ist das geballte Inkompetenz?
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24-02-2025 12:10
@bootyooty Die Prüfungen solcher Angebote und ob diese gegen die Grundsätze verstoßen, wird von unserer Fachabteilung durchgeführt. 🙂
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24-02-2025 12:03
Nein, finde ich nicht.Denn vor deinem verlinkten wird der Bezug auf folgende Artikel genommen:
Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945).
Der Bezug mit dem Abdecken gilt also für Briefmarken und Zahlungsmittel.
Aber du wirst es herausfinden, wenn ebay deine Angebote erneut löschst.
Das wäre dann das zweite Mal und beim dritten Mal wirste sanktioniert was den Verkauf angeht.
Also... man muss hier nicht alles verkaufen was man so rumliegen hat. Zumal nicht nur ebay Sanktionen verhängen, sondern jedermann dem die Angebote vorliegen auch Strafanzeige erstatten kann.
nina@ebay kannst du hier überprüfen ob die Angebote (abgedeckt) aber nicht unkenntnlich gegen Grundsätze verstossen?
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24-02-2025 11:48
Die Informtionen sind widersprüchlich:
- Der Verkäufer muss auf den Bildern in seinem Angebot etwaige auf dem Artikel vorhandene verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich machen.
- Bücher, Zeitschriften, Dokumentationen und andere Artikel, die die Zeit des Nationalsozialismus sachlich beschreiben und eine rein wissenschaftliche Debatte widerspiegeln.
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24-02-2025 11:38
Fein @immota_fides dann ist nicht nächste Löschung vorprogammiert.
Warum liest du eigentlich nicht explizit dass, was ich verlinkt habe?
Es ist nicht ausreichend, diese abzudecken.
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24-02-2025 10:53
Mit dem „Argument“ dürfte „Der SS-Staat“ von Eugen Kogon in dieser Ausgabe https://images.**bleep**.de/s/07737899_MTQzMzczNA==/Eugen-Kogon+Der-SS-Staat.jpg nicht verkauft werden. Bitte einfach mal nachsehen, wie viele Exemplare mit dem SS-Logo gerade angeboten werden, bzw. verkauft wurden.
Ich habe mein Angebot gerade wieder eingestellt – diesmal mit abgedeckten Symbolen.
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24-02-2025 10:20
Folgende Artikel sind verboten:
- Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Es ist nicht ausreichend, diese abzudecken.
Folgende Artikel sind erlaubt:
- Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945). Der Verkäufer muss auf den Bildern in seinem Angebot etwaige auf dem Artikel vorhandene verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich machen.
- Bücher, Zeitschriften, Dokumentationen und andere Artikel, die die Zeit des Nationalsozialismus sachlich beschreiben und eine rein wissenschaftliche Debatte widerspiegeln.
- Orden und Abzeichen gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (OrdenG).