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Folgendes: Ich habe am Sonntag einen Artikel über Ebay verkauft. Der Käufer hat die Ware auch gleich bezahlt. Nach ca. 1-2 Std. fällt ihm ein, er habe sich vertippt und möchte den Kauf widerrufen. Meines Erachtens kann man einen Privatkauf nicht widerrufen. Auf jeden Fall habe ich dann gesagt, das tut mir Leid, gekauft ist gekauft und man kann sich nicht einfach so verklicken, wenn man zudem auch noch bei seinem Bankinstitut eine Überweisung tätigen kann. Daraufhin wollte der Käufer einen Kaufabbruch von mir. Laut Ebay kann aber muss ich diesen nicht akzeptieren. Ich habe den Abbruch abgelehnt. Nach einem Telefonat mit Ebay, ist der Kauf durch die sofortige Überweisung zustande gekommen. Das Geld ist heute auf meinem Konto verbucht worden. Jetzt führt sich der Käufer auf, mit der Aussage er werde das Geld durch seine Bank zurück überweisen lassen und wenn ich ihm blöd komme, dann schaltet er jetzt seinen Anwalt ein. Ich habe heute das Paket mit Sendungsverfolgung auf die Reise geschickt, damit er wenigstens nicht behaupten kann, er hätte nichts bekommen. Aber er schreibt auch, er wird das Paket nicht annehmen und Ebay einschalten. Laut dem Telefonat bin aber ich im Recht und ich habe im Vorfeld auch Beweisfotos gemacht, falls er die Ware doch annimmt und willkürlich beschädigt, um eine evtl. Rücksendung stellen zu können, obwohl ich mehrmals in der Anzeige stehen habe, keine Rücknahme akzeptiert. Was macht man nun in so einem Fall? Laut Bank, kann er sich das Geld nicht zurück holen, da er eigenmächtig die Überweisung getätigt hat und er beweisen müsste, warum er die Überweisung zurück ziehen möchte. Worauf ich aber behaupten könnte, er habe bei mir was gekauft, die Ware ist unterwegs, siehe Sendungsverfolgung!
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@bootyooty 

Die Artikelbeschreibung konnte ich gar nicht aufrufen und nun gar nichts mehr.

Du hast recht es war mit "neu sonstiges" eingestellt.

Nachricht 1 von 14
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Soweit ich erinnere war es als neu sonstige eingestellt was nicht korrekt war, @raffke2012  kannst du es noch aufrufen? Ich nämlich nicht mehr....

Nachricht 2 von 14
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Wenn das Parfum sowieso gebraucht war, dann hast du gegen einen Grundsatz von ebay verstoßen und der Käufer hat ein Rückgaberecht mit voller Erstattung von dem Kaufpreis, sowie Anrecht ein kostenloses Rücksendetikett.

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/used-cosmetics-policy?id=4290

Nachricht 3 von 14
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Das kann ich schon, weil ich im Vorfeld ein Foto und Video beim Einpacken gemacht habe.
Nachricht 4 von 14
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Wieso muss er nur mitteilen das es gebraucht ist? Er hat es ja unter diesen Umständen/ Bedingungen gekauft. Er konnte auch alles in der Artikelbeschreibung genauestens nachlesen.
Nachricht 5 von 14
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Hallo,

du bist sogar zu 100% im Recht.

Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider zweierlei.

Wenn es sich z.B. um das Parfum handelt müsste der Käufer nur mitteilen das es Gebraucht ist und schon musst du erstatten und den Rückversand bezahlen.

Wenn er den Artikel z.B. beschädigt musst du ebenfalls ersetzen, könnte ja auch ein Versandschaden sein.

Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Käufer, leider.

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@katbergsc-34  schrieb:
Wie will er Fotos einer evtl. Beschädigung schicken, wenn er die Annahme des Pakets verweigert?

Das war für den Fall, dass er annimmt, ist doch wohl logisch.

Und da kannste eben nicht die Rückgabe verweigern.

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Und wenn nicht angenommen wird und das Paket zurückkommt bist du also der Meinung, dass dir dann Geld und Ware gehören?

Bei ebay läuft es anders! Aber wenn du so auf dein Recht pochst und es durchsetzen willst, tu dir keinen Zwang an. Warte einfach ab was passieren wird.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Wie will er Fotos einer evtl. Beschädigung schicken, wenn er die Annahme des Pakets verweigert?
Nachricht 9 von 14
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Ich frage, weil ich auch andere Meinungen dazu hören möchte. Wenn er den Artikel nicht annimmt, ist es doch sein Problem. Dann hat er kein Geld und zudem noch die Annahme der Ware verweigert. Er kann den Artikel nur in Frage stellen, wenn er das Paket annimmt. Falls er sich weigert, hat er keinen ausschlaggebenden Grund den Kauf anzufechten! Laut Ebay muss der Artikel gesehen worden sein, für einen Versuch auf den Antrag der Rückerstattung. Und bei nicht Annahme entfällt dies schon im Vorfeld.
Nachricht 10 von 14
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Oh... na wenn du so überzeugt bist, dass du im Recht bist, warum fragst du dann hier nach? 

Eine RS die nach einem bloßen Telefonat dem Versicherungsnehmer Recht gibt?

Na ja. 🤔

Eine Sendungsnummer ist nicht alles, es geht auch um den Zustellnachweis, den hast du nicht wenn der Käufer die Annahme verweigert.

Du kannst natürlich Fotos machen wie sonstewas... meldet der Käufer einen abweichenden Artikel und schickt Fotos der Beschädigungen, greift der ebay Käuferschutz, da hilft auch kein Anruf bei einer RS.

Nachricht 11 von 14
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Hallo! Danke für deine Rückmeldung aber ich sehe zu 99,9% im Recht. Ich habe auch heute mit meiner Rechtsschutzvers. telefoniert und auch die sagen, das ich alles richtig gemacht habe und die Beweise dafür hätte ich sowieso. Und falls es zu einem Prozess kommen sollte, muss der jenige erstmal einen Anwalt finden, der ihm seine Lügengeschichten vertreten möchte.
Nachricht 12 von 14
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Sowas geht nicht gut sus... ich kann einerseits verstehen dass du auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehst.

Andererseits kann es passieren dass der Käufer einen abweichenden Artikel meldet und dann musst du zurück nehmen.

Oder er bewertet dich rot. Oder er verweigert die Annahme... oder, oder, oder.

 

Wenn eine Sache schon so anfängt hätte ich schleunigst dem Abbruch zugestimmt, den Käufer gesperrt und neu eingestellt, dann wäre Ruhe gewesen.

Nachricht 13 von 14
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