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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

... ich weiß es nicht, aber der Fehler wurde in den letzten Jahren und Monaten immer wieder an ebay gemeldet, und jedesmal wurde versprochen die Sache weiterzuleiten damit der Fehler behoben wird.

Nichts ist geschehen, und deshalb fallen mir in diesem Zusammenhang nur Begriffe wie "grob fahrlässig" oder gar "Vorsatz" ein.

 

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert, also wer keine große Lust dazu hat, einfach weiterklicken:

 

Ich habe vor etwa 40 Jahren von meinem Vater etwa 3000 sog Bildpostkarten geerbet.

Diese Karten sind nahezu wertlos. Wenn ich alle 3000 Artikel zusammen einstelle, würden sie mit etwas Glück zusammen 30,- Euro erzielen. Ich stelle sie nur einzeln für 1,- Euro ein und dann finden sich gelegentlich immer wieder Käufer, die das haben wollen - vielleicht weil ihre Heimatstadt abgebildet ist oder so etwas.

 

Nun zu ebay:

 

Laut den Gebühren für private Verkäufer kann man 320 Artikel kostenlos einstellen ohne irgend ein Bedingung.  Und zusätzlich 2500 Auktionen mit einem Startpreis von 1,- und einer Laufzeit größer als 3 Tagen.

 

Der erste Wahnsinn ist, dass ebay nirgends anzeigt, wieviele  von den insgesamt 2820 bereits verbraucht sind.

 

Man kann versuchen, immer mitzuschreiben, wieviel man bereits eingestellt hat, und wenn es knapp wird

muß man sich auf ebay verlassen.

 

Jetzt habe ich heute noch einmal insgesamt 50 Stück einzeln eingestellt im Abstand von etwa 1 min.

Und bei jedem Artikel stand vor dem Absenden immer "kostenlos einstellen" und darunter

"0,00 Euro Gebühren"

 

Darauf habe ich mich verlassen. Und zwei Stunden später wollte ich nun noch einmall nachschauen, ob die 2820er Grenze schon erreicht ist oder ob immer noch da steht "kostenlos einstellen"

Und dann bin ich aus allen Wolken gefallen als ich in die Gebührenabrechnung reingeschaut habe und gesehen habe, dass ebay plötzlich 46 x 50 C Angebotsgebühren berechnet hat.

 

Ich habe die letzten Auktionen absichtlich einzeln in 1-Minuten-Abständen eingestellt, um jedesmal zu sehen, ob die Grenze schon erreicht ist und jetzt Gebühren anfallen. Dann hätte ich natürlich nichts mehr eingestellt, denn für jede 1,- Euro Auktion, von der kaum etwas verkauft wird 50 Cent Gebühren zu zahlen hieße das Geld zu Fenster hinauszuwerfen.

 

Mein Anruf beim Kundenservice war wieder einmal ein Trauerspiel ohne Gleichen:

 

Die Dame wußte zunächst garnichts von der Regelung mit den 2500 Stück.

Wir haben Ihr das dann auf der  Gebühren-Seite von ebay gezeigt

 

  • Weitere 2.500 Auktionsangebote pro Monat ohne Angebotsgebühr:
    • Ausgenommen sind Auktionen mit einer Dauer von 1 und 3 Tagen.
    • Der Startpreis darf nur EUR 1,00 betragen.

 

Und jetzt kommt der Gipfel des Ganzen:

Nachdem ich das der Dame vorgelesen habe sagt sie jetzt.

Ja, sie dürfen 2500 einstellen, aber es  dürfen nur Laufzeiten mit 1 oder 3 Tagen sein.

Ich der Verzeiflung nahe sage, hier steht Ausgenommen mit einer Dauer von 1 - 3 Tagen.

Das hat sich 4 mal wiederholt.

Dann mußte ich sie fragen, verstehen Sie deutsch, verstehen Sie die Bedeutung des Wortes "Ausgenommen"?

Darauf Sie: Ich verstehe sehr gut deutsch, Sie dürfen nur Auktionen mit 1 oder 3 Tagen Laufzeit einstellen.

Darauf habe ich aufgelegt.

 

Inzwischen werden beim Einstellen übrigens 50 Cent Gebühren angezeigt, aber vor zwei Stunden war das noch nicht, dafür gibt es sogar Zeugen.

 

Da Gespräche mit dem Kundenservice Zeitverschwendung sind (siehe oben) möchte ich einen der ebay-Mitarbeiter fragen, ob ich meine 24 Euro Einstellgebühren zurück bekommen.

 

D.h. zurückbekommen werde ich sie auf jeden Fall, denn die Rechtslage ist klar.

 

Es kann einfach nicht sein, dass vor dem Einstellen (also vor Vertragsschluss mit ebay) angegeben wird 

"kostenlos einstellen", "0,00 Euro Einstellgebühr" und zwei Stunden später sieht man bei seinen Gebühren

46 x 50 Cent Angebotsgebühr.

 

So etwas entspricht nicht den Gründsätzen des Ordentlichen Kaufmanns und ist natürlich auch gesetzeswidrig um nicht den Begriff in der Überschrift noch einmal zu verwenden.

 

 

Freue mich über jede Antwort - Danke!

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41 ANTWORTEN 41

Betreff: Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Das macht Ebay in dem Sie 30 Tage mit dem einbehaltenen Geld der Privatverkäufer an der Börse spekulieren. Mach dir da mal keinerlei Sorgen...Die verdienen mit dieser neuen Masche mehr Geld als die ganzen Jahre zuvor.

Nachricht 41 von 42
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Betreff: Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

" ... Aber diesen Fehler wird es nach dem Gesagten vermutlich in 10 Jahren auch noch geben.    Tja so ist das mit den Softwarefehlern bei ebay."

 

Extrem cool, dass du so hartnäckig geblieben bist. Auf dem Feld liegen hier nun die Profi- Mitarbeiterin und so einige Zuarbeiter. 

Auch wenn es letztlich nur um läppische 23,- Taler ging; angesichts dessen, wie teuer im Vergleich dazu der Tod ist. 

Roll on ... 

Nachricht 42 von 42
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