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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

... ich weiß es nicht, aber der Fehler wurde in den letzten Jahren und Monaten immer wieder an ebay gemeldet, und jedesmal wurde versprochen die Sache weiterzuleiten damit der Fehler behoben wird.

Nichts ist geschehen, und deshalb fallen mir in diesem Zusammenhang nur Begriffe wie "grob fahrlässig" oder gar "Vorsatz" ein.

 

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert, also wer keine große Lust dazu hat, einfach weiterklicken:

 

Ich habe vor etwa 40 Jahren von meinem Vater etwa 3000 sog Bildpostkarten geerbet.

Diese Karten sind nahezu wertlos. Wenn ich alle 3000 Artikel zusammen einstelle, würden sie mit etwas Glück zusammen 30,- Euro erzielen. Ich stelle sie nur einzeln für 1,- Euro ein und dann finden sich gelegentlich immer wieder Käufer, die das haben wollen - vielleicht weil ihre Heimatstadt abgebildet ist oder so etwas.

 

Nun zu ebay:

 

Laut den Gebühren für private Verkäufer kann man 320 Artikel kostenlos einstellen ohne irgend ein Bedingung.  Und zusätzlich 2500 Auktionen mit einem Startpreis von 1,- und einer Laufzeit größer als 3 Tagen.

 

Der erste Wahnsinn ist, dass ebay nirgends anzeigt, wieviele  von den insgesamt 2820 bereits verbraucht sind.

 

Man kann versuchen, immer mitzuschreiben, wieviel man bereits eingestellt hat, und wenn es knapp wird

muß man sich auf ebay verlassen.

 

Jetzt habe ich heute noch einmal insgesamt 50 Stück einzeln eingestellt im Abstand von etwa 1 min.

Und bei jedem Artikel stand vor dem Absenden immer "kostenlos einstellen" und darunter

"0,00 Euro Gebühren"

 

Darauf habe ich mich verlassen. Und zwei Stunden später wollte ich nun noch einmall nachschauen, ob die 2820er Grenze schon erreicht ist oder ob immer noch da steht "kostenlos einstellen"

Und dann bin ich aus allen Wolken gefallen als ich in die Gebührenabrechnung reingeschaut habe und gesehen habe, dass ebay plötzlich 46 x 50 C Angebotsgebühren berechnet hat.

 

Ich habe die letzten Auktionen absichtlich einzeln in 1-Minuten-Abständen eingestellt, um jedesmal zu sehen, ob die Grenze schon erreicht ist und jetzt Gebühren anfallen. Dann hätte ich natürlich nichts mehr eingestellt, denn für jede 1,- Euro Auktion, von der kaum etwas verkauft wird 50 Cent Gebühren zu zahlen hieße das Geld zu Fenster hinauszuwerfen.

 

Mein Anruf beim Kundenservice war wieder einmal ein Trauerspiel ohne Gleichen:

 

Die Dame wußte zunächst garnichts von der Regelung mit den 2500 Stück.

Wir haben Ihr das dann auf der  Gebühren-Seite von ebay gezeigt

 

  • Weitere 2.500 Auktionsangebote pro Monat ohne Angebotsgebühr:
    • Ausgenommen sind Auktionen mit einer Dauer von 1 und 3 Tagen.
    • Der Startpreis darf nur EUR 1,00 betragen.

 

Und jetzt kommt der Gipfel des Ganzen:

Nachdem ich das der Dame vorgelesen habe sagt sie jetzt.

Ja, sie dürfen 2500 einstellen, aber es  dürfen nur Laufzeiten mit 1 oder 3 Tagen sein.

Ich der Verzeiflung nahe sage, hier steht Ausgenommen mit einer Dauer von 1 - 3 Tagen.

Das hat sich 4 mal wiederholt.

Dann mußte ich sie fragen, verstehen Sie deutsch, verstehen Sie die Bedeutung des Wortes "Ausgenommen"?

Darauf Sie: Ich verstehe sehr gut deutsch, Sie dürfen nur Auktionen mit 1 oder 3 Tagen Laufzeit einstellen.

Darauf habe ich aufgelegt.

 

Inzwischen werden beim Einstellen übrigens 50 Cent Gebühren angezeigt, aber vor zwei Stunden war das noch nicht, dafür gibt es sogar Zeugen.

 

Da Gespräche mit dem Kundenservice Zeitverschwendung sind (siehe oben) möchte ich einen der ebay-Mitarbeiter fragen, ob ich meine 24 Euro Einstellgebühren zurück bekommen.

 

D.h. zurückbekommen werde ich sie auf jeden Fall, denn die Rechtslage ist klar.

 

Es kann einfach nicht sein, dass vor dem Einstellen (also vor Vertragsschluss mit ebay) angegeben wird 

"kostenlos einstellen", "0,00 Euro Einstellgebühr" und zwei Stunden später sieht man bei seinen Gebühren

46 x 50 Cent Angebotsgebühr.

 

So etwas entspricht nicht den Gründsätzen des Ordentlichen Kaufmanns und ist natürlich auch gesetzeswidrig um nicht den Begriff in der Überschrift noch einmal zu verwenden.

 

 

Freue mich über jede Antwort - Danke!

Nachricht 1 von 42
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41 ANTWORTEN 41

Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Ich finde Deinen Ton hier zwar bisweilen unangemessen ruppig, aber in der Sache würde ich Dir recht geben wollen. Ich habe wirklich versucht, den Text anders zu interpretieren als Du, aber es ist mir einfach nicht gelungen.

Nachricht 21 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Über 900 Artikel einzustellen, das ist schon ne Hausnmmer......

Bis denndenn

Nachricht 22 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Ich bezog mich auf die Regeln für die Anzahl der gebührenfreien Artikel.

Nachricht 23 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

thebeck_de

 

ich merke es selbst, mein Ton wird zunehmend gereizt,

nachdem ich zum Dritten mal die gleichen Sachen posten MUSS,

nachdem sogar ebay Mitarbeiter ihre eigenen AGB nicht kennen

und nachdem volimaus jetzt zum xten Mal mit dem persönlichen Limit daherkommt,

obwohl es um das persönliche Limit hier noch nie ging.

 

Mein persönliches Limit ist seit Jahren 5000 Artikel und fast 50.000 Euro Umsatz.

Das interessiert doch überhaupt nicht bei ein oder zwei Dutzend Verkäufen

Warum kommt ihr immer mit diesem Quatsch daher der in diesem Fall gar nicht zur Debatte steht???

 

ggrrrrrrrrrrmmmpfffffffffffff

Nachricht 24 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Ich findes es auch merkwürdig, dass Deine Argumentation anscheinend nicht verstanden wird.

 

Entweder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder auch hochkompetente Mentoren können mal ein kleines Formtief haben...

Nachricht 25 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Danke, das bringt den Puls wieder etwas runter.

 

Hoffentlich schreibt nina jetzt nicht wieder was von 320 Artikeln, bevor sie ihre AGB gelesen hat,

oder voli-maus vom persönlichen Limit - dann ist er gleich wieder oben 😅

Nachricht 26 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Guten Abend,

Ich glaube, eventuell die Lösung für dein Problem gefunden zu haben.

Ich habe gesehen, dass du regelmäßig eine ganz große Anzahl von Auktionen manuell beendest oder diese automatisch auslaufen. Stellst Du diese alle oder zu einem größeren Teil sofort wieder manuell ein? Wenn Du beispielsweise von diesen beendeten oder ausgelaufenen Auktionen wöchentlich ca. 500 Auktionen manuell wieder einstellst, überschreitest Du auch dann dein Freikontigent, wenn du davon wieder ein Teil noch im Laufe des gleichen Monats beendest.

Maßgebend ist nicht die Zahl der aktiven Angebote sondern die Zahl der (manuellen) Einstellvorgänge im laufenden Monat.

Überprüfe mal diese These.

Mit dem "Limit" hat diese Sache überhaupt nichts zu tun. Beim Überschreiten des Limits könntest du nämlich keine weiteren Angebote einstellen (auch nicht gegen eine Einstellungsgebühr).

Freundliche Grüße

Nachricht 27 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Nein Du irrst - ich habe nur heute einmal ausnahmsweise aus einem bestimmten Grund 50 Auktionen vorzeitig beendet.

 

Normalerweise beende ich die Auktionen niemals manuell. Mein System ist ganz einfach:

Ich habe etwa 1500 Artikel fertig vorbereitet. Davon stelle ich jeden Tag 100 ein mit einer Laufzeit von

10 Tagen. Bis zum 28. des Monats habe ich dann 2800 Artikel eingestellt, dann habe ich noch 20 Stück

frei, die ich bis zum Monatsende einstellen kann. Aber diese 2820 Stück waren überhaupt nie strittig, ich mache das seit langer Zeit so und mußte nie Gebühren bezahlen. Ich mußte das hier nur bis zum Überdruss wieder und wieder erlären, weil einige Leute (Selbst die ebay-Mitarbeiterin) die Sache mit den 2820 nicht wußten oder nicht verstanden haben.

 

Mein eigentliches Problem habe ich im Eingangsposting geschildert, werde das jetzt aber nicht noch einmal wiederholen. - Die Zahl 2820 ist es jedenfalls nicht, das ist eindeutig so, wie ich es wohl ausreichend beschrieben habe.

Nachricht 28 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?


@1312nr  schrieb:

Nein Du irrst - ich habe nur heute einmal ausnahmsweise aus einem bestimmten Grund 50 Auktionen vorzeitig beendet.

 

Normalerweise beende ich die Auktionen niemals manuell. Mein System ist ganz einfach:

Ich habe etwa 1500 Artikel fertig vorbereitet. Davon stelle ich jeden Tag 100 ein mit einer Laufzeit von

10 Tagen. Bis zum 28. des Monats habe ich dann 2800 Artikel eingestellt, dann habe ich noch 20 Stück

frei, die ich bis zum Monatsende einstellen kann. Aber diese 2820 Stück waren überhaupt nie strittig, ich mache das seit langer Zeit so und mußte nie Gebühren bezahlen. Ich mußte das hier nur bis zum Überdruss wieder und wieder erlären, weil einige Leute (Selbst die ebay-Mitarbeiterin) die Sache mit den 2820 nicht wußten oder nicht verstanden haben.

 

Mein eigentliches Problem habe ich im Eingangsposting geschildert, werde das jetzt aber nicht noch einmal wiederholen. - Die Zahl 2820 ist es jedenfalls nicht, das ist eindeutig so, wie ich es wohl ausreichend beschrieben habe.


*****************************************************************************************************

 

Hallo @1312nr !

 

 

*Nein Du irrst - ich habe nur heute einmal ausnahmsweise aus einem bestimmten Grund 50 Auktionen vorzeitig beendet.*

 

Könnte es vielleicht damit zusammenhängen? Wann hat du diese Aktionen abgebrochen,

nach diesen 3 Tagen oder vorher? Vor diesen 3 Tagen wären sie ja dann bezahlpflichtig,

weil *ausgenommen*?

 

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 29 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

 

Du hast doch aber nur 2500 Autionen im Monat frei und nicht 2800 oder 2820.

Die 320 sind Festpresiangebote.

 

Es gab schon immer einen Unterschied zwischen den 320 (Festpreis) und den 2500 (Autionen). Du wirfst die aber alle in einen Topf und ich glaube, das ist das Problem.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 30 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

sunrise

 

Bitte bitte nicht nochmal, ich hab das schon 3 mal erklärt und jetzt kommst Du und ich soll Dir  das zum

4. Mal erklären. Ich mag nicht mehr, ruf einfach die "Gebühren für private Verkäufer" auf und lies nach.

Da findest Du die Überschrift "Angebotsgebühren" und da kannst Du alles nachlesen, was ich bisher geschrieben habe.

 

Natürlich werfe ich die 320 + 2500 in einen Topf, weil das eben 2820 Artikel macht, die man kostenfrei einstellen kann. Deswegen steht nach den 320 eben weitere 2500....

 

Ist das denn wirklich soooooooooooo schwer zu verstehen ???

Nachricht 31 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Das dachte ich auch, aber dem ist nicht so.
https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/free-listings?id=4163
"Bis zu 320 Festpreis- und Auktionsangebote mit beliebig hohem Startpreis"
Nachricht 32 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Hallo @1312nr 

 

Du befindest Dich hier in der community in einer Art Matrix.

 

Schluck die rote Pille, wende Dich danach an einen Anwalt der Deinen Anspruch gegenüber eBay einfordert und ach guck - ach schau, die zur Dispusition stehende Fragestellung wird Im Eiltempo (denn hierfür stellt eBay vermutlich entsprechende Kapazitäten frei) bearbeitet und im besten Fall in Deinen Sinne einer Lösung zugefügt.

 

Aus diesem Grund stelle ich hier schon lange nichts mehr ein.

Nachricht 33 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?


@kenn-i-di-1  schrieb:
Das dachte ich auch, aber dem ist nicht so.
https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/free-listings?id=4163
"Bis zu 320 Festpreis- und Auktionsangebote mit beliebig hohem Startpreis"

Aber auch dort steht für private Verkäufer folgendes:

 

Hinweis: Für private Verkäufer gelten folgende Kontingente:

  • Bis zu 320 Festpreis- und Auktionsangebote mit beliebig hohem Startpreis
  • 2500 Auktionsangebote mit Startpreis von EUR 1,00. Ausgenommen sind Auktionen mit einer Dauer von 1 und 3 Tagen.

"

Nachricht 34 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Bei ebay steht:

"Sie können jeden Monat 320 Angebote erstellen, ohne dass dafür eine Angebotsgebühr anfällt."

 

Nirgendwo steht, dass das Festpreisangebote sein müssen. Im Gegenteil, aus dem nachfolgenden Text geht sogar hervor, dass das Auktionen und Festpreisangebote sein können:

 

@kölner

Anwalt ist nicht mehr nötig.

Ich habe inzwischen nämlich doch nochmal beim Kundenservice angerufen und diesmal (ein Wunder)

einen ausgesprochen kompetenten Gesprächspartner erwischt.

Der hat (im Gegensatz zu Mitarbeitern hier im Forum) sofort verstanden worum es mir ging.

Er hat gesagt, dieser Software-Fehler ist uns bekannt, sie bekommen natürlich Ihre 23 Euro zurück.

Und entschuldigt hat er sich auch noch. 

So geht es auch, leider ist so etwas die große Ausnahme bei ebay.

Nachricht 35 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?


@thbeck_de  schrieb:

Hinweis: Für private Verkäufer gelten folgende Kontingente:
  • Bis zu 320 Festpreis- und Auktionsangebote mit beliebig hohem Startpreis
  • 2500 Auktionsangebote mit Startpreis von EUR 1,00. Ausgenommen sind Auktionen mit einer Dauer von 1 und 3 Tagen.

"


Anders als bei der zuerst zitierten Textstelle fehlt hier das Wörtchen "Weitere". Wäre also so zu verstehen, dass insgesamt 2500 statt 320 + 2500 Angebote unter Bedingungen kostenlos eingestellt werden können.

Nachricht 36 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

für die PVK die wirklich 😎 den Hals nicht voll kriegen, gäbe es noch die automatische Wiedereinstellung 😉

 

und die armen GVK müssen ab dem ersten Artikel fürs Einstellen blechen 🤢

 

Nachricht 37 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?


@turbotuentchen  schrieb:

für die PVK die wirklich 😎 den Hals nicht voll kriegen, gäbe es noch die automatische Wiedereinstellung 😉

 


Ach ist es nicht herrlich!

 

Ich finde übrigens die hohen Kostenloskontingente für Private auch nicht gerade sinnvoll. Mich stören aber widersprüchlich formulierte Regeln. Das macht mich unsicher.

Nachricht 38 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Aha, dieser Softwarefehler ist bekannt.....
Aus deinem EP:
"ich weiß es nicht, aber der Fehler wurde in den letzten Jahren und Monaten immer wieder an ebay gemeldet, und jedesmal wurde versprochen die Sache weiterzuleiten damit der Fehler behoben wird."
Nachricht 39 von 42
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Darf man so etwas (auch juristisch) schon als Ebay-Betrug bezeichnen?

Tja, das mit den Softwarefehlern von ebay ist so eine Sache.

Die Standardantwort vom Kundenservice ist in der Regel: "Wir leiten das an die Fachabteilung weiter"

Man muß dabei aber wissen, dass dieser Satz nur ein Synonym für folgendes ist:

 

Wir leiten das weiter und wollen dann unsere Ruhe haben, und Du hältst die Klappe!

 

In der Regel wird nix weitergeleitet oder an einen Ort, von dem es keine Wiederkehr gibt. - jedenfalls hab ich in so einem Fall nie wieder davon gehört.

 

In meinem vorliegenden Fall hier war der Mann vom Kundenservice wenigstens ehrlich:

 

Es ging hier darum, dass ich jetzt zum Monatsende nicht mehr genau wußte ob ich die 2820 kostenfreien schon erreicht oder überschritten hab. Es gibt bei ebay seltsamer Weise nämlich nirgendwo einen Zähler, in dem angegeben ist, wieviele Artikel man in diesem Monat schon eigestellt hat. Man befindet sich diesbezüglich in einem völligen Blindflug.

 

Ich habe mich dann also auf ebay verlassen. Wenn da vor dem Absenden eines Artikels unten steht

"kostenlos Einstellen" 

und

0,00 Euro Angebotsgebühr

 

dann bin ich natürlich davon ausgegangen, dass die 2820 noch nicht erreicht sind.

 

Aber da kennt man ebay schlecht.

 

Ich habe also noch weiter eingestellt und eingestellt und jedesmal "kostenlos Einstellen"

 und "0,00 Euro Angebotsgebühr " gesehen.

Irgendwann war mir das nicht mehr geheuer, weil ich gefühlt eigentlich schon längst über den 2820

sein müßte. Ich hab deshalb bei meinen Gebühren im Verkäufer-Cockpit nachgesehen und mußte feststellen, dass mir ebay bereits 46 x 50 Cent Angebotsgebühr berechnet hat, obwohl vorne beim Absenden immer noch 0,00 Euro gestanden hat.

 

Dem ebay-Mitarbeiter war sofort klar, worum es ging und er hat mir die 23 Euro deshalb sofort erstattet.

Aber seine Erklärung war ähm "interessant", er meinte softwareseitig liese sich das vielleicht gar nicht ändern, weil hier die Statistik mit dem Zähler anscheinend "hinterherhinkt", also während vorne beim Absenden immer noch steht "0,00 Euro" werden hinten bei den Gebühren bereits fleißig Angebotsgebühren aufaddiert.

 

Ich habe ihm dann erklärt, dass das weder kaufmännisch noch juristisch geht, dass man vorne 0,00 Euro Gebühren  angibt und hinten 0,50 Euro verlangt. Er hat mir dann recht gegeben, meinte aber, dass sich das wohl nicht ändern lässt, weil die Zähler eben mit unterschiedlichen Geschwidigkeiten arbeiten.

Ich wollte diese im Grunde lächerliche Begründung dann aber nicht weiter vertiefen, denn der Mann war an sich ganz nett und er hat mir ja auch sofort die 23,- Euro Angebotsgebühen zurückerstattet. 

 

Aber diesen Fehler wird es nach dem Gesagten vermutlich in 10 Jahren auch noch geben.

 

Tja so ist das mit den Softwarefehlern bei ebay.

 

Nachricht 40 von 42
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