Käufer gibt an, Ware nicht erhalten zu haben
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05-03-2025 09:42
Hi zusammen,
ich habe ein Nintendo Switch Spiel verkauft und via eBay Versandabwicklung mit Sendungsverfolgung und Verkäuferschutz versendet. Das Paket ist auch laut Sendungsverfolgung beim Käufer angekommen.
Dieser gibt nun an, das Paket nicht erhalten zu haben, was ja nachweislich nicht stimmt. Der Käufer hat nun einen Fall eröffnet, und fordert eine Rückerstattung.
Wie muss ich mich in solch einem Fall verhalten? Regelt eBay das dann mit dem Käufer, da ich ja den Verkäuferschutz habe?
Besten Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!
- Beschriftungen:
-
Verkäuferschutz
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05-03-2025 09:44 - bearbeitet 05-03-2025 09:45
Ich leite es weiter an eine ebay MA und sie schaut sich das mal an. Sie wird sich hier melden. Wie hast du denn verschickt?
sonja@ebay schaust du bitte? Danke 🙂
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05-03-2025 09:53
Hallo @nschlichtmann , kannst du mir bitte die eBay-Artikelnummer zu dieser Anfrage bereitstellen? Du hast mehrere Anfragen aktuell offen.
@perfect-sally - danke dir 🙂
Liebe Grüße, Sonja
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05-03-2025 09:56
Wow, das ging schnell! Klar, die Artikelnummer ist 267123735566.
Das sollte eigentlich die einzige offene Anfrage sein, ich sehe zumindest nur diese! 😉
Vielen lieben Dank für die Hilfe.
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05-03-2025 11:06
@nschlichtmann , ich danke dir 🙂
Der Artikel wurde als Priosendung verschickt und hat den Status "geht am 26.02.2025 in die Zustellung." Dein Käufer teilt mit, dass er die Sendung nicht erhalten hat. Ich schlage vor, dass du dich bei deinem Versanddienstleister erkundigst, um den Verbleib zu klären. Die Einigungsphase für diese Anfrage endet morgen. Da kann der Käufer uns einschalten.
Die Deutsche Post bietet aber für Briefe ab 1. Januar 2025 nicht mehr die Zusatzleistung PRIO an, daher ist es problematisch mit dem eBay-Verkäuferschutz.
Als Alternative dazu bieten wir unserem Verkäufern, Deutsche Post Internetmarken mit Matrixcode an für Sendungen mit einem Bestellwert unter 20 € an. Diese sind vom Verkäuferschutz abgesichert, solange sie über eBay-Versandplattform gekauft werden.
@perfect-sally - danke dir 🙂
Liebe Grüße, Sonja
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06-03-2025 03:34
@nschlichtmann schrieb:Wow, das ging schnell! Klar, die Artikelnummer ist 267123735566.
Das sollte eigentlich die einzige offene Anfrage sein, ich sehe zumindest nur diese! 😉
Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Hallo,
ich weiß nicht was Sonja da recherchiert hat, aber das passt irgendwie alles nicht zu diesem Verkauf.
Über ebay frankiert, wie du schreibst - dann kann es ja wohl kaum Prio sein.
Du schreibst ja auch von einem Paket.
Das Spiel für 49,99 EUR wird du ja wohl nicht als Brief versendet haben (Verkäuferschutz nur bis 20,00 EUR.)
Gib im Fall zumindest mal die Sendungsdaten an, auch wenn die bereits bekannt sein sollten, weil über ebay gekauft.
Und zugestellt wurde das Paket laut Sendungsdaten?
Denn Du benötigst einen Zustellnachweis. Sonst wird ebay für Dich erstatten.
Und wenn das Paket zugestellt wurde, leite gerne einen Nachforschungsantrag für Deinen Käuefer ein, wenn er nicht weiß wo.
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08-03-2025 15:21
Hi Sonja,
der Käufer hat nun einen Fall eröffnet und sein Geld wieder bekommen.
Ich frage mich natürlich jetzt, was soll ich als Verkäufer überhaupt noch tun, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Absicherungen?
Ich habe extra die eBay Versandabwicklung genutzt und darauf geachtet, dass sowohl Sendungsverfolgung als auch der Verkäuferschutz bei der Versandart aktiv sind. Ich muss mich dann doch darauf verlassen können, dass dies auch gilt und nicht willkürlich das Geld erstattet wird.
Ich weiß einfach nicht, was ich dazu noch sagen soll, denn ich habe den Versand exakt so veranlasst, wie von eBay gefordert. Darüber hinaus bin ich laut BGB auch sowieso gar nicht dafür verantwortlich, dass der Artikel ankommt. Das steht AUCH bei eBay genau so in den FAQ.
Also an wen muss ich mich nun wenden, um mein zu unrecht eingezogenes Geld zurück zu erhalten?
Sorry ich weiß, du kannst da nichts für, aber ich denke du kannst den Unmut nachvollziehen.
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08-03-2025 16:16
Hallo @nschlichtmann Sonja kann dir hier nicht mehr antworten, stattdessen ist aber verena@ebay da.
Wenn du als Paket DHL verschickt hattest, was sagt der Sendungsstatus beim Zustellvermerk aus?
Zugestellt an...
Empfänger, Nachbar, Briefkasten, Ablageort, Familienangehöriger ???
Gegen ebay Entscheidungen kannst du selbstverständlich auch Einspruch einlegen. Für ebay ist nicht nur die Sendungsnummer ausschlaggebend, viel wichtiger ist der Zustellnachweis.
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08-03-2025 16:36 - bearbeitet 08-03-2025 16:37
Ich habe mal markiert, welche Versandart ich gewählt habe.
Die Zustellung wurde mir per E-Mail von eBay sogar mitgeteilt.
Was glaubt ihr, habe ich einen Fehler gemacht? Maße stimmen, Sendungsverfolgung passt, eBay-Verkäuferschutz passt. Als Nicht-Post Experte, meint ihr, ich sollte mich auf diese Angaben verlassen können, nein gar verlassen müssen?
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08-03-2025 16:47
Hallo @nschlichtmann,
der Verkäuferschutz bei Internetmarken der Deutschen Post mit Matrixcode über die eBay-Versandplattform greift nur bei einem Bestellwert bis zu 20 EUR. Da dein verkaufter Artikel diese Grenze übersteigt, ist er nicht abgesichert.
Bei Artikeln mit einem Wert über 20 EUR empfehlen wir daher, eine versicherte Versandart mit Sendungsverfolgung zu nutzen.
Liebe Grüße
Verena
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12-03-2025 13:29
@nschlichtmann schrieb:Ich frage mich natürlich jetzt, was soll ich als Verkäufer überhaupt noch tun, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Absicherungen?
Kurze und knappe Antwort: Garkeine.
Der Verkäufer hat auf eBay keine Rechte, er ist der Willkür des Käufers schutzlos ausgeliefert. Tickets werden grundsätzlich zu Gunsten des Käufers entschieden, eine Prüfung findet nicht statt. Die "Sachbearbeiter" sprechen oft nichtmal deusch.
Dadurch das eBay die Zahlungsabwicklung an sich gerissen hat, hat der Käufer nunmehr eine bedingslose Zufriedenheitsgarantie. Er braucht nur "Artikel nicht wie beschrieben" anklicken und bekommt sein Geld zurück. Dann kann man seiner Ware hinterherlaufen und bekommt sie im Zweifel kaputt oder garnicht wieder.
Man kann hier nur Artikel reinsetzen, die man andernfalls sowieso wegwerfen würde, weil man jederzeit damit rechnen muss, dass sie weg sind ohne dass man sein Geld erhält.
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12-03-2025 14:44
@nschlichtmann schrieb:Hi Sonja,
der Käufer hat nun einen Fall eröffnet und sein Geld wieder bekommen.
Ich frage mich natürlich jetzt, was soll ich als Verkäufer überhaupt noch tun, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Absicherungen?
Ich habe extra die eBay Versandabwicklung genutzt und darauf geachtet, dass sowohl Sendungsverfolgung als auch der Verkäuferschutz bei der Versandart aktiv sind. Ich muss mich dann doch darauf verlassen können, dass dies auch gilt und nicht willkürlich das Geld erstattet wird.
Ich weiß einfach nicht, was ich dazu noch sagen soll, denn ich habe den Versand exakt so veranlasst, wie von eBay gefordert. Darüber hinaus bin ich laut BGB auch sowieso gar nicht dafür verantwortlich, dass der Artikel ankommt. Das steht AUCH bei eBay genau so in den FAQ.
Also an wen muss ich mich nun wenden, um mein zu unrecht eingezogenes Geld zurück zu erhalten?
Sorry ich weiß, du kannst da nichts für, aber ich denke du kannst den Unmut nachvollziehen.
Wurde dir das Geld denn abgezogen? eBay handhabt das in solchen Fällen ja auch oft so, dass der Käufer das Geld wiederbekommt, der Käufer aber nichts zurückzahlen muss.
Was du hättest anders machen können: Nicht warten, bis der Käufer den Fall öffnet, sondern selbst sofort nach Ablauf der Einigungsfrist einen Fall öffnen. Dann hast du in solchen Fällen bessere Karten.
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12-03-2025 17:53
Hallo@nschlichtmann ,
zunächst einmal sagt deine Sendungsverfolgung zugestellt, dies hat aber keine Aussagekraft denn die Markierung erfolgt im Briefzentrum mit dem letzten Scan.
Damit ist die Sendung noch nicht beim Kunden was für alle Teilnehmer immer verwirrend ist.
Briefsendungen gehen aus den Briefzentren in die Verteiler - Depots / Zustellbasen. Dort passiert es häufiger einmal das Großsendungen aus welchen Gründen auch immer mal länger liegen bleiben.
Meine eigene Erfahrung als Versender war 3 Wochen zwischen letztem Scan und Zustellung. Ich stand mit dem Kunden bis zum Ende im Austausch.
Für die Zukunft vergiss DHL/ deutsche Post in der Preisklasse deines Verkaufs und nimm Hermes Päckchen bis 50,-€ versichert oder DPD die kleinste Größe.
Das kostet dich gesamt ca. 2,20 - 2,50€ mehr als deine Briefsendung, erspart Dir aber nervige Falleröffnungen u.ä.
Der Verkäuferschutz greift in diesen Fällen immer, so zumindest meine Erfahrung selbst wenn im Nachgang ein Fall bei PayPal geöffnet wird.
Luggi
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12-03-2025 19:52
@gkc310 schrieb:
@nschlichtmann schrieb:Ich frage mich natürlich jetzt, was soll ich als Verkäufer überhaupt noch tun, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Absicherungen?
Kurze und knappe Antwort: Garkeine.
Der Verkäufer hat auf eBay keine Rechte, er ist der Willkür des Käufers schutzlos ausgeliefert. Tickets werden grundsätzlich zu Gunsten des Käufers entschieden, eine Prüfung findet nicht statt. Die "Sachbearbeiter" sprechen oft nichtmal deusch.
Dadurch das eBay die Zahlungsabwicklung an sich gerissen hat, hat der Käufer nunmehr eine bedingslose Zufriedenheitsgarantie. Er braucht nur "Artikel nicht wie beschrieben" anklicken und bekommt sein Geld zurück. Dann kann man seiner Ware hinterherlaufen und bekommt sie im Zweifel kaputt oder garnicht wieder.
Und was hat es jetzt mit diesem Fall zu tun?
Der Verkäufer hat einen Warenwert von ca. 50 EUR als normale Briefsendung versendet, er hat auch eine Sorgfallspflicht.
Mein Mitleid hält sich hier in Grenzen, wenn er zu knauserig ist, bei diesem Erlös zusätzliche 2,50 EUR am Versand sparen will und nicht als Einschreiben/Paket versendet.
Und der Link mit Hinweis, wann der Verkäuferschutz greift, ist fett über der Versandkostenauswahl hinterlegt und anklickbar.
Und Unerfahren ist er als Verkäufer auch nicht.
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13-03-2025 05:00
@gebraucht-ist-gut schrieb:
@gkc310 schrieb:
@nschlichtmann schrieb:Ich frage mich natürlich jetzt, was soll ich als Verkäufer überhaupt noch tun, bzw. habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Absicherungen?
Kurze und knappe Antwort: Garkeine.
Der Verkäufer hat auf eBay keine Rechte, er ist der Willkür des Käufers schutzlos ausgeliefert. Tickets werden grundsätzlich zu Gunsten des Käufers entschieden, eine Prüfung findet nicht statt. Die "Sachbearbeiter" sprechen oft nichtmal deusch.
Dadurch das eBay die Zahlungsabwicklung an sich gerissen hat, hat der Käufer nunmehr eine bedingslose Zufriedenheitsgarantie. Er braucht nur "Artikel nicht wie beschrieben" anklicken und bekommt sein Geld zurück. Dann kann man seiner Ware hinterherlaufen und bekommt sie im Zweifel kaputt oder garnicht wieder.
Und was hat es jetzt mit diesem Fall zu tun?
Der Verkäufer hat einen Warenwert von ca. 50 EUR als normale Briefsendung versendet, er hat auch eine Sorgfallspflicht.
Mein Mitleid hält sich hier in Grenzen, wenn er zu knauserig ist, bei diesem Erlös zusätzliche 2,50 EUR am Versand sparen will und nicht als Einschreiben/Paket versendet.
Und der Link mit Hinweis, wann der Verkäuferschutz greift, ist fett über der Versandkostenauswahl hinterlegt und anklickbar.
Und Unerfahren ist er als Verkäufer auch nicht.
lt. Artikelbeschreibung war der DHL-Paketversand angegeben - wenn ein VK aus "Spargründen" eigenmächtig die Versandart ändert reagiere ich wie Du:
kein Mitleid - die Packung Tempo wird geschont!
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13-03-2025 07:48
Wobei meiner Meinung nach Ebay selbst hier falsche Tatsachen sugeriert wenn "Verkäuferschutz" eingeblendet wird selbst bei VK Preisen über 20€, und von der Grenze selbst wird im Versandprozess auch nirgends gesprochen.
Wenn ein Artikel über 20€ verkauft wird weiß ein gelegentlicher Verkäufer meistens nix davon dass per Brief nur bis 20€ VKschutz besteht.
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13-03-2025 08:55
Vor Einführung des Kleinpaketes bzw. nationale Warensendung und bevor ich einen Vesandvertrag mit DHL hatte, habe ich außschließlich als Einwurfeinschreiben versendet.
Diese waren auch nur mit 20,- € (bzw. zum Schluß 25,- €) versichert - es war also meine Entscheidung (und mein Risiko) ob ich einen 50,- € Artikel so verschicke oder eine andere Versandart wähle.
Allerdings hat die Post wenigstens die 20,- € erstattet, wenn dann doch mal eine Lieferung verschwunden ist.
Das Ebay hier noch nicht einmal das macht, ist schon wieder sehr bezeichnend !
verena@ebay Einfach zu sagen, der Artikel war teurer als 20,- €, damit ist er nicht versichert klingt sehr armselig ! ! !
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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13-03-2025 09:57
Versichert ist der Artikel sowieso nicht! Ebay gewährt nur von sich aus den Verkäuferschutz bis 20€ inkl. der Versandkosten.
Ebay ist nicht der Versanddienstleister und nicht verantwortlich für verlorengegangene Sendungen. Dafür ist nur der Versanddienstleister zuständig und für normale Briefe gibt es nunmal keinen Versicherungsschutz.
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13-03-2025 10:52
Laut BGB musst du dich aber auch an die Vertragsbestandteile halten, die du erstellt hast, d.h. Versand als DHL Paket.
Stattdessen versendest du als Brief.
Die Schuld liegt also eindeutig bei dir, sorry....
