am 01-12-2023 09:43 - zuletzt bearbeitet am 01-12-2023 14:56 von kh-marina
Hallo,
ich weiß, es gibt diesbezüglich schon einige Beiträge, aber hierzu konnte ich nichts Konkretes finden.
Folgendes: meine Freundin hat die Puppensammlung ihrer Tochter verkauft. Es waren insgesamt 45 Einzelauktionen. Einnahmen knapp über 2000€. Nachricht von eBay kam, dass die STEUER-ID hinterlegt werden soll, da Verdacht auf gewerblich und Verkauf geht nun auch nicht mehr.
Das waren 10 Jahre alte Puppen. Von großem Gewinn oder Gewerblichkeit kann keine Rede sein.
Und dann finde ich private Verkäufer mit über 100 verkauften Artikeln im letzten Jahr und über 1500 laufenden Angeboten?! Ganz ehrlich, da fehlt mir das Verständnis. Ist das alles Willkür?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-12-2023 13:10
@schmettilotumar schrieb:
Ja und das ist der Punkt. Andere, die schon weitaus mehr verkauft haben dieses Jahr haben die ja offensichtlich nicht bekommen...
Richtig... genau das ist der Punkt.
Andere.... andere parken auch falsch und werden nicht erwischt. Andere stellen auch nicht zulässige Artikel und werden nicht erwischt.
Andere pushen auch ihre eigenen Angebote und werden nicht erwischt.
SCNR 😇
01-12-2023 13:19
Was mich dazu interessieren würde, wann kam denn die Aufforderung/Unterstellung, also wie lange nach dem letzten Verkauf?
Das Jahr ist ja schließlich noch nicht um und es könnte ja ggf. noch zu Kaufabbrüchen bzw. Rückgaben kommen. Klar, ist eventuell unwahrscheinlich, aber angenommen man würde durch Rückgaben unter die Limits 30/2000 fallen, dann ist eine Steuer Meldung und Anfrage der ID gar nicht zulässig. Das würde allem was dazu bei eBay zu lesen ist widersprechen.
Vor Ende Dezember braucht das gar nicht angefragt werden.
01-12-2023 13:23
01-12-2023 13:28
Abgebrochene Transaktionen werden ja berücksichtigt. Kann man nachlesen.
Aber es waren nun mal über 30 Verkäufe bzw. über 2000.-€ und da wird eBay halt tätig. Gemeldet wird, was tatsächlich verkauft wurde (nach Abzug von eventuellen Abbrüchen oder Rückgaben).
01-12-2023 13:31
@rob-himself schrieb:Was mich dazu interessieren würde, wann kam denn die Aufforderung/Unterstellung, also wie lange nach dem letzten Verkauf?
Das Jahr ist ja schließlich noch nicht um und es könnte ja ggf. noch zu Kaufabbrüchen bzw. Rückgaben kommen. Klar, ist eventuell unwahrscheinlich, aber angenommen man würde durch Rückgaben unter die Limits 30/2000 fallen, dann ist eine Steuer Meldung und Anfrage der ID gar nicht zulässig. Das würde allem was dazu bei eBay zu lesen ist widersprechen.
Vor Ende Dezember braucht das gar nicht angefragt werden.
ebay handelt da nicht systematisch so wie ichhier lese, manche werden rausgepickt, andere nicht!
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
Es galt auch vorher schon die Grenze von 600, nur hat das kaum einer angegeben!
https://www.kanzleimauss.de/privatverkauf-steuern/
Gilt pro Person, also kann ein Haushalt je nach Mitgliedern mehr verkaufen.
01-12-2023 13:46
@schmettilotumar schrieb:
Und genau da ergibt das Handeln von eBay in diesem Fall für mich keinen Sinn.
Es waren einmalig 45 gebrauchte, bespielte Puppen. Vorher wurde nur vereinzelt gebrauchte Kleidung etc verkauft.
Das Beispiel oben hat über 1500 gleichartige Artikel aus dem Bereich Spielwaren mit Preisen bis zu 150000€. Und das ist dann nicht gewerblich? Ergibt leider nach wie vor 0,0 Sinn für mich.
Tagchen @schmettilotumar
Ich frage mich, warum du dein EP so und nicht anders gestaltet hast:
Du suchst dir einen unbeteiligten Verkäufer aus und postest ihn.
Aber die Verkaufstätigkeit deiner Freundin bildest du nicht ab.
Wie wäre da ein sachlicher Vergleich und somit Austausch über das Thema zu erwarten?
Die Aufforderung von Ebay, sich gewerblich anzumelden, hat meines Erachtens nicht in erster Linie mit der Meldepflicht ans Bundeszentralamt für Steuern zu tun, sondern mit den möglichen Umsatzsteuerhaftug.
Dazu gehören noch ein paar Gesichtspunkte mehr als das Einstellvolumen und die Zahl der Verkäufe.
01-12-2023 13:46
In den Hilfeseiten steht immer nur was passiert/ wie gerechnet wird, wenn schon der Umstand eingetreten ist, dass eine Meldung erfolgen wird. Das interessiert ja gar nicht, sondern es ist (für die wahrscheinlich Meisten) interessant wie gerechnet wird BEVOR es zu einer Meldung kommt. Wie dort Kaufabbrüche bei den 30 Transaktionen berechnet werden wissen wir jetzt offiziell durch das von mir eröffnete Thema. Wie es beim Umsatz aussieht, unbekannt. Siehe dazu das Thema "Meldung an Finanzamt - Wann und was ist mit Rückerstattung?), wo der Umsatz munter weiter gerechnet/aufaddiert wird, obwohl Käufe abgebrochen wurden. Dieser falsch angezeigte Umsatz führt nur zu Verwirrungen und Unsicherheit, woraus dann solche Forenbeiträge entstehen. Laut anderen Nutzern wird dies selbst im Verkäufer Cockpit-Pro nicht richtig angezeigt. Die abgebrochenen Käufe werden beim Umsatz dazu gerechnet und erscheinen auch im herunterladbaren Bericht, also der Excel Tabelle, fröhlich als effektive Käufe. Das darf nicht sein!
Und ja, es waren hier im Beispiel mehr als 30 Verkäufe und 2000 Umsatz, aber wie ich bereits sagte, das Jahr ist ja noch gar nicht um. Durch Rückgaben könnte man theoretisch! wieder unter das Limit rutschen, warum also jetzt schon die Steuer ID anfordern und mit Meldung drohen? Ich habe das Gefühl bei eBay weiß die Linke nicht was die Rechte tut.
01-12-2023 13:51
Das spielt doch gar keine Rolle! Die Grenze war schon lange 600 Euro, also musst du auf jeden Fall in dein Formular „sonstige Einkünfte“ wahrheitsgemäß eintragen.
Ich frage mich was das für ein GESCHREI wäre wenn sie die tatsächliche Grenze genommen hätten und warum eigentlich nicht?
01-12-2023 13:58
Wenn im Januar die Meldungen rausgehen, kann eBay ja schlöecht erst im Januar die Steuer-IDs einsammeln.
Jetzt wurde die Grenze überschritten und deswegen wird jetzt die ID gefordert.
Gemeldet wird nächstes Jahr und dann können eventuelle Kaufabbrüche noch berücksichtig werden.
Jetzt ist hier fast jeden Tag wegen dieser Sache was zu lesen. Warum eigentlich? Weil etwas, was man schon immer (ab 600.-€) hätte angegeben werden müssen (aber keiner getan hat), jetzt von anderer Stelle übernommen wird?
01-12-2023 14:02
@schmettilotumar Zu der E-Mail die deine Freundin bekommen hat muss sie nur ihre Steuernummer (TIN) hinterlegen. Sobald diese hinterlegt ist kann sie weiter privat verkaufen und bekommt auch die Erlöse wieder ausbezahlt. Du kannst auch deiner Freundin empfehlen, das wir hier ein kostenloses Online-Beratungstermin mit unserem Partner Steuern im Kopf haben:
Hast du Fragen zu DAC7/PStTG? Lass dich beraten von unsern Partner Steuern mit Kopf Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff „Beratung zur Meldepflicht DAC7 ab 2023 + eBay-Nutzernamen".
Liebe Grüße
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
01-12-2023 14:07
01-12-2023 14:11 - bearbeitet 01-12-2023 14:12
01-12-2023 14:11
@daduc_345 schrieb:
Das spielt doch gar keine Rolle! Die Grenze war schon lange 600 Euro, also musst du auf jeden Fall in dein Formular „sonstige Einkünfte“ wahrheitsgemäß eintragen.
Ich frage mich was das für ein GESCHREI wäre wenn sie die tatsächliche Grenze genommen hätten und warum eigentlich nicht?
Wie meinen?
Die 600 Euro sind die Grenze an Gewinn von Verkäufen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden können und die innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft werden.
Da sind 600 Euro Gewinn pro Person schon ordentlich.... aber bei dem alten Ramsch aus dem Haushalt trifft das nicht zu.
Bei Sammlungen muss man genauer hinsehen.
01-12-2023 14:12
01-12-2023 14:14
du prangerst in der EP einen ahnungloser Nutzer wegen Gewerblichkeit an, nur um die eigene Problematik abzuschwächen?
klar geht es mich was an , es könnte zufällig mein VK-Account sein, oder von meienen Freund*innen !
01-12-2023 14:23
Der Nutzer, den Du netterweise verlinkt hast, hat dieses Jahr ungefähr so viele Artikel verkauft wie Du.
Und vielleicht hat er ja seine Steuer-ID hinterlegt, das weißt Du doch nicht. Und wie Dir ja mitgeteilt wurde, kannst Du weiterhin privat verkaufen, wenn Du der Aufforderung von eBay nachkommst.
Wie viele Artikel eingestellt sind, ist zunächst völlig uninteressant. Von Interesse ist die Anzahl der Verkäufe und der Gewinn.
01-12-2023 14:23
Deine Frage zum Umsatz: Sowohl der Artikelpreis als auch die Versandkosten gehen in den Umsatz ein und werden für den Report berücksichtigt.
Ist man ab 2.000 € bzw. 30 Verkäufen automatisch steuerpflichtig?
Diese Werte betreffen lediglich die Frage, ob eBay verpflichtet ist, Deine Daten zu melden. Ob Deine Verkaufstätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt oder ob Einkommensteuer auf etwaige Gewinne aus Deiner Verkaufstätigkeit anfällt, bestimmt sich aus Deiner gesamten, nicht auf eBay beschränkten, Verkaufstätigkeit.
Zum Thema Abbruch: Wenn eine Transaktion abgebrochen wurde, zählt die hier nicht mehr mit rein. Wir arbeiten an einer Lösung, die dies in Deinem eBay-Konto deutlicher machen wird.
Liebe Grüße
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01-12-2023 14:37
@Anonymous schrieb:
@daduc_345 schrieb:
Das spielt doch gar keine Rolle! Die Grenze war schon lange 600 Euro, also musst du auf jeden Fall in dein Formular „sonstige Einkünfte“ wahrheitsgemäß eintragen.
Ich frage mich was das für ein GESCHREI wäre wenn sie die tatsächliche Grenze genommen hätten und warum eigentlich nicht?
Wie meinen?
Die 600 Euro sind die Grenze an Gewinn von Verkäufen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden können und die innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft werden.Da sind 600 Euro Gewinn pro Person schon ordentlich.... aber bei dem alten Ramsch aus dem Haushalt trifft das nicht zu.
Bei Sammlungen muss man genauer hinsehen.
Vorsicht Stolperfalle!
Sie haben im letzten Jahr den Dachboden ausgemistet und waren 3- oder 4-mal auf einem gut besuchten Flohmarkt. Dabei haben Sie insgesamt 622,80 € erzielt. Bei der Einkommenssteuererklärung müssen Sie nun die Gesamtsumme in Höhe von 622,80 € angeben, nicht nur die 22,80 € die den Freibetrag von 600 € übersteigen.
Sie müssen sich bei einem klassischen Privatverkauf also keine Sorgen machen, wenn es sich dabei um einen Gegenstand handelt, welcher seit einer geraumen Zeit in Ihrem Besitz ist, aber nicht mehr gebraucht wird und daher von Ihnen weiterverkauft wird. Haben Sie dagegen erst vor kurzem etwas gekauft, so muss erst die Spekulationsfrist ablaufen, um erworbene Sache wiederverkaufen zu dürfen.
https://www.kanzleimauss.de/privatverkauf-steuern/
Steuern halt, laut google geben rund 80 % eine ab.
01-12-2023 14:38
01-12-2023 14:49
Doch hat es schon.
Und so mancher User ist auch erwischt worden.
Nur hier wurde jetzt eine gesetzliche Grundlage zur Meldung geschaffen die es dem Gesetzgeber/Finanzamt leichter macht.
Schwarzarbeit/Schwarzhandel wurden schon immer verfogt.
Gruss